Geldscheine und Stempel mit Kaution
Gar nicht so leicht, im Miet-Wirrwarr den Durchblick zu behalten. BRISANT klärt die häufigsten Fragen zum Thema Kaution. Bildrechte: IMAGO / Steinach

Rückzahlung der Mietkaution Kaution, Bürgschaft und Co.: Diese Rechte haben Mieter

12. März 2024, 14:09 Uhr

Ein Ehepaar hatte einst 800 DM Kaution in Form von Aktien für seine Kölner Wohnung hinterlegt. Über die Jahre wurde aus dem Geld ein Vermögen. Doch wem gehört das Geld jetzt? Wohnungsgesellschaft oder Mieter?

Köln 1960: Ein Pärchen hinterlegt für die neue Bleibe 800 DM Kaution. Ganz so, wie es im Mietvertrag festgelegt ist. Umgerechnet sind das heute rund 400 Euro. Die Tochter des mittlerweile verstorbenen Paares kommt nun mit 115.000 Euro Kaution aus dem Mitverhältnis heraus. Zauberei? Fragt sich: Wie ist das möglich?

Die Antwort: Die Wohnungsgesellschaft ließ 1960 die Kaution durch einen Treuhänder verwalten und in Aktien anlegen. Der Mietvertrag legte fest, dass nach Ende des Mietverhältnisses die Aktien oder der Nominalwert von 800 DM auszuzahlen sind.

Amtsgericht Köln beschließt: Vermieter muss Mietkaution in Aktienform zurückgeben

Mittlerweile sind die Aktien stark im Wert gestiegen – auf rund 115.000 Euro. Nach Ende des Mietverhältnisses und Tod beider Ehepartner forderte nun die Tochter der Mieter die Herausgabe der Aktien – die Wohnungsgesellschaft lehnte ab. Sie zahlte einen Betrag von 409,03 Euro und berief sich auf das im ursprünglichen Mietvertrag enthaltene Wahlrecht.

Doch das Amtsgericht Köln entschied, dass die Tochter sich nicht mit der Rückzahlung der 800 DM begnügen muss. Deshalb bekommt sie anstatt der angebotenen 400 Euro nun das volle Vermögen von 115.000 Euro. 

Stellt sich die Frage für viele Mieter: Was bedeutet die Mietkaution überhaupt? Wie legt man seine Kaution am besten an und welche Rechte haben Mieter? BRISANT klärt Schritt für Schritt die wichtigsten Fragen.

Rotes Sparschwein
Bei Einzug in eine Wohnung ist eine Kaution fällig. Doch was wird aus dem Geld? Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

1. Was ist eine Mietkaution und wie hoch darf sie sein?

Die Mietkaution wird zu Beginn eines jeden Mietverhältnisses vom Mieter hinterlegt. Sie sichert den Vermieter gegen sämtliche Mietschäden ab. Unter solche Mietschäden fallen z.B. nicht gezahlte Mieten, zu erwartende Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen oder vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung. 

Wichtig für Mieter zu wissen: Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter muss zudem die Kaution nicht auf einmal zahlen. Er ist dazu berechtigt, die Kaution zu drei gleichen Teilen zu leisten. Ganz egal, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Die erste Rate ist erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig und nicht, wie häufig gefordert, bei Vertragsabschluss.

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Abnahme der Wohnung durch den Vermieter. Ab jetzt haben Sie als Mieter Anspruch, die hinterlegte Mietkaution zusammen mit den Zinsen zurückzuerhalten. 

Tipp: Nutzen Sie beim Übergabetermin beim Ein- und Auszug ein Wohnungsübergabeprotokoll und lassen Sie es vom Vermieter unterschreiben. Vermerken Sie hier bereits zum Einzug sämtliche Mängel an der Wohnung, die nicht von Ihnen stammen. 

2. Was passiert bei Nichtzahlung der Mietkaution?

Zahlt der Mieter seine Kaution nicht, droht ihm die fristlose Kündigung. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist aber, dass überhaupt eine Mietkaution im Mietvertrag vereinbart wurde. 

3. Wie wird die Mietkaution angelegt?

Wie ein Vermieter in Deutschland die Kaution anlegt, ist gesetzlich im Mietrecht geklärt: Mietkautionen müssen auf einem Mietkautionskonto strikt vom übrigen Vermögen des Vermieters getrennt angelegt werden. Somit sind Mieter auch auf der sicheren Seite, falls ihr Vermieter Insolvenz anmelden sollte. 

4. Wie steht es mit Kaution und Zinsen?

Bei Mietverhältnissen, die ab 1983 begonnen haben, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution zu verzinsen. Nach Kündigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter sämtliche Zinsen und Zinseszinsen an den Mieter auszuzahlen. 

Wichtig: Zinsgewinne stehen nur dem Mieter zu. Sie werden zur Kautionssumme addiert und durch den Zinsabschlag versteuert. Über ihre Höhe erhält der Mieter eine Steuerbescheinigung, welche er auf seine Einkommenssteuer anrechnen lassen kann. Der Vermieter muss seinen Mietern den Stand der Verzinsung in regelmäßigen Abständen mitteilen.

5. Wann kann ich mit der Rückzahlung der Kaution rechnen?

Leider dauert es oft lange, bis die Kaution zurückgezahlt wird. Das kann natürlich verschiedene Gründe haben. 

Zum einen wird geprüft, ob Mietschulden bestehen, Nebenkosten noch offen sind oder Schönheitsreparaturen an der Wohnung vorgenommen werden müssen. Das dauert durchaus seine Zeit. In der Regel kann es bis zu einem halben Jahr dauern, bis der Mieter seine Kaution zurück bekommt. In Einzelfällen darf der Vermieter die Mietkaution sogar anteilig für noch längere Zeit einbehalten. 

Eine genau definierte Frist gibt es nicht. Sind jedoch bereits mindestens drei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses vergangen, können Sie zumindest einen Teil der Kaution schriftlich vom Vermieter zurückzufordern. Ist nach einem Jahr immer noch kein Geld auf Ihrem Konto, sollten Sie aktiv werden und im Ernstfall vor Gericht klagen. Doch Achtung! Nicht zu lange warten, denn es gibt eine dreijährige Verjährungsfrist. 

Möchte der Vermieter Teile der Kaution einbehalten, so muss er dem Mieter eine nachvollziehbare Aufstellung zukommen lassen.

Zahlt der Vermieter die Kaution jedoch ohne Vorbehalt zurück, kann er später keine Ansprüche mehr geltend machen.

6. An wen wird die Mietkaution zurückgezahlt?

Die Kaution wird an denjenigen zurückgezahlt, der im Mietvertrag steht. Bei einer Wohngemeinschaft ist es nicht anders. Entweder gibt es hier einen Hauptmieter, der die Kaution auf sich genommen hat. Dann geht das Geld an ihn. Sind alle WG-Bewohner laut Mietvertrag gleichberechtigte Mieter, dann geht die Auszahlung auch zu gleichen Teilen an sie.

Nun kann es aber auch durchaus sein, dass ein Dritter die Mietkaution ausgelegt hat. Dann steht natürlich ihm das Geld zu. Sollte diese Person aber mittlerweile verstorben sein, dann stehen dem rechtmäßigen Erben sämtliche Rückzahlungen zu.

7. Kann man seine Mietkaution in Aktien anlegen?

In der Regel bringt eine Kaution kaum Rendite. Doch es gibt einige Möglichkeiten, wie man seine Kaution anlegen kann. Die gängigste Anlagemöglichkeit ist die Bareinlage, also die Hinterlegung der Kaution bei einem Bankinstitut.

Eine clevere Alternative: Die Kaution in Aktien anlegen. Hier muss jedoch der Vermieter zustimmen, damit die Kaution in Wertpapieren wie Aktien angelegt werden darf – so wie 1960 bei dem Kölner Ehepaar.

BRISANT/dpa.de/mieterverein-koeln.de/kautionsfrei.de/Legal Tribune Online/anwalt.de/fachanwalt.de

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