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Was sollten Opfer von sexuellen Übergriffen als erstes tun? Bildrechte: IMAGO / Shotshop

HilfeSexueller Übergriff: Was tun, wenn man Opfer wird?

20. Oktober 2023, 09:36 Uhr

Ein sexueller Übergriff ist ein traumatisches Erlebnis. Passende Hilfe zu suchen ist wichtig. Aber wo holt man sich Unterstützung - Polizei, Krankenhaus oder am Hilfetelefon?


Spuren von einem Arzt sichern lassen

Nach einem sexuellen Übergriff mit Verletzungen oder einer Vergewaltigung ist es wichtig, die Spuren, die an Körper und Kleidung getragen werden, schnell sichern und dokumentieren zu lassen. Am besten soll das innerhalb der ersten 72 Stunden erfolgen. Nur so lange ist eine Spurensicherung möglich. Betroffene sollten nach einem sexuellen Übergriff nicht ihre Kleidung wechseln oder duschen gehen, ehe sie sich in medizinische Versorgung begeben.

Die Untersuchung kann in Krankenhäusern, Gewaltschutzambulanzen und gynäkologischen Ambulanzen erfolgen. Auf eine medizinische Untersuchung folgt nicht automatisch eine Anzeige oder eine Strafverfolgung, denn das ärztliche Handeln ist nicht an die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei gebunden. Der Schritt, sich an die Polizei zu wenden, kann auch später noch passieren, wenn das Opfer sich dafür entscheidet.

Es gibt außerdem die Möglichkeit, sich einer vertraulichen Untersuchung zu unterziehen. Dort werden die Spuren und Verletzungen anonymisiert und gerichtsfest dokumentiert und für einen gewissen Zeitraum gelagert. Die Verweildauer der Spuren variiert von Bundesland zu Bundesland, beträgt aber immer mindestens ein Jahr.

Eine Untersuchung beim Arzt ist nach einer Vergewaltigung nicht nur wichtig, um mögliche Verletzungen behandeln zu lassen, sondern auch zur Vorsorge einer möglichen Empfängnis oder um Geschlechtskrankheiten festzustellen.

Eine medizinische Untersuchung nach einem sexuellen Übergriff ist nicht gleich eine Anzeige, ein Strafantrag kann auch Jahre nach dem Vorfall noch gestellt werden. Bildrechte: IMAGO / Panama Pictures

Den Vorfall zur Anzeige bringen

Bis zu 20 Jahre hat man Zeit, die Tat zur Anzeige zu bringen. Die bei einem Arzt gesicherten Spuren können bei einem Strafverfahren im Anschluss hinzugezogen werden - auch die einer anonymen Untersuchung. Das schließt aus, dass es am Ende zu einer Einstellung des Verfahrens aufgrund von Mangel an Beweisen kommt. Spuren von einem sexuellen Übergriff sollten deshalb unbedingt von einem Arzt dokumentiert werden.

Die Tat kann bei jeder Polizeidienststelle angezeigt werden. Über die Notrufnummer 110 kann auch ein Streifenwagen der Polizei gerufen werden, die den Tathergang aufnimmt. Die Polizei informiert auch über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung und kann entsprechende Anlaufstellen nennen. Ein behandelnder Arzt muss der Polizei dann allerdings Auskunft erteilen - die Schweigepflicht entfällt in diesem Fall.


Hilfe von Beratungsstellen in Anspruch nehmen

Der individuelle Weg und die Bedürfnisse von Betroffenen können ganz unterschiedlich sein. Es sollte jedoch nicht gezögert werden, sich Hilfe zu suchen! Eine Fachberatungsstelle kann helfen, den geeigneten Weg zur Verarbeitung des Übergriffes zu finden. Dort werden unter anderem auch Therapeuten, Ärzte oder Rechtsanwälte vermittelt, die weitere Unterstützung anbieten. Die Beratung findet in der Regel kostenlos statt und kann auf Wunsch auch anonymisiert werden.

Eine Beratungsstelle in der Nähe kann man hier finden

Als Unterstützungsmöglichkeit gibt es beispielsweise auch das Hilfetelefon, das 24 Stunden erreichbar ist und kostenlose Hilfe anbietet. Die Mitarbeiter sind unter 08000 116016 oder online zu erreichen. Sie stellen Kontakt zu Einrichtungen in der Nähe her.

Opfer von sexuellen Übergriffen können sich auch Verwandten, Bekannten oder Freunden anvertrauen. Bildrechte: IMAGO/Westend61

Definition: Was versteht man unter einem sexuellen Übergriff?

Darunter versteht man jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen einer anderen Person passiert. Das ist strafbar, denn der Täter oder die Täterin verletzt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung des Opfers. Neben den im Sexualstrafrecht geregelten Gewaltformen wie Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder sexuelle Belästigung, zählt beispielsweise auch Kommunikation, in Form von sexuellen Anspielungern, obszönen Worten oder Gesten dazu.

Repräsentative Umfragen zeigen, zwei von drei Frauen haben in ihrem Leben schon sexuelle Belästigungen erlebt. Etwa jede siebte Frau wird Opfer von schwerer sexueller Gewalt. Aber auch jeder dritte Mann hat schon solche Übergriffe erfahren müssen.

BRISANT