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Nach heftigem Starkregen stehen ganze Gemeinden in Bayern unter Wasser. Autos werden von den Fluten einfach mitgerissen. Bildrechte: dpa

SchadensregulierungSchäden durch Unwetter: Wann zahlt welche Versicherung?

Stand: 10. November 2022, 14:05 Uhr

Taubeneigroße Hagelkörner, vollgelaufene Keller, abgesoffene Autos, umgewehte Bäume - Unwetter bleiben selten ohne Folgen. Ob an Auto oder Eigenheim, die materiellen Schäden sind für viele Menschen immens. Gebäude-, Hausrat-, Kfz- oder Haftpflichtversicherung - wer kommt für die Schäden auf? Und worauf sollte man bei Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung achten?

Welche Versicherung kommt für Unwetterschäden auf?

Eine Universalversicherung gegen Unwetterschäden gibt es nicht. Um gut abgesichert zu sein, benötigt man gleich mehrere Versicherungen. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Haus auf, die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche oder technische Geräte, die durch Regen oder Sturm beschädigt worden sind.

Sind Auto oder andere Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen, greift die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Werden andere Menschen verletzt - etwa durch einen herabfallenden Blumentopf - übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Ausgleich. Bei Mehrfamilienhäusern ist in diesem Fall die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zuständig.

Wann greift die Wohngebäudeversicherung?

Eigentlich sind Sturmschäden am Haus grundsätzlich durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings muss der Sturm dafür mindestens die Windstärke acht haben. Ein Nachweis, den der Versicherungsnehmer erbringen muss. Weiterhelfen können die Daten des Deutschen Wetterdienstes oder Medienberichte vom Unglückstag. Bei Hagelschäden zahlt der Versicherer unabhängig von der Windstärke.

Auch wenn der Blitz einschlägt und einen Brand verursacht, übernimmt die Gebäudeversicherung die Schadensregulierung. Bei Gewitterschäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss muss eine sogenannte Überspannungsklausel vereinbart worden sein, damit die Versicherung die Kosten trägt.

Nicht versichert sind sogenannte Elementarschäden durch ins Gebäude eindringendes Wasser von der Straße oder durch Überflutungen. Wer diese abdecken möchte, benötigt eine zusätzliche Elementarversicherung.

Worauf ist bei einer Elementarschadenversicherung zu achten?

Die Elementarschadenversicherung wird zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten. Sie schützt bei Schäden durch Naturereignisse, wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneemassen und Hochwasser.

Der Haken: Die Versicherung greift bei Wasserschäden nur dann, wenn das Wasser an die Oberfläche gelangt ist. Schäden, die durch Grundwasser entstehen, das von unten in das Mauerwerk drückt, sind nicht versichert. Das macht die Beweislage oft schwierig. 

Und: Häuser in Risikolagen werden oft nur gegen viel Geld oder gar nicht versichert. Wer schon mal von einem Elementarschaden betroffen war, findet unter Umständen keinen neuen Versicherer.

Wer eine Elementarschadenversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass Schäden durch Witterungsniederschläge und Schäden durch Rückstau mit eingeschlossen sind.

Wer sein Haus gegen Hochwasser versichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung. Bildrechte: IMAGO / Bernd März

Für was zahlt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung greift dann, wenn Möbel und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt werden. Falls das Haus oder die Wohnung zeitweise geräumt werden müssen, übernimmt die Hausratversicherung für eine gewisse Zeit die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten, Transport und Lagerung von Möbeln.

Wer allerdings trotz eines Sturms Fenster oder Türen offen gelassen hat, bekommt kein Geld von der Versicherung.

Außerdem ist eine ausreichende Versicherungssumme entscheidend. Verbraucherschützer empfehlen mindestens 650 Euro pro Quadratmeter, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Denn ist das der Fall, übernimmt die Versicherung die Kosten für Neuanschaffungen nur anteilig.

Sind Möbel oder Technik durch das Hochwasser beschädigt worden, greift die Hausratversicherung. Bildrechte: IMAGO / Bernd März

Teilkasko-Versicherung für Schäden am Auto

Schäden durch herabstürzende Dachziegel, Äste und abgeknickte Bäume deckt die Teilkasko-Versicherung. Aber nur dann, wenn der Sturm mindestens die Stärke 8 hatte. Auch wenn Hagel und Überschwemmungen das Fahrzeug beschädigen, springt die Teilkasko-Versicherung ein. Hat man eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese vom Schaden abgezogen.

Mehr Sicherheit durch Vollkasko-Versicherung

Hat man sein Fahrzeug trotz polizeilicher Warnung in einem durch Hochwasser gefährdetes Gebiet abgestellt, kann die Versicherung die Regulierung ganz oder zum Teil verweigern.

Das ist bei einer Vollkasko-Versicherung anders. Sie zahlt Schäden unabhängig von der Windstärke und greift auch, wenn der Schaden selbst verschuldet ist. Versichert ist in der Regel aber nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern lediglich der Zeitwert des Fahrzeugs.

Quellen: verbraucherzentrale.de/wdr/BRISANT

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 06. Mai 2022 | 17:15 Uhr