Ein Schild mit der Aufschrift Leihhaus.
Wer schnell und unbürokratisch Geld braucht, kann sich an eine Pfandleihe wenden. Bildrechte: dpa-Zentralbild | Jens Kalaene

Finanzen Geld von der Pfandleihe - so funktioniert's!

19. Oktober 2023, 14:34 Uhr

Der Monat ist noch nicht um - und das Geld bereits alle. Eine Situation, die viele Menschen kennen - vor allem jetzt, wo nicht nur gefühlt alles teurer wird. Wer schnell ein paar Euro Bargeld braucht, kann sich ohne bürokratische Hürden an ein Pfandleihhaus wenden. Worauf muss man dabei achten, welche Gegenstände kann man beleihen - und wieviele Zinsen und Gebühren werden bei einer Pfandleihe fällig? BRISANT hat nachgehakt.

Wer schnell und unbürokratisch ein paar Euro Bargeld braucht, um die Zeit bis zum nächsten Geldeingang zu überbrücken, kann sich an ein Pfandleihhaus wenden. Dort hinterlegt man einen Wertgegenstand, den man nicht unbedingt benötigt, zahlt eine monatliche Gebühr und festgelegte Zinsen - und bekommt dafür Bargeld. Sobald man das zurückzahlt, gibt's den hinterlegten Gegenstand zurück.

Eine Schufa-Auskunft ist nicht nötig, um eine Sache zu beleihen, auch eine Bonitätsprüfung findet beim Pfandleiher nicht statt.

Wer vor der Qual der Wahl steht, sich für einen Pfandleiher zu entscheiden: Seriöse Pfandleiher sind Mitglied im Zentralverband des Pfandkreditgewerbes und an dessen Siegel zu erkennen.

Die Pfandleihe: Ein historisches Geschäftsmodell

In Deutschland gibt es rund 250 Privatpfandbetriebe. Die erste deutsche Pfandleihe wurde vor einem knappen halben Jahrtausend, nämlich 1560, in Hamburg gegründet. Ein Jahrhunderte altes Geschäftsmodell also, das aktuell wieder boomt: Laut Statista ist der Zulauf an Neukunden in Deutschland dieses Jahr schon um 30 Prozent angestiegen.

Welche Gegenstände kann man beleihen?

Viele Kunden hinterlegen Schmuck oder Uhren beim Pfandleiher. Aber auch andere Gegenstände, wie Fotokameras, Elektrogeräte, Handys, Musikinstrumente oder Antiquitäten, nehmen Pfandleihhäuser an. Es gibt sogar Auto-Pfandleihhäuser, bei denen man Autos und Motorräder beleihen kann.

Wie schnell erfolgt die Auszahlung des Geldes?

Die Antwort: (Fast) sofort! Denn es dauert oft nur wenige Minuten, bis der Kunde sein Geld erhält. Der Gegenstand wird zunächst genauer geprüft, der Gutachter nimmt eine Schätzung des Wertes vor. Der Kunde erhält direkt ein Angebot, das er annehmen oder auch ausschlagen kann. 

Achtung: Personalausweis nicht vergessen - der ist bei der Beleihung notwendig, denn das erforderliche Mindestalter liegt bei 18 Jahren.

Wieviel Geld gibt's für welches Pfand?

Wieviel man für sein Handy, die goldene Uhr oder den Ehering letztlich geliehen bekommt, das entscheidet der Pfandleiher. Bei einem seriösen Leihhaus ist immer ein Fachmann zugegen. Der taxiert den Wert des Pfandes und gibt dem Kunden zwischen 50 und 80 Prozent des von ihm festgestellten Wertes. Bei Schmuck orientiert er sich am aktuellen Gold- und Silberpreis.

Wer also möglichst viel Geld für den zu beleihenden Gegenstand bekommen möchte, kann sich von verschiedenen Pfandleihern Angebote machen lassen.

Wie hoch sind Zinsen und Gebühren?

Im Gegenzug muss der Kunde Zinsen und Gebühren zahlen. Deren Höhe ist in der Pfandleiherverordnung festgeschrieben.

Die Zinsen für das Darlehen dürfen 1 Prozent im Monat nicht übersteigen. Bei den Gebühren ist es komplizierter. Bis zu einem Darlehensbetrag von 300 Euro sind sie festgelegt, darüber frei verhandelbar. Bei einem Darlehen von 30 Euro fallen zwei Euro Gebühren pro Monat an, bei einem Darlehen von 100 Euro liegen sie bei 3,50 Euro, bei 300 Euro bei 6,50 Euro.

Was passiert, wenn ein Pfand nicht ausgelöst wird?

Ein Pfandkreditvertrag ist drei Monate gültig, zusätzlich gibt es einen Karenzmonat. Das ist gesetzlich festgelegt. Nach spätestens vier Monaten muss der Vertrag also verlängert oder das Pfand ausgelöst werden.

Passiert das nicht, wird das Pfand frühestens nach vier, spätestens nach zehn Monaten zur öffentlichen Versteigerung freigegeben. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, d.h. ein höherer Betrag als das Darlehen, die Zinsen, Gebühren und Versteigerungskosten, steht dieser Überschuss dem ursprünglichen Besitzer zu. Holt der sich das Geld innerhalb von drei Jahren nicht ab, geht es an den Staat.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | BRISANT Classix | 04. Januar 2023 | 18:10 Uhr

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