Kleines Mädchen fährt auf einem Bobbycar.
Halten Familien die üblichen Ruhezeiten ein, sind sie vom deutschen Recht geschützt. Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Andrea Warnecke

Gerichtsurteile Toben in der Wohnung: Wie laut dürfen Kinder sein?

19. Oktober 2023, 18:30 Uhr

Das Bobbycar fährt die Wohnung hoch und runter. Schon morgens um 5 Uhr wird getobt und geschrien. Laute Kinder in Wohnungen führen immer wieder zu Streit unter Nachbarn. Manchmal landen die Auseinandersetzungen vor Gericht, das dann entscheiden muss, wann Kinder zu laut sind.

"Gebt den Kindern das Kommando. Sie berechnen nicht, was sie tun", sang einst Herbert Grönemeyer. Der mehrfache Familienvater weiß natürlich genau, wovon er spricht: von grenzenloser Anarchie, von komischen Ideen und von viel Lärm! Vor allem letzterer ist immer wieder Thema vor Gericht: Wieviel Lärm dürfen Kinder in Mietswohnungen und Häusern machen? Ist Kinderlärm gar ein Kündigungsgrund?

Zuletzt hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2021 mit dem Thema Kinderlärm beschäftigt. Salomonisch urteilten die Richterinnen und Richter damals, dass Kinderlärm in Wohnungen von anderen Mietern erstmal hingenommen werden muss ("altersgerecht übliches kindliches Verhalten").

Kindergartenkinder mit einem Musikinstrument
Kinder machen auch mal Krach, das liegt in der Natur der Sache, sagen Gerichte. Bildrechte: picture alliance / dpa | Patrick Seeger

Rechtsprechung kinderfreundlich

Generell gilt die deutsche Rechtsprechung als familienfreundlich, auch der Lärm, der von Kitas ausgeht, wurde schon als zulässig geurteilt. Andererseits sprechen die BGH-Richterinnen und -Richter auch davon, dass die Toleranz in Sachen Lärm ihre Grenzen hat.

Wenn Kinder spielen und laut sind, gehört das noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Nachbarn müssen das hinnehmen und können nicht etwa die Miete mindern.

Jutta Hartmann, Deutscher Mieterbund

Ruhe zwischen 22 und 6 Uhr

Knackpunkt sind die Ruhezeiten: Entsteht der Lärm deshalb, weil Eltern ihre Kinder während der Ruhezeiten nicht ins Bett bringen, kann dies zu einer Abmahnung des Vermieters führen. Türen knallen oder lautes Toben nach 22 Uhr oder vor 6 Uhr? Keine gute Idee! Bei wiederholten Ruhestörungen ist sogar eine Kündigung der Mieter möglich, urteilte das Landgericht Berlin.

Oft verlieren sich solche Gerichtsprozesse aber in Details. Deshalb ist es schwierig, grundsätzliche Normen daraus abzuleiten. Geklärt werden muss jeweils zum Beispiel das Alter des Kindes oder der Kinder: Grob gesagt müssen Teenager leiser sein als Kleinkinder, weil Teenager in der Regel verständiger sind - sagen zumindest einige Gerichte.

Zwei junge Mädchen in Kleidern spielen Klarvier
Jüngere Kinder dürfen lauter sein als ältere, hat das Amtsgericht München 2017 entschieden. Bildrechte: IMAGO / agefotostock

Was ist eigentlich Zimmerlautstärke?

Zunächst einmal ist kein genauer Dezibel-Wert für Zimmerlautstärke festgelegt - überraschend in einem Land wie Deutschland. Der Verband Wohneigentum beschreibt den Begriff so: "Die Geräusche sollen [...] auf das Zimmer begrenzt bleiben, in dem die Lärmquelle liegt." Je nach Gebäude (Alter, Größe, Lage) ist also die Zimmerlautstärke eine andere. Sich vor Gericht auf das Thema Zimmerlautstärke zu berufen, wird in der Regel schwierig.

Wenn der Nachbar ein Instrument spielt

Auch das Thema Musikinstrumente in Mietwohnungen führt immer wieder zu Streitigkeiten. Der BGH hat 2017 festgelegt, dass Hausmusik als übliche Freizeitbeschäftigung gilt. Zwei bis drei Stunden täglich zu musizieren ist erlaubt. Aber: Eine einheitliche Rechtsprechung zu dem Thema gibt es nicht. Gerichte entscheiden immer Einzelfälle.

Ein Akkordeonspieler
Der BGH hat 2017 entschieden: Zu Hause Musikmachen ist eine "übliche Freizeitbeschäftigung". Bildrechte: imago/Gerhard Leber

Alles muss protokolliert werden

Auch die Lautstärke der Ruhestörungen müssen dem Gericht plausibel gemacht werden. Und natürlich sollte anhand eines Protokolls klargemacht werden, wie oft es zu laut ist. Viel Kleinklein und viel Ärger, der sich manchmal mit Gesprächen unter Nachbarn auch so lösen lässt. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

BRISANT/FAZ/BGH/Mieterverein Köln/Mieterbund/ERGO/Stiftung Warentest/Verband Wohneigentum

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 11. Mai 2023 | 17:15 Uhr

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