StarsRoyalsHaushaltGesundheitLifestyle
Das Kind muss mit ins Büro, weil es sonst alleine wäre? Als Ausnahme erlaubt. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

Rechte und PflichtenKind mit zur Arbeit nehmen? Das müssen Sie beachten

28. Januar 2023, 18:23 Uhr

Keine Betreuung, aber die Arbeit ruft. Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen? Gibt es einen rechtlichen Anspruch? Was muss der Chef erlauben - und was nicht?

Job und Familie zu vereinbaren? Diese Herausforderung haben wohl alle berufstätigen Eltern. Was tun, wenn die Kita wegen Krankheit plötzlich schließt, die Nachbarin kurzfristig absagt und die Oma krank ist? Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?

Kurz und bündig: Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, das Kind mit zur Arbeit mitbringen zu dürfen. Auch nicht, wenn alle Betreuungsstricke reißen. Dann hilft nur Homeoffice oder sich frei zu nehmen. Kinder dürfen schon aus gesundheits- und versicherungstechnischen Gründen nicht auf die Baustelle, ins Labor oder ans Fließband in der Montagehalle mitgenommen werden.

Aber: Sollten Sie in einem Büro arbeiten, können Sie Ihren Chef fragen. Denn die meisten Vorgesetzten werden Ihnen keine Steine in den Weg legen und froh sein, dass Sie nicht zu Hause bleiben - denn das bedeutet für sie einen ganzen Tag Ausfall.

Homeoffice und Homeschooling an einem Tisch. Viele Arbeitgeber wollen aber Präsenzzeit der Arbeitneehmer im Büro. Bildrechte: imago images/Jochen Tack

Das müssen Sie beachten

  • Der Arbeitgeber muss zustimmen. Fragen Sie also VORHER, ob Sie Ihr Kind mit zur Arbeit bringen dürfen.
  • Ihr Kind darf weder die anderen Arbeitnehmer noch den Arbeitsablauf stören. Auch Ihre eigene Arbeitsleistung darf nicht leiden. Informieren Sie Ihre Kollegen vorher.
  • Das schöne glatte Druckerpapier zum Basteln oder Malen benutzen? Keine gute Idee, denn diese Sachen gehören der Firma. Bringen Sie eigene Malsachen, Bücher, ein Tablet mit Videos oder das Lieblingspuzzle mit.
  • Ihr Kind sollte gesund sein. Ist es krank, besteht laut § 45 SGB V ein Anspruch auf Freistellung. Das gilt nur, wenn das Kind jünger als 12 ist.
  • Ihr Chef muss wissen, in welchem Zeitraum es vor Ort ist.
  • Sie haben weiterhin die Aufsichtspflicht. Macht Ihr Kind etwas kaputt, haften Sie privat. Klären Sie mit dem Arbeitgeber vorher, für welche Schäden auch die Betriebshaftpflichtversicherung aufkommen könnte, zum Beispiel für zerkratze Möbel oder wenn ein Kollege über die Spielsachen Ihres Kindes stolpert und sich verletzt.
  • Fragen Sie in größeren Betrieben nach einem Eltern-Kind-Büro. Dort können Sie (im Notfall) ungestört arbeiten und gleichzeitig das Kind beaufsichtigen.
Das Kind im Büro? Das geht - aber nur im Ausnahmefall. Bildrechte: imago images/YAY Images

Schwierig: Mutterschutz für Abgeordnete

In der Politik ist es komplizierter. Wer als Abgeordnete im Landtag oder Bundestag sitzt, hat weder Mutterschutz noch darf sie Elternzeit nehmen.

Als Abgeordnete ist man von Bürgern gewählt worden und kann deshalb nicht so einfach von jemand anderem vertreten werden. Für alle Sitzungen, die die Mütter in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes verpassen, wird ihnen Geld abgezogen. Sofern sie sich nicht krankmelden, werden sie als unentschuldigt fehlend vermerkt. Bei Abstimmungen fehlt dann ihre Stimme.

Babygate-Affäre im Thüringer Landtag

Madeleine Henfling, Abgeordnete der Grünen, hatte 2018 ihren sechs Wochen alten Sohn mit zur Abstimmung in den Plenarsalal in Erfurt genommen - und wurde rausgeworfen. Begründung: Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags lasse Kinder dort nicht zu. Dieser Eklat führte dazu, dass die Geschäftsordnung entsprechend geändert wurde. Auch ein Stillzimmer wurde eingerichtet.

Grünen-Politikerin Madeleine Henfling mit Baby im Plenarsaal. Bildrechte: imago/Bild13

Mehr Kinder- und Familienthemen

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 22. Juni 2022 | 17:15 Uhr