Immobilien Neue Grundsteuer: So funktioniert der Widerspruch gegen den Bescheid
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Bodenrichtwerte, Wohnfläche und Angaben zu Renovierungen: All das und noch viel mehr will das Finanzamt von Grundstücks- und Immobilienbesitzern für die neue Grundsteuer wissen. Die ersten Vorab-Bescheide sind mittlerweile da, der Ärger bleibt. Viele liebäugeln deshalb mit einem Widerspruch. Das ist einfacher als gedacht, der Ausgang allerdings offen.

Der 31. Januar war Stichtag für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung, nur in Bayern wurde die Frist bis Ende April 2023 verlängert. Offenbar hat eine Mehrheit der Grundstücksbesitzerinnen und –besitzer die Informationen schon ans Finanzamt geliefert: In Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein beispielsweise sind rund 80 Prozent der Erklärungen da. Und nun?
Wer die Grundsteuer-Erklärung schon gemacht hat, bekommt anschließend Post vom Finanzamt. Je nach Bundesland und Finanzamt kann das einige Zeit dauern. Darin enthalten sind Informationen zu Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag. Wichtig: Das ist noch nicht die spätere Grundsteuer!
Neue Steuer wird 2025 fällig
Die Infos über den Grundsteuerbetrag bekommen Immobilienbesitzer erst 2024, wenn die Kommunen die sogenannten Hebesätze festgelegt haben. Davor lässt sich nicht seriös sagen, ob und wieviel teurer es eventuell wird. Die neue Grundsteuer wird dann 2025 zum ersten Mal fällig.
Bescheide genau prüfen
Unabhängig davon raten einige Verbände jetzt schon dazu, gegen den ersten Bescheid in Widerspruch zu gehen, zum Beispiel, weil Fehler enthalten sind. Das kann man mit einem einfachen Musterschreiben tun, das es überall im Netz zum Download gibt. Fehler können sich zum Beispiel bei der Berechnung der Wohnfläche eingeschlichen haben oder weil aus einem Carport versehentlich eine Garage wurde.
In einigen Musterschreiben wird auch ganz generell gegen die Grundsteuer-Reform Einspruch erhoben. Die Argumentation hier: Die Bodenrichtwerte als Grundlage seien falsch, die Grundsteuer verstoße somit gegen das Grundgesetz. Auch das ist zulässig und führt dazu, dass sich das Finanzamt damit beschäftigen muss.
Einspruch erstmal kostenlos
Wichtig dabei: Dem ersten Bescheid zu widersprechen kostet erstmal nichts. Den Widerspruch kann man allerdings nur innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Finanzamt-Post einreichen. Danach hat man keine Chance mehr und wird von möglichen späteren Änderungen der Grundsteuer nicht mehr profitieren. Lehnt das Finanzamt den Einspruch ab, müsste man dann vor einem Finanzgericht weiterklagen.
Über eine Million Einsprüche schon da
Anfang März 2023 lagen laut Saarländischem Rundfunk etwa 1,3 Millionen Einsprüche bundesweit bei den Finanzämtern. Die Deutsche Steuergewerkschaft spricht von einem "Einspruch-Tsunami". Ob die vielen Einsprüche aber dazu führen, dass die neue Grundsteuer nochmal generell geprüft wird, ist derzeit völlig unklar.
AFP/BRISANT/Finanztip
(Dieser Beitrag wurde erstmals am 13. März 2023 veröffentlicht.)
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