Jemand wirft Bärlauch in einem Korb.
Bildrechte: IMAGO / Panthermedia

Handstraußregel Bärlauch, Beeren, Pilze - Wie viel darf man im Wald sammeln?

12. März 2024, 10:32 Uhr

Es ist wieder Bärlauch-Zeit! Wer in der Nähe eines Gebietes lebt, in dem die würzige und gesunde Pflanze wächst, kann nun im Frühling etwas davon pflücken und daheim zu schmackhaften Bärlauch-Pesto, Butter oder heilender Tinktur verarbeiten. Aber Achtung - beim Sammeln von Bärlauch gelten, wie auch bei Beeren und Pilzen, strenge Regeln!

Entnahme ist verboten - aber ...

Grundsätzlich ist die Entnahme besonders geschützter Arten aus der Natur durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten. Aber es gibt Ausnahmen. "Wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige" dürfen "in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf" mitgenommen werden.

Auch die Bundesartenschutzverordnung folgt diesem Wortlaut. Steinpilz, Pfifferling, Brätling, Birkenpilz, Rotkappe, Schweinsohr und Morchel dürfen Sie sammeln. Als nicht besonders geschützt gelten der Maronenröhrling und der Hallimasch. Trüffel sind selten und daher tabu.

Frau mit einer Handvoll Pilze
Eine Handvoll Pilze reicht für eine Mahlzeit. Bildrechte: imago images/Westend61

Die "Handstraußregel"

Bei Blumen und Beeren wird die "geringe Menge" oft als "Handstraußregel" ausgelegt - ein Strauß, der von Zeigefinger und Daumen umschlossen werden kann, bei Beeren entspricht dies ungefähr einem Schüsselchen voll.

Die Handstraußregel gilt auch für Bärlauch. In Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen ist das Sammeln des markant duftenden Bärlauchs sogar ganz verboten.

Trotzdem: Immer wieder gibt es professionelle Bärlauch-Diebe, die die beliebte Pflanze säckeweise aus dem Wald tragen - bei einem Kilopreis von rund 30 Euro für manche wohl ein lohnendes Geschäft.

Bärlauch 2 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
2 min

Brisant Do 07.03.2024 17:10Uhr 02:17 min

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Video

Wieviel Pilze darf man sammeln?

Über den Daumen gepeilt dürfen 1-2 Kilogramm Pilze pro Person und Tag ins Körbchen wandern. Wer mehr pflückt, riskiert ein saftiges Bußgeld. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welche Mengen genau Sie sammeln dürfen.

Heidelbeeren oder Steinpilze gleich eimerweise aus dem Wald zu schaffen, um sie auf dem Markt oder an Restaurants zu verkaufen, ist natürlich verboten - dafür brauchen Sie eine Genehmigung. Diese gibt es in der Naturschutzbehörde.

Ein Schild - Pilze und Beeren sammeln verboten - an einem Waldweg in der Nähe von Simmerath  Städteregion Aachen
Das Schild ist indeutig: Hier darf nichts gesammelt werden. Bildrechte: imago images/Manngold

Achtung: Spaziert man durch Privatwald, gehören die darin befindlichen Flora und Fauna dem Eigentümer. Stehen entsprechende Hinweistafeln, die das Sammeln ausdrücklich untersagen, muss man dem Folge leisten. Sonst droht unter Umständen eine Klage!

Ebenfalls verboten ist das Sammeln in Naturschutzgebieten und Nationalparks, dort, wo der Wald eingezäunt ist oder wo gerade Holz gefällt wird. Da besteht Lebensgefahr. Und: Seien Sie umsichtig mit Moos. Viele Arten sind geschützt und erfüllen im Wald eine wichtige Aufgabe.

(Dieser Artikel wurde erstmals am 30.08.21 veröffentlicht und am 09.03.2024 aktualisiert.)

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 07. März 2024 | 17:15 Uhr

Weitere Themen