Hochwasser und Co. Versicherungen für Schäden durch Naturgewalten

BRISANT | 08.01.2019 | 17:15 Uhr

08. Januar 2019, 14:23 Uhr

Heftiger Sturm, Überschwemmungen durch sintflutartige Regenfälle oder ein Erdrutsch hinter dem Haus: Naturgewalten können immense Schäden an Gebäuden und Einrichtungen verursachen. In der Regel müssen Hauseigentümer und Mieter selbst dafür aufkommen. Um nicht vollständig auf den Kosten für die Instandsetzung sitzen zu bleiben, hilft ein entsprechender Versicherungsschutz.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung bindet drei Versicherungen: Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung. Sie deckt damit Schäden an Gebäuden ab, die durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Je nach Versicherungsvertrag können die Risiken auch einzeln versichert werden. Versichert sind jeweils die im Versicherungsschein vermerkten Gebäude und das Gebäudezubehör, wie Gartenhaus, Carport, Terrasse, Klingel und Briefkasten oder auch die für das Gebäude gefertigte Einbauküche. Den Inhalt der Wohnung deckt die Versicherung nicht ab, dazu ist eine Hausratversicherung notwendig.

Elementarschadenversicherung

Die Elementarschadenversicherung kann nur zusätzlich zu einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie ist als Paket mit Schutz durch Erdbeben sowie durch Erdsenkung oder Erdrutsch zu haben. Auch Schneedruck und Lawinen sowie Hochwasser fallen darunter. Schäden, die durch Sturmfluten oder durch den Rückstau von Wasser entstehen, sind dagegen nicht abgesichert. In einigen neueren Versicherungsangeboten sind allerdings Rückstauschäden eingeschlossen - aber nur, wenn der Versicherungsnehmer eine Rückstausicherung eingebaut hat. Je nach Lage kostet sie zwischen 50 und 250 Euro im Jahr.

Zu beachten ist, dass nicht jeder, der eine Elementarschadenversicherung abschließen möchte, auch eine bekommt. Die Versicherer sind nicht zum Abschluss eines Vertrages verpflichtet. In besonders gefährdeten Regionen bieten sie Versicherungen oft nur gegen höhere Prämien an. Dann kostet der Versicherungsschutz schnell 300 bis 400 Euro im Jahr. In stark gefährdeten Gebieten verweigern die Versicherungen allerdings den Zusatzschutz, weil das Risiko für den Konzern zu groß ist. Wie hoch das Risiko für eine Überschwemmung in einer Region ist, legen die Versicherer anhand eines Zonierungssystems fest, ZÜRS genannt.

Alte Policen aus DDR-Zeiten

Viele Versicherte in Ostdeutschland haben ihre alte DDR-Haushalts- und Gebäudeversicherung durch den Allianz-Konzern fortführen lassen. In diesen Verträgen sind Elementarschäden, ausgelöst durch Hochwasser, gleich mitversichert.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Risiken durch Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl entstehen. Versichert ist alles, was zum Hausrat gehört. Dazu gehören neben den Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen oder Haushaltsgeräten auch Teppiche, Gardinen und Wäsche. Wertgegenstände wie Sparbücher, Schmuck oder Wertpapiere sind in der Regel bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert, wenn sie besonders gesichert sind (zum Beispiel in einem Tresor).

Die Hausratversicherung zahlt für Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck normalerweise nicht. Nur in der so genannten erweiterten Haushaltsversicherung der ehemaligen DDR sind Schäden durch Überschwemmungen automatisch im Versicherungsschutz enthalten. Ansonsten muss - analog zur Wohngebäudeversicherung - zusätzlich zur Hausratversicherung eine erweiterte Elementarschadenversicherung abgeschlossen sein.

Kaskoversicherung

Schäden an Autos und Motorrädern durch Naturkatastrophen - außer Erdbeben - begleicht die Voll- oder Teilkaskoversicherung. Reparaturkosten werden bis zum Wiederbeschaffungswert gezahlt, abzüglich der Selbstbeteiligung. Auch für vom Hochwasser verschmutzte Innenausstattungen gibt es Geld. Wichtig: Der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird dabei nicht belastet. Eine Ausnahme gibt es: Der Besitzer war rechtzeitig gewarnt und hat sein Fahrzeug nicht in Sicherheit gebracht. Wenn wegen einer Naturkatastrophe ein Unfall geschieht, hat der Unfallverursacher den Schaden zu tragen. Für fremde Schäden zahlt die eigene Haftpflichtversicherung. Ersatz von Schäden am eigenen Fahrzeug erhalten Inhaber von Vollkasko-Versicherungen.

Staatliche Hilfe

Der Staat hilft bei außergewöhnlichen Notständen, die durch Elementarschadenereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht werden, wie Hochwasser, Unwetter, Erdebeben oder Waldbrände und auch nur dann, wenn Betroffene unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Dazu zählt auch, dass sich Betroffene nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen gegen Risiken versichern können. Wer sich um eine Versicherung bemüht hat, aber keine abschließen konnte oder sie sich nicht leisten kann, kann im Schadensfall zinsgünstige Darlehen beantragen.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 08. Januar 2019 | 17:15 Uhr

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