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Wer die Regeln auf einem Supermarkt-Parkplatz missachtet, dem kann eine Geldstrafe drohen. Bildrechte: IMAGO / aal.photo

Teuer und ärgerlichKnöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz – sind die eigentlich erlaubt?

28. März 2024, 09:02 Uhr

Das Auto kurz abgestellt, einkaufen gegangen - und zack, klemmt ein "Knöllchen" hinter den Scheibenwischern. Wer vergisst, seine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen oder ein Ticket zu ziehen, der kann schon mal tief in die Tasche greifen müssen. Und das, obwohl man Kunde war ...

Privatparkplatz - Strafzettel für falsches Parken erlaubt?

Die Parkplätze vor den Supermärkten sind Privatgrundstücke. Die Besitzer des Parkplatzes dürfen selbst darüber entscheiden, ob sie die Parkfläche kostenfrei oder kostenpflichtig zur Verfügung stellen.

Jeweilige Bedingungen zum Parken - ob Parkscheibe oder Ticket und Dauer des Parkens dürfen sie auch selbst festlegen. Das muss bei der Einfahrt auf den Parkplatz für die Nutzer allerdings deutlich und sichtbar gemacht werden. Gleiches gilt für die Höhe möglicher Strafen.

Rechtlich muss man an dieser Stelle unterscheiden zwischen einem Strafzettel bzw. Knöllchen und einer Vertragsstrafe. Ein Knöllchen im klassischen Sinne darf auf einem Supermarkt-Parkplatz nämlich nicht ausgestellt werden. Eine Vertragsstrafe hingegen schon.

Wer sich auf einen privaten Parkplatz stellt, geht einen Vertrag mit dem Eigentümer ein. Und der beinhaltet, die geltenden Regeln der Parkfläche zu beachten. Für den Fall, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden, können etwa 15 bis 30 Euro fällig werden. Schlimmstenfalls sind es sogar 50 bis 60 Euro.

Wie sieht es mit Abschleppen aus?

Prinzipiell hat der Eigentümer der Parkfläche das Recht, Autos abschleppen zu lassen. Allerdings müssen die Gründe dafür verhältnismäßig sein - also beispielsweise das Zuparken einer Feuerwehreinfahrt oder Rettungsgasse.

Die Kosten dafür dürfen nicht unverhältnismäßig hoch ausfallen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahr 2014 die Kosten auf maximal 175 Euro beschränkt.

Ein "Knöllchen" auf einem Supermarkt-Parkplatz kann etwa 15 bis 30 Euro kosten. Bildrechte: IMAGO / aal.photo

Sensoren, Kameras und Parkuhren

In vielen Fällen greifen die Betreiber der Parkplätze ganz klassisch auf die Parkscheibe zurück, um zu überblicken, wer wie lange dort steht. Doch auch andere Techniken sind nicht unüblich.

Es gibt Parkflächen, die mit Sensoren ausgestattet sind, die minutengenau die Parkdauer überwachen. Per Infrarot erkennen sie, ob ein Auto abgestellt wurde. Wenn sich das Auto nicht bewegt und die Parkzeit überschritten wird, geht eine Mitteilung an den Wachdienst oder den Betreiber des Platzes.

Auch Kameras werden eingesetzt, um Parksünder zu bestrafen. Die nehmen Kennzeichen und Uhrzeit bei Einfahrt und Ausfahrt des Autos auf. Wer länger braucht als erlaubt, bekommt ein "Knöllchen".

(Dieser Artikel wurde erstmals am 01.05.2023 veröffentlicht)

BRISANT/ADAC/Verbraucherzentrale

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 28. April 2023 | 17:15 Uhr