Ein Mann liefert mit seinem Tank-LKW Heizöl an Privathaushalte.
Auch Heizöl ist im vergangenen Jahr teurer geworden. Einen Teil der Preissteigerung kann man sich nun aber zurückholen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Jens Büttner

Energiekosten Teure Heizöl- und Pelletrechnungen: So kriegen Sie viel Geld zurück

19. Oktober 2023, 18:28 Uhr

Wer eine Gasheizung zu Hause hat, profitiert aktuell schon von der Gaspreisbremse. Alle anderen Heizungsarten wie etwa Kohle, Öl oder Holzpellets sind bisher in Sachen staatliche Hilfen leer ausgegangen. Doch das ändert sich nun. In vielen Bundesländern kann man sogenannte Härtefallanträge stellen. Bis zu 2.000 Euro kann man so zurückbekommen.

Die Rechnungen fürs Heizöl, Gas oder für Holzpellets des vergangenen Jahres waren für viele ein Schock. Die Preise hatten sich teilweise verdreifacht. Weil die meisten Haushalte in Deutschland mit Gas heizen, hatte der Bund recht schnell die sogenannte Gaspreisbremse eingeführt. Alle anderen wurden immer wieder vertröstet.

Nun können Haushalte, die zum Beispiel mit Heizöl oder Holzpellets heizen, Härtefallhilfen beantragen. Dafür sind die Bundesländer zuständig. In einigen Ländern kann man die Anträge schon stellen, andere, wie etwa Bayern oder Nordrhein-Westfalen, ziehen demnächst nach. Eine Übersicht über die Bundesländer gibt es hier.

Wer bekommt die staatliche Hilfe?

Hilfen bekommen Nutzer von Heizöl, Kohle, Flüssiggas oder Holzpellets, für die sich die Kosten vergangenes Jahr mehr als verdoppelt haben. Haus- oder Wohnungseigentümer müssen einen Antrag online stellen und dafür auch die Rechnungen von 2022 und die Kontoauszüge vorzeigen.

Der Bund hat für alle Energiearten einen Referenzpreis festgelegt, beim Heizöl zum Beispiel 1,42 Euro pro Liter. Nur wer 2022 mehr als diesen Preis bezahlt hat und dessen Rechnung sich so mehr als verdoppelt hat, bekommt Geld zurück.

Beispielrechner zeigt, ob man Hilfe bekommt

Ob man als Härtefall gilt, kann man ganz einfach prüfen. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale gibt es einen Beispielechner: Dort die gekaufte Menge und den damals bezahlten Preis eingeben und schon erscheint ein Betrag, den man möglicherweise zurückbekommt. Die Härtefall-Anträge selbst kann man noch bis Oktober stellen.

Neu-Errichtete Holzpellet-Heizung im Keller eines Wohnhauses. Holzpellets in der Hand der Hausbesitzerin. Dahinter das Display der Heizung mit dem Touchscreen-Bildschirm zur Bedienung der Anlage.
Auch Pelletheizer können einen Härtefall-Antrag stellen. Bildrechte: IMAGO / MiS

Mieter können keinen Antrag stellen

Wichtig zu wissen: Mieter können keinen Härtefall-Antrag stellen, obwohl auch sie ja von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. "Mieter müssen sich gedulden", sagt Amelie Vogler von der Verbraucherzentrale NRW. "Nur der Vermieter kann einen Härtefallantrag stellen." Tipp: Ruhig nachfragen, ob dies schon geschehen ist, schließlich gibt es Fristen.

Bis zu 2.000 Euro gibt es zurück

Wird der Härtefallantrag bewilligt, bekommt man mindestens 100 Euro, höchstens jedoch 2.000 Euro zurück. Geld, das zurzeit wohl jeder gut gebrauchen kann.

BRISANT/Verbraucherzentrale/finanztip/MDR

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