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Strom vom Balkon in die SteckdoseMini-Solaranlage für Mieter - lohnt sich das?

26. April 2024, 16:20 Uhr

Wie komme ich klimaneutral und trotzdem preisgünstig an Strom? Eine Frage, die Eigenheim-Besitzer schon länger beschäftigt und nun auch von der Politik unterstützt wird. Denn: Auch wer "nur" eine Wohnung bewohnt, kann seine Stromkosten senken - zum Beispiel mit einer Mini-Solaranlage. Was man dafür benötigt? Einen möglichst sonnigen Balkon bzw. eine Terrasse und eine Steckdose.

Mittlerweile sind sie aus kaum einem Stadt- oder Dorfbild wegzudenken: die Solaranlagen auf den Dächern von Häusern, Schuppen und Garagen. Was Eigenheim-Besitzern seit vielen Jahren möglich ist, können inzwischen auch Wohnungsbesitzer und -mieter für sich nutzen.

In kleinerem Format, dafür aber deutlich unaufwändiger in Sachen Installation und Wartung - und wesentlich günstiger obendrein. Ein weiteres Plus: Wenn man umzieht, kann man das Gerät einfach mitnehmen.

Stecker-Solargerät, Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage, Plug & Play-Solaranlage - viele Namen für eine Funktion

Die Bezeichnungen für die kleinen Photovoltaiksysteme sind vielfältig. Doch ob man sie nun Stecker-Solargerät, Balkonkraftwerk, Mini-Solaranlage, Plug & Play-Solaranlage oder Balkonmodul nennt - ihre Funktion ist die gleiche. Nämlich Sonnenlicht in elektrischen Strom umzuwandeln, der im Haushalt genutzt werden kann.

Um eine "Anlage" im technischen Sinn handelt es sich bei den Stecker-Solargeräten nicht, sondern eher um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät für den Eigenbedarf, das bisher eine maximale Leistung von 600 Watt erzeugt.

"Anlagen" sind die kleinen Solargeräte nicht, sondern eher Strom erzeugende Haushaltsgeräte. Bildrechte: IMAGO / Robert Poorten

Wie funktioniert ein Mini-Solargerät?

Die kleinen Stromerzeuger können von Privatpersonen selbst an Balkonbrüstungen, Außenwänden, Dächern, auf Terrassen und in Gärten installiert werden - und zwar so, dass sie beim nächsten Sturm nicht herunterfallen.

Die Geräte setzen sich aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt.

Notwendig ist außerdem eine Steckdose. Denn über die wird der selbsterzeugte Strom in den Stromkreislauf der Wohnung eingespeist und kann Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine mit Strom versorgen. Dadurch reduziert sich der Strombezug aus dem Netz, der Stromzähler zählt langsamer - und man spart Geld.

Wann lohnt sich das Balkonkraftwerk, wieviel kann man sparen?

Stecker-Solargeräte bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein Modul hat eine Größe von etwa anderthalb Quadratmetern und generiert eine Leistung von bis zu 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Dafür sollten sie an einer möglichst sonnigen Stelle und im richtigen Winkel, mit einer Neigung von 30 bis 40 Grad, montiert werden.

Die Kosten für ein 300-Watt-Modul samt Wechselrichter und Montagevorrichtung liegen bei etwa 500 Euro. An sonnigen Tagen produzieren die Mini-Solarsysteme ausreichend Strom, um einen wesentlichen Teil der Grundlast und der Mittagsspitze eines Haushaltes zu decken. Bestenfalls kann man zwischen 10 und 30 Prozent seines gesamten Stromverbrauchs einsparen

Bis sich die Anschaffung einer Mini-Solaranlage bezahlt macht, vergehen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale - und in Abhängigkeit der aktuellen Strompreise - etwa sechs bis neun Jahre. Die Lebensdauer der Solarmodule liegt bei mindestens 20 Jahren.

Auch in Sachen Klimaneutralität schneiden die Geräte gut ab. Grundsätzlich produzieren Solarmodule in wenigen Jahren mehr Energie, als für ihre Herstellung benötigt wurde.

Für wen lohnt sich die Anschaffung einer Mini-Solaranlage ganz besonders? Darüber geben sogenannte Solarkataster Auskunft. Diese gibt es mittlerweile für viele Bundesländer.

