Blonde Frau mit roten Fingernägeln schaut durch die auseinandergezogenen Lamellen einer Jalousie.
Spannen und gaffen - ab wann kann man dagegen vorgehen? Bildrechte: dpa/ picture alliance / rolf kremming | Rolf Kremming

Videos im Netz Spanner? Unbedingt anzeigen!

18. Oktober 2023, 17:03 Uhr

Unter der Dusche, in der Schwimmbad-Umkleidekabine, auf der Toilette - Orte, an denen man sich in seiner Intimsphäre unbeobachtet fühlt. Oder fühlen sollte? Immer wieder tauchen auf einschlägigen Video-Plattformen Filme auf, die heimlich aufgenommen worden sind. Von Voyeuren, die genau daraus ihren Lustgewinn ziehen. Was tun, wenn man Opfer einer solchen Spanner-Attacke geworden ist? Und wie kann man sich schützen, damit einem so etwas gar nicht erst passiert?

Gucken erlaubt, Filmen oder Fotografieren verboten

Blicke, die einen ausziehen. So unangenehm sie auch sein mögen - gucken ist erlaubt! Treffen sie einen in Schwimmbad oder Sauna, kann man sich in seiner Intimