Ein Blitz zuckt bei einem Sommergewitter am abendlichen Himmel
Bei Schäden durch Unwetter kann eine Versicherung helfen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Marius Bulling

Regen, Hagel, Sturm Schäden durch Unwetter: Diese Versicherung sollte jeder haben

19. Oktober 2023, 16:43 Uhr

Taubeneigroße Hagelkörner, vollgelaufene Keller, abgesoffene Autos, umgewehte Bäume oder gar ein durch Dauerregen ausgelöster Erdrutsch - Unwetter bleiben selten ohne Folgen. Ob an Auto oder Eigenheim, die materiellen Schäden sind für viele Menschen immens. Gebäude-, Hausrat-, Kfz- oder Haftpflichtversicherung - wer kommt für die Schäden auf? Und worauf sollte man bei Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung achten?

Welche Versicherung kommt für Unwetterschäden auf?

Eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht. Um gut abgesichert zu sein, benötigt man gleich mehrere Versicherungen. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf, die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche oder technische Geräte, die durch Regen oder Sturm beschädigt worden sind.

Sind Auto oder andere Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen, greift die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Werden andere Menschen verletzt - etwa durch einen herabfallenden Blumentopf - übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Ausgleich. Bei Mehrfamilienhäusern ist in diesem Fall die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zuständig.

Wann greift die Wohngebäudeversicherung?

Leider machen viele Hausbesitzer den Fehler, sich ausschließlich auf die Gebäudeversicherung zu verlassen. Tatsächlich sind es laut der "Deutschen Schadenshilfe" schätzungsweise rund zehn Millionen Gebäude in Deutschland, die nicht korrekt gegen Naturkatastrophen abgesichert sind. Das kann im Ernstfall richtig teuer werden, da die reguläre Gebäudeversicherung ausschließlich für Schäden am Haus aufkommt, die durch Hagel, Sturm oder Blitz entstanden sind. 

Bei Sturmschäden muss allerdings nachgewiesen werden, dass der Sturm mindestens eine Windstärke acht hatte. Ein Nachweis, den der Versicherungsnehmer erst einmal erbringen muss. Weiterhelfen können die Daten des Deutschen Wetterdienstes oder Medienberichte vom Unglückstag. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke.

Auch Schäden durch Überspannung, Leitungswasser oder Feuer sind abgedeckt. Hier ist es allerdings ratsam, sich im Zweifel bei der Versicherung genau zu erkundigen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. Denn bei Gewitterschäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss muss eine sogenannte Überspannungsklausel vereinbart worden sein, damit die Versicherung die Kosten trägt.

Nicht versichert sind sogenannte Elementarschäden durch ins Gebäude eindringendes Wasser von der Straße oder durch Überflutungen. Wer diese abdecken möchte, benötigt eine zusätzliche Elementarversicherung.

Worauf ist bei einer Elementarschadenversicherung zu achten?

Die Elementarschadenversicherung wird zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Sie schützt bei Elementarschäden, also Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneemassen und Hochwasser.

Was sind Elementarschäden? Als Elementarschäden werden all jene Schäden beschrieben, die durch die Natur verursacht werden. Dazu zählen Hagel, Schneestürme, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche oder Überschwemmungen. Außerdem können in bestimmten Fällen auch Blitzschlag oder Starkregen dazu zählen. Ausgenommen davon sind Schäden durch Leitungswasser.

Der Haken: Die Versicherung greift bei Wasserschäden nur dann, wenn das Wasser an die Oberfläche gelangt ist. Schäden, die durch Grundwasser entstehen, das von unten in das Mauerwerk drückt, sind nicht versichert. Das macht die Beweislage oft schwierig. 

Und: Einige Anbieter lehnen es ab, gegen bestimmte Elementarschäden zu versichern. Häuser in Risikolagen werden oft nur gegen viel Geld oder gar nicht versichert. Wer schon mal von einem Elementarschaden betroffen war, findet unter Umständen keinen neuen Versicherer.

Wer eine Elementarschadenversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass Schäden durch Witterungsniederschläge und Schäden durch Rückstau mit eingeschlossen sind.

Ein Hof steht unter Wasser.
Wer sein Haus gegen Hochwasser versichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung. Bildrechte: IMAGO / Bernd März

Wofür zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung greift dann, wenn Möbel und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden. Falls das Haus oder die Wohnung zeitweise geräumt werden müssen, übernimmt die Hausratversicherung für eine gewisse Zeit die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung von Möbeln.

Wer allerdings trotz eines Sturms Fenster oder Türen offengelassen hat, bekommt kein Geld von der Versicherung.

Außerdem ist eine ausreichende Versicherungssumme entscheidend. Verbraucherschützer empfehlen mindestens 650 Euro pro Quadratmeter, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Denn ist das der Fall, übernimmt die Versicherung die Kosten für Neuanschaffungen nur anteilig.

Eine Person schüttet Wasser aus einem Fenster.
Sind Möbel oder Technik durch das Hochwasser beschädigt worden, greift die Hausratversicherung. Bildrechte: IMAGO / Bernd März

Teilkasko-Versicherung deckt Schäden am Auto ab

Schäden durch herabstürzende Dachziegel, Äste und abgeknickte Bäume deckt die Teilkasko-Versicherung. Aber nur dann, wenn der Sturm mindestens die Stärke 8 hatte.

Auch wenn Hagel und Überschwemmungen das Fahrzeug beschädigen, springt die Teilkasko-Versicherung ein. Hat man eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese vom Schaden abgezogen.

Mehr Sicherheit durch Vollkasko-Versicherung

Hat man sein Fahrzeug trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdeten Gebiet abgestellt, kann die Versicherung die Regulierung ganz oder zum Teil verweigern.

Das ist bei einer Vollkasko-Versicherung anders. Sie zahlt Schäden unabhängig von der Windstärke und greift auch, wenn der Schaden selbst verschuldet ist. Versichert ist in der Regel aber nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern lediglich der Zeitwert des Fahrzeugs.


BRISANT/verbraucherzentrale.de/WDR/deutsche-schadenshilfe.de

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Mi 06.10.2021 17:54Uhr 02:58 min

https://www.brisant.de/zusammenhang-wetter-klimawandel-102.html

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