Tierfriedhof, eigener Garten, präparierenHaustiere bestatten - was ist erlaubt?
Wenn ein Haustier stirbt, ist das für die Besitzer hart. Denn neben der Trauer um den tierischen Freund müssen Herrchen oder Frauchen entscheiden, was mit dem Tier geschehen soll. Im eigenen Garten bestatten? Auf den Tierfriedhof bringen? Oder sogar präparieren lassen? Welche Möglichkeiten es im Todesfall gibt und welche Regeln dabei gelten.
Ob Hund oder Katze, Meerschweinchen oder Wellensittich: Unsere Haustiere sind uns treue Begleiter. Sterben sie, ist das für ihre Besitzer alles andere als leicht. Der Gedanke, das Tier auch weiterhin in der Nähe zu wissen, kann für die Hinterbliebenen ein Trost sein.
Im eigenen Garten bestatten
Wer sein Haustier im eigenen Garten bestatten möchte, kann das grundsätzlich tun. Allerdings gilt es dabei ein paar Regeln zu beachten.
Kleine Tiere wie Fische, Hamster oder Meerschweinchen können ohne Genehmigung begraben werden. Für Katzen und Hunde benötigt man dafür eine Genehmigung vom zuständigen Veterinäramt.
Und: Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief unter der Erde begraben werden, damit andere Tiere nicht versuchen, den Kadaver auszubuddeln. Das verstorbene Tier darf außerdem keine meldepflichtige Krankheit gehabt haben. Das sind Krankheiten, die sich auch auf andere Tiere oder Fische übertragen können. Dazu zählen zum Beispiel der Hundebandwurm oder Listerieninfektionen.
Zudem darf das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet oder in der Nähe öffentlicher Wege liegen. Man sollte außerdem ein bis zwei Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten.
Regionale Unterschiede
Da es regionale Unterschiede bei den konkreten Regeln geben kann, sollten Tierbesitzer immer beim zuständigen Veterinäramt nachfragen, wenn sie ihr verstorbenes Haustier im Garten beerdigen möchten. In Bremen ist das zum Beispiel nur bei Ziervögeln und Kleinnagern wie Hamstern erlaubt.
Wer zur Miete wohnt, muss vorher die Zustimmung des Vermieters einholen. Sollte der Bedenken haben, kann man das Tier alternativ einäschern lassen und in einer Urne auf dem Grundstück begraben.
Wer sein Haustier auf öffentlichen Plätzen - zum Beispiel im Wald - vergräbt, muss wegen Verstoßes gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz mit Geldstrafen bis zu 15.000 Euro rechnen.
Haustier nach dem Tod präparieren lassen
Eine eher ungewöhnliche Alternative ist es, das Haustier präparieren zu lassen. Präparatoren berichten, dass immer mehr Menschen mit Hund oder Katze zu ihnen kommen. Meist hätten diese Besitzer eine besonders emotionale Bindung zu ihrem Tier.
"Bei den Haustieren ist speziell das Schwierige, dass man das Tier so darstellt, wie der Kunde das gesehen hat - wie er es kennt", sagt Tierpräparator Michael Sens im Gespräch mit BRISANT.
Wer sein Haustier ausstopfen lassen will, sollte das schon vor dessen Tod wissen. Denn dann ist es besonders wichtig, schnell zu handeln. Entweder wird das Tier eingefroren oder direkt zum Präparator gebracht.
Der fertigt dann anhand von Fotos eine Dermoplastik an. Dafür werden nur die Haut mit Fell und Krallen, nicht aber Organe, Fleisch und Knochen benutzt. Außerdem muss der Präparator einen eigenen Kunstkörper aus Schaumstoff schnitzen oder aus Holzwolle auf Draht anfertigen, weil es nicht wie bei Wildtieren Fertigkörper als Basis gibt.
Die aufwändige Rekonstruktion eines Haustiers kann je nach Auslastung des Tierpräparators bis zu einem Jahr dauern. Und es kostet: Bei einem Meerschweinchen müssen Besitzer mit etwa 300 Euro rechnen, ein Hund kann schon einen mittleren vierstelligen Betrag kosten.
Haustier auf dem Tierfriedhof beerdigen
Soll das Haustier nicht in unmittelbarer Nähe seine letzte Ruhe finden, eignet sich auch ein Tierfriedhof. Dort können auch größere Tiere bestattet werden. Für die Beisetzung muss man mit 100 bis 300 Euro rechnen. Die Kosten für die Einäscherung bemessen sich nach der Größe des Tieres und beginnen bei etwa 75 Euro.
Wer möchte, kann die Asche seines Lieblings auch mit nach Hause nehmen und zum Beispiel auf einer Wiese verstreuen. Dafür gibt es keine bestimmten Regeln. Man sollte aber auch hier öffentliche Wege, Plätze und Straßen meiden.
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Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | BRISANT Classix | 14. Juli 2021 | 18:10 Uhr