Mehrweggeschirr aus Kunststoff.
Speisen und Getränke zum Mitnehmen müssen seit diesem Jahr wahlweise auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Bildrechte: IMAGO/Funke Foto Services

Verpackungsgesetz Weniger Verpackungsmüll bei Essen zum Mitnehmen - So funktioniert das Mehrweg-Gesetz

20. Oktober 2023, 09:26 Uhr

Seit Januar greift eine neue Vorgabe aus dem Verpackungsgesetz: Kauft man ein Essen zum Mitnehmen, können Kunden eine Mehrwegverpackung verlangen. Was bedeutet das für Verbraucher und Gastronomen? Und wie wird die neue Vorgabe im Alltag umgesetzt? Ein Überblick.

Inhalt des Artikels:

Einweg oder Mehrweg? Diese Frage bekommen Kunden, die sogenannte To-Go-Speisen und -Getränke kaufen, seit diesem Jahr wohl regelmäßig zu hören. Grund dafür ist eine neue Vorgabe aus dem Verpackungsgesetz.

Die Mehrwegangebotspflicht besagt, dass Kundinnen und Kunden seit diesem Jahr ein Recht darauf haben, ihre Speisen und Getränke in einer Mehrwegverpackung mitnehmen zu können. Beschlossen hat der Bundestag das bereits im Mai 2021.

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BRISANT Mi 01.02.2023 17:15Uhr 02:32 min

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Mehrwegangebotspflicht - was gilt seit 2023?

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, sind seit Januar verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Demnach soll künftig bei To-Go-Kaffee und Take-Away-Essen eine Mehrwegalternative für alle Verpackungen angeboten werden müssen. Derzeit gilt diese Pflicht nur für Kunststoff, was dazu geführt hat, dass wichtige Fast-Food-Anbieter auf Einwegverpackungen aus Aluminium oder Karton ausgewichen sind.

Mehr kosten darf ein Produkt nicht, wenn man sich für die Mehrwegverpackung entscheidet. Allerdings kann für diese ein Pfand verlangt werden, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.

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Wer muss sich an die Mehrwegangebotspflicht halten? Für wen gelten Ausnahmen?

Die neue Pflicht muss von all jenen eingehalten werden, die mit Essen oder Getränken befüllte Take-Away-Verpackungen verkaufen: Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe.

Auch beim Vor-Ort-Verzehr von Pizza oder Burger sollen keine Einwegverpackungen mehr angeboten werden.

Davon ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmeter haben. Dort muss Kundinnen und Kunden allerdings die Möglichkeit gegeben werden, sich ihre Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse füllen zu lassen.

Für Ketten wie Bahnhofsbäckereien gilt diese Ausnahme allerdings nicht, wenn im gesamten Unternehmen mehr als fünf Beschäftigte arbeiten. Selbst dann nicht, wenn die Verkaufsflächen der einzelnen Stellen weniger als 80 Quadratmeter betragen.

Glückliche Geschäftsfrau mit Salatboxen im Büro.
Speisen und Getränke zum Mitnehmen - seit diesem Jahr können Kunden auf Mehrwegverpackungen bestehen. Das soll den Verpackungsmüll reduzieren. Bildrechte: IMAGO/Westend61

Kunden müssen auf Mehrweg hingewiesen werden

Betroffene Betriebe sind nicht nur verpflichtet, sich an die Mehrwegangebotspflicht zu halten. Sie müssen ihre Kunden sogar auf die Möglichkeit hinweisen, dass man die Speisen auch in Mehrwegbehältern mitnehmen kann - etwa durch Aushänge oder Flyer.

Wird gegen die neuen Vorschriften verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Mehrweg-Kaffeebecher bewirbt die Firma Tschibo auf der Hochstrasse in Gladbeck.
Mindestens durch Flyer oder Aushänge müssen Kunde auf die Möglichkeit einer Mehrwegverpackung hingewiesen werden. Bildrechte: IMAGO/Funke Foto Services

Wo kann man das Mehrweggeschirr zurückgegeben?

Wie die Betriebe die Mehrweglösung umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Die Betreiber sind lediglich dazu verpflichtet, ihre eigenen ausgegebenen Mehrwegverpackungen zurückzunehmen.

Einige Betriebe arbeiten mit Anbietern von Mehrwegsystemen zusammen. Das gibt Kunden die Möglichkeit, ihr entliehenes Mehrweggeschirr auch in anderen Betrieben zurückzugeben.

Wie groß ist die Abfallmenge durch Speiseverpackungen?

Der Verbraucherzentrale Berlin zufolge, kommen allein in Deutschland 770 Tonnen Verpackungsmüll pro Tag durch Mitnahme-Verpackungen für Speisen und Getränke zusammen. Ein nicht geringer Teil davon landet in der Umwelt und auf der Straße.

Eine vom Umweltbundesamt beauftragte Studie ergab, dass allein Einwegkunststoffprodukte - wie To-Go-Becher, Lebensmittelverpackungen, Tragetaschen, Zigarettenkippen - einen kommunalen Reinigungsaufwand von rund 434 Millionen Euro im Jahr verursachen. Pizzakartons und Alu-Schalen sind dabei noch nicht mitgerechnet.

Warum werden Einwegverpackungen nicht komplett verboten?

Ein komplettes Verbot von Einwegverpackungen ist wegen geltendem EU-Recht nicht möglich. Ein EU-weites Verbot kommt für einige Produkte - wie zum Beispiel Einweggetränkebecher - bislang nicht in Frage, weil es für sie noch keine ökologisch sinnvolleren Alternativen gibt.

Allerdings sind seit Juli 2021 bestimmte Produkte aus Einwegkunststoff verboten: Dazu zählen Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen oder auch Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor.

FAQs zum Thema Verpackungsmüll

Wichtige Fragen und Antworten zum Verpackungsgesetz gibt es hier beim Bundesministerium für Umwelt und Natur.

(Der Artikel wurde erstmals am 09.01.23 veröffentlicht und am 29.06.23 aktualisiert.)


BRISANT/dpa

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 29. Juni 2023 | 17:15 Uhr

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