Organspende-Operation
Anderen Menschen mit den eigenen Organen ein neues Leben zu schenken, ist nicht erst nach dem eigenen Ableben möglich. Bildrechte: colourbox

Organspende Leber, Niere, Lunge: Wie funktioniert eine Lebendorganspende?

18. März 2024, 14:08 Uhr

Anderen Menschen mit den eigenen Organen ein neues Leben zu schenken, ist nicht erst nach dem eigenen Ableben möglich. Zahlreiche menschliche Organe können zumindest in Teilen auch als Lebendspende weitergegeben werden. Was genau ist eine Lebendorganspende, welche Voraussetzungen muss ein potentieller Spender erfüllen - und was sollte man im Vorfeld beachten? Ein Überblick.

Was ist eine Lebendspende?

Als Lebendspende wird die Übertragung eines Organs bzw. eines Teilorgans von einem lebenden Spender auf eine/n Empfänger/in bezeichnet.

Welche Organe können lebend gespendet werden?

In der Bundesrepublik werden derzeit Nieren und Teile der Leber von Lebendspendern übertragen. Aus medizinischer Sicht ist auch die Übertragung eines Lungenteils, eines Teils des Dünndarms sowie der Bauchspeicheldrüse möglich. In Deutschland werden letztere allerdings nicht als Lebendspende transplantiert.

Welchen gesetzlichen Regeln unterliegt eine Lebendspende?

Die Organentnahme bei Lebendspendern wird wie bei toten Organspendern durch das Transplantationsgesetz reguliert. Eine Lebendspende ist der postmortalen nachgeordnet. Das heißt, eine Lebendspende findet nur statt, wenn zum Zeitpunkt der Transplantation kein passendes Spenderorgan eines Verstorbenen zur Verfügung steht. Die Regelung soll den physischen wie psychischen Schutz eines möglichen Lebendspenders sicherstellen, da eine Organentnahme einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Spenders darstellt.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Lebendspende erfüllt sein?

  • Der Lebendspender muss volljährig und einwilligungsfähig sein.
  • Im Vorfeld muss eine vollständige Risikoaufklärung über die Organentnahme stattgefunden haben.
  • Der Lebendspender muss in die Organentnahme eingewilligt haben.
  • Der Lebendspender muss aus ärztlicher Sicht dazu geeignet sein.
  • Das Risiko für den Lebendspender darf nicht über die Operation an sich hinausgehen. Es dürfen durch die Organentnahme keine unmittelbaren schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen über mögliche unmittelbare Folgen hinaus für die Spenderperson entstehen.
  • Zum Zeitpunkt der Transplantation darf kein postmortal entnommenes passendes Spenderorgan vorhanden sein. Um diese Überprüfung gewährleisten zu können, muss der Empfänger des Spenderorgans auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen.
  • Spenderperson sowie ggf. der Empfänger eines Lebendorgans müssen sich im Vorfeld bei einer Lebendspendekommission (einer nach dem jeweiligen Landesrecht unabhängigen Kommission – überwiegend bei den Landesärztekammern ansässig) vorstellen.

Worüber muss die Spenderperson aufgeklärt werden?

Ärztlich ist die spendende Person über folgende Aspekte aufzuklären:

  • Zweck und Art des Eingriffs
  • die Untersuchungen sowie das Recht, über die Ergebnisse der Untersuchungen in Kenntnis gesetzt zu werden
  • Schutzmaßnahmen, die dem Spender selbst dienen und mögliche Folgen durch die Organ- oder Gewebeentnahme für die Gesundheit des Spenders
  • Ärztliche Schweigepflicht
  • Die zu erwartende Erfolgsaussicht der Spende und die Bedeutung, die der Spender dieser womöglich beimisst
  • Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
  • Die Tatsache, dass eine Einwilligung der Spenderperson für die Organ- oder Gewebeentnahme unabdingbar ist. Diese muss schriftlich vorliegen, unterschrieben vom Spender, dem Aufklärer sowie einer weiteren Arztperson. Sie muss die versicherungsrechtliche Absicherung gesundheitlicher Risiken beinhalten und kann jederzeit seitens des Spenders zurückgezogen werden.

Wer kann Lebendspender werden?

Eine Organübertragung von einem lebenden Spender ist nur möglich an:

  • Verwandte ersten oder zweiten Grades
  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Verlobte
  • andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen

Wer zahlt die Kosten einer Lebendspende?

Die anfallenden Kosten für Voruntersuchungen, Transplantation, stationären Aufenthalt und gesetzlich vorgeschriebene Nachsorge des Spenders trägt die Krankenkasse des Empfängers.

An wen wenden sich Menschen, die eine Lebendspende erwägen?

Zunächst ist der Arzt eines Transplantations- oder Dialysezentrums, in dem der nahestehende Mensch betreut wird, der Ansprechpartner für das Anliegen. In diesem Gespräch erfolgt die erste Einschätzung darüber, ob eine Lebendspende überhaupt in Frage kommt.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 08. September 2021 veröffentlicht.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 08. September 2021 | 17:15 Uhr

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