Ab 2025 Kindergrundsicherung statt Kindergeld - was ist geplant?
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Deutschland hat ein Problem mit Kinderarmut. Mehr als jedes fünfte Kind soll davon betroffen sein. Inflation und Energiekrise könnten die Situation weiter verschärfen. Abhilfe schaffen und vieles vereinfachen soll ab 2025 die Kindergrundsicherung. Die soll künftig jedes Kind erhalten - aber nur bis zu einem bestimmten Betrag. Was genau ist vorgesehen?

Was ist die Kindergrundsicherung?
Dass die Kindergrundsicherung ab dem Jahr 2025 kommen soll, darauf haben sich die Regierungsparteien bereits in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt.
Leistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Kinderzuschlag, Teile des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch werden künftig in der Kindergrundsicherung gebündelt.
Diese wird sich aus zwei Teilen zusammensetzen: einem fixen Grundbetrag und einem flexiblen Zusatzbetrag.
Weshalb wird sie eingeführt?
Helfen soll die Kindergrundsicherung vor allem finanziell weniger gut gestellten Familien. Denn die mussten bislang allerhand Anträge stellen, um Zuschüsse für ihre Kinder zu bekommen. Das hat dazu geführt, dass bis zu 70 Prozent der Familien ihre Ansprüche gegenüber dem Staat nicht geltend gemacht haben - zu Lasten der Kinder.
Die Kindergrundsicherung soll die finanzielle Situation der betroffenen Familien verbessern. Denn Kinder, die in Armut aufwachsen, haben deutlich schlechtere Zukunftschancen. Dem will man nun begegnen.
Grund- und Zusatzbetrag: Mit wieviel Geld können Familien rechnen?
Der Grundbetrag der Kindergrundsicherung soll mindestens dem Kindergeld in seiner jetzigen Höhe entsprechen. Das sind aktuell 250 Euro pro Kind im Monat. Geplant ist, dass dieser Betrag künftig alle zwei Jahre angepasst wird.
Der Grundbetrag soll als ein "Garantiebetrag" nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden.
Der Zusatzbetrag ist vom Einkommen der Eltern abhängig. Wer wenig hat, soll mehr bekommen. Der Zusatzbeitrag soll neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (derzeit 15 Euro) eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro) beinhalten. Steigt das Einkommen der Familie, würde der Zusatzbetrag kleiner werden.
Wer bekommt die Kindergrundsicherung?
Wie auch das Kindergeld, sollen alle Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren die Kindergrundsicherung erhalten. Wer danach eine Ausbildung macht, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Geburtstag bekommen. Studierende werden sogar bis zum 27. Lebensjahr unterstützt.
Volljährige Kinder, die nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben, sollen den Betrag direkt erhalten.
Wie beantragt man die Kindergrundsicherung?
Ganz ohne Anträge kommt auch die Kindergrundsicherung nicht aus. Zeitgleich mit der Einführung der Leistung soll ein Online-Portal entstehen, auf dem das Geld möglichst einfach beantragt werden kann.
Einkommensnachweise sollen dann direkt vom Finanzamt beigesteuert werden.
BRISANT/dpa/AFP/deutschlandfunkkultur.de
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 06. März 2023 | 17:15 Uhr