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Wie verhalte ich mich korrekt beim Urlaub im Hotel? Bildrechte: IMAGO / agefotostock

ReiserechtHotel-Knigge - Was darf man im Urlaub?

01. Februar 2024, 15:01 Uhr

Urlaubszeit - schönste Zeit. Doch auch im Hotel oder am Pool gelten bestimmte Regeln. Pizza bestellen, Poolliegen reservieren, Bademantel mitnehmen: Was darf ich als Hotelgast - und was geht gar nicht?

Lunchpaket vom Büffet zusammenstellen?

Es ist verboten, Essen vom Büffet mit aufs Zimmer oder an den Pool zu nehmen. Höchstens ein Stück Obst. Mehrere Brötchen zu schmieren und in die Handtasche zu stopfen, geht also gar nicht! Dasselbe gilt für das Abendbüffet. Mit der Tupperware aufzutauchen, ist also keine gute Idee. Ein Hotel ist kein Supermarkt.

Speisen und Getränke sollen grundsätzlich nicht auf das Hotelzimmer mitgenommen und verzehrt werden.

Jürgen Benad, Dehoga-Geschäftsführer

Nicht verboten ist aber das Mitbringen und Verspeisen eines Apfels, einer Tüte Chips abends vorm Fernseher oder eines Müsliriegels für zwischendurch. Eine große Pizza zu bestellen gilt aber als peinlich. Im Zweifelsfall kann das Hotel das Lieferessen auf dem Zimmer verweigern. Ausnahmen sind Zimmer mit einer Küchenzeile - dorthin darf sich der Gast Essen liefern lassen.

Nur zum Verzehr vor Ort gedacht: das leckere Hotelfrühstück. Bildrechte: IMAGO / Panthermedia

Mein Handtuch - meine Liege!

Dürfen Hotelgäste Sonnenliegen mit Handtüchern "reservieren"? Und darf man das Handtuch einfach wieder entfernen? Eine einheitliche Regelung oder gar ein Gesetz für Sonnenliegenbelagerer gibt es nicht. Wie Hotels damit umgehen, liegt allein in deren Verantwortung. Denn wie Gaststätten haben Hotels ein Hausrecht. Der Gast hat daher keinen Nutzungsanspruch auf "seine" oder "ihre" Liege.

Wir als Veranstalter können nur an die Vernunft und das soziale Gewissen unserer Gäste appellieren.

Anne Schmidt, DER Touristik

Und deshalb hat auch jeder - sei es Gast oder Hotelmitarbeiterin - das Recht, eine seit Stunden blockierte Liege wieder frei zu machen. Wer auf einem Liegestuhl liegt, hat bloß einen Kurzbesitz an der Sache (BGB § 854 Abs. 1, § 858 Abs. 1, § 859, Abs.1,2 sowie Art. 460 Código Civil, Spanien).

Verlässt man seinen Platz für längere Zeit, ist er eben weg. Das Handtuch darf bei der Räumungsaktion aber natürlich nicht beschädigt werden. Und sollten Sachen dort liegen, zum Beispiel die Sonnenbrille oder der Roman, werden sie am Pool-Desk gesammelt.

In Urlauberhochburgen keine Seltenheit: Alle Liegen belegt - aber niemand da. Bildrechte: imago/Hubert Jelinek

Was darf ich aus dem Hotelzimmer mitnehmen?

Die kleinen Pröbchen aus dem Bad einstecken? Streng genommen gehören die zur Ausstattung und müssen da bleiben. Aber meistens drückt das Personal ein Auge zu. Die Badeschlappen dürfen ebenfalls in den Koffer - die werden aus hygienischen Gründen ohnehin weggeworfen. Tabu sind allerdings Bademäntel, flauschige Handtücher oder das hübsche Schmuckkissen vom Sessel. Das ist Diebstahl!

Die niedlichen Pröbchen darf man ruhig einstecken. Bildrechte: IMAGO / blickwinkel

Spontaner Übernachtungsbesuch?

Besucher als Übernachtungsgäste im eigenen Hotelzimmer unterbringen? Keine gute Idee. Fragen Sie lieber bei der Rezeption nach, ob der Besucher gegen Aufpreis nächtigen darf. Grund: Im Notfall (Feueralarm) muss das Hotelpersonal über die Belegung der Zimmer korrekt informiert sein.

Dresscode: Ja oder Nein?

Ja, man darf in Hausschuhen und Bademantel zum Frühstücksbüffet. Oder im Bikini. Solange sich andere Gäste nicht daran stören oder grundlegende Anstandsregeln verletzt werden. Ob der Anblick für andere besonders schön ist, sei dahingestellt. Abfällige Blicke inklusive. Letztendlich kann aber das Hotel festlegen, in welcher Kleidung der Gast im Restaurant Platz nimmt. Ein Sommerkleidchen und Schuhe dürfen es also schon sein.

Hotelcheck24/hoga/reisereporter

(Dieser Beitrag wurde am 22.06.2022 erstmals veröffentlicht.)

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