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Wer mit seinem Energieversorger eine Preisgarantie veranbart hat, muss aktuell mit keiner Preiserhöhung rechnen. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

PreisgarantieWie sicher ist ein Festpreis für Strom und Gas?

15. September 2022, 17:00 Uhr

Eine Erhöhung von Strom- oder Gaskosten trotz Preisgarantie? Das ist nicht rechtens, hat jetzt das Düsseldorfer Landgericht entschieden. Kunden des Unternehmens ExtraEnergie war trotz einer vertraglich vereinbarten Preisgarantie eine Erhöhung der Kosten für Strom und Gas angekündigt worden.

Zur Zeit herrscht auf dem Gas- und Strommarkt eine Ausnahmesituation. Seit letztem Herbst sind die Beschaffungspreise für Energie nur noch eins: gestiegen. Viele Energieanbieter haben darauf bereits mit Preiserhöhungen reagiert. Davor geschützt sind nur die Kunden, die sich für einen Tarif mit Preisgarantie entschieden haben.

Die Preisgarantie gilt - auch wenn für den Energieversorger die Beschaffungskosten gestiegen sind. Bildrechte: IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Bei Preisgarantie keine Erhöhung der Energiekosten möglich

Dass Energieanbieter trotz Energiekrise an die einst gegebenen Preisgarantien gebunden bleiben, das hat jetzt das Düsseldorfer Landgericht bestätigt.

Die Verbraucherzentrale hatte einen Antrag gestellt, eine angekündigte Preiserhöhung des Unternehmens ExtraEnergie zu prüfen. Von der Erhöhung betroffen waren auch Kunden, deren Verträge für Strom und Gas eine Preisgarantie enthielten. Begründet hatte ExtraEnergie die Preiserhöhung mit den gestiegenen Beschaffungskosten.

Jetzt hat das Düsseldorfer Landgericht dem Unternehmen per einstweiliger Verfügung die bereits angekündigte Preiserhöhungen untersagt. ExtraEnergie müsse weiter zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.

BRISANT/dpa/verbraucherzentrale.de

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 31. August 2022 | 17:15 Uhr