Wer einen sonnigen Balkon oder eine sonnige Terrasse hat, für den kann sich die Anschaffung eines Stecker-Solargeräts durchaus lohnen. Bildrechte: IMAGO / agefotostock

Werden Stecker-Solargeräte gefördert?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale fördern immer mehr Kommunen, einzelne Bundesländer und Regionalverbände Stecker-Solargeräte durch Zuschüsse. Außerdem unterstützen Netzbetreiber und Stromversorger diese Anwendung zunehmend, indem sie die Anmeldung vereinfachen und die Nutzung nicht behindern.

Wo muss man sein privates Solargerät anmelden?

Die Bundesnetzagentur fordert für Stecker-Solargeräte eine Anmeldung im Marktstammdatenregister. Doch damit war es bisher noch nicht getan:

Wer ein Stecker-Solargerät nutzt, musste es bislang auch bei seinem örtlichen Energieversorger anmelden. Der stellt dafür normalerweise ein vereinfachtes Formular zur Verfügung, das man eigenständig ausfüllen kann. Der Anmeldung muss in der Regel ein Datenblatt des verwendeten Wechselrichters beigefügt werden, aus dem hervorgeht, dass das Gerät die Voraussetzungen zum Netzanschluss erfüllt (Konformitätserklärung).

Das neue Solarpaket I der Bundesregierung soll diesen Prozess aber nun vereinfachen - und weitere Vorteile bringen.

Die kleinen Solargeräte müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bisher war auch eine Anmeldung beim örtlichen Stromnetzbetreiber notwendig. Bildrechte: picture alliance / YNA/dpa

Politik begünstigt Ausbau von Balkonkraftwerken

Am Freitag wurde das neue Solarpaket von Bundesrat und Bundestag durchgewunken und wird somit Gesetz. Es soll laut Bundesregierung einiges erleichtern.

Künftig sollen private Balkonkraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur soll ausreichen. Die Anmeldung wird dadurch sehr viel einfacher und auf wenige Daten beschränkt.

Noch ein positiver Aspekt: Bisher war ein digitaler Stromzähler für die Installation notwendig. Ist der noch nicht vorhanden, musste auf eigene Kosten nachgerüstet werden. Die Stromzähler sollen nun nicht extra umgerüstet werden müssen, stattdessen dürfen alte, nicht-digitale Stromzähler übergangsweise weiterverwendet werden. Diese drehen sich dann einfach rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird.

Und auch die Solaranlagen für den Balkon sollen künftig noch leistungsfähiger sein dürfen. Außerdem wird es attraktiver, den Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere private oder gewerbliche Stromverbraucher weiterzugeben.

Die Solarmodule können unangenehm reflektieren, deshalb sollte eine Anbringung mit den Nachbarn abgeklärt werden. Bildrechte: IMAGO / Winfried Rothermel

Vermieter um Erlaubnis fragen, Nachbarn informieren

Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, bevor man Solarmodule an der Balkonbrüstung oder Hauswand anbringt. Untersagt werden kann es in der Regel nur dann, wenn die Anbringung das optische Erscheinungsbild der Immobilie maßgeblich verändert oder die sichere Befestigung einen Eingriff in die Bausubstanz nötig macht.

Auch die Nachbarschaft sollte man vor der Installation einer Stecker-Solaranlage im Blick haben, um Ärger zu vermeiden. Denn die Solarmodule können - je nach Anbringung - unangenehm reflektieren und blenden.

Welche Mini-Solaranlage ist die Beste?

Stiftung Warentest veröffentlichte neue Testergebnisse, jedoch mit ernüchterndem Urteil. Demnach war nur eine der acht Anlagen gut.

Grund für das schlechte Ergebnis: Einige Anlagen stören andere Elektrogeräte und Funkverbindungen. Außerdem lassen sich nicht alle Panels im geeigneten Winkel anbringen. Auch bei der Installation, Stabilität und Sicherheit schneiden manche Geräte schlecht ab.

Im Test der Anlagen von Absaar, Anker, EPP Solar und Yuma konnte nur das EPP Solar Balkonkraftwerk 830W überzeugen. Es sei die günstigste Anlage im Test und ein Auslaufmodell.

Quellen und weiterführende Links

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 16. April 2024 | 17:15 Uhr