Eine Frau sitzt mit Schutzmaske am Steuer eines PKW.
Darf man sich mit Mundschutz hinters Lenkrad setzen? Eine echte Gretchenfrage ... Bildrechte: imago images / Sven Simon

Maskenpflicht Darf man im Auto eine Maske tragen? Das sagt die Straßenverkehrsordnung!

31. Mai 2021, 19:55 Uhr

Mittlerweile ist die von der Bundesregierung dringend empfohlende Schutzmaske in den meisten Bundesländern zur Pflicht geworden - vor allem in Supermärkten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Doch wie sieht's aus, wenn man sich mit anderen einen PKW teilt oder als Taxifahrer unterwegs ist? Darf man auch im Auto einen Mundschutz tragen - oder droht dann ein Bußgeld? Eine echte Gretchenfrage!

Für die meisten Bundesländer ist die Maskenpflicht eine beschlossene Sache. Die Bundesregierung hat dringendst empfohlen, sich und seine Mitmenschen vor allem in Situationen, in denen die sogenannte Abstandsregel nur bedingt umgesetzt werden kann, zumindest mit einer sogenannten Alltagsmaske zu schützen. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Straßenverkehrsordnung: Gesicht muss erkennbar bleiben!

Laut Straßenverkehrsordnung: Nein! Denn Paragraf 23 besagt: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Der Sinn dahinter: Wer gegen die geltenden Regeln verstößt, etwa mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, und dabei erwischt wird, der muss auch bestraft werden können. Mit einer eng anliegenden Maske, die Mund, Nase und einen großen Teil der Wangen bedeckt, ist das nicht immer möglich. Kostenpunkt: 60 Euro.

Eine Schutzmaske hängt am Innenspiegel eines PKW
Hat der zuständige Ordnungshüter schlechte Laune, kann das Tragen einer Gesichtsmaske hinterm Lenkrad bis zu 60 Euro kosten. Bildrechte: imago images / Sven Simon

Wie kann man sich schützen, wenn man gemeinsam unterwegs ist?

Was aber tun, wenn man mit der besten Freundin (eine Kontaktperson ist erlaubt!) nochmal flink an den See fahren möchte, sich mit Kollegen einen Dienstwagen teilt oder seine Brötchen als Taxifahrer verdient? Die Juristen des ADAC empfehlen, auf handelsübliche Masken zurückzugreifen. Die sind nämlich etwas kleiner, weshalb die ausschlaggebenden Gesichtszüge weiterhin zu erkennen sind. Selbstgemachte Alltagsmasken fallen meist etwas oppulenter aus. Doch ob das gleich einen Bußgeldbescheid nach sich zieht, das liegt letztendlich im Ermessen des jeweiligen Ordnungshüters. Deshalb: Schenken Sie ihm auch unter der Maske ein breites Lächeln - und fahren Sie vor allem ordentlich!

Letztendlich ist der Fahrzeughalter dran ...

Wird mit einem Mundschutz dennoch eine Ordnungswidrigkeit begangen, kommt es zu einem ganz normalen Bußgeldverfahren. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Halter des Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage.

Sonderfall: Firmenwagen mit mehreren Fahrern

Da viele Unternehmen bei der Nutzung von Dienstwagen von mehreren Fahrern ohnehin ein Fahrtenbuch führen lassen, lässt sich der Fahrer, sollte er mit Maske nicht erkannt werden, auch über dieses identifizieren.

Brille und Mundschutz - eine heikle Angelegenheit!

Besondere Vorsicht beim Autofahren mit Mundschutz ist übrigens für Brillenträger geboten. Denn liegt der Mund-Nasen-Schutz an den Rändern nicht eng am Gesicht an, wird der Atem umgelenkt - und beschlägt die Brille. In der Hektik des Straßenverkehrs kann das zu kritischen Situationen führen. Passen Sie auf sich auf!

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 22. April 2020 | 17:15 Uhr

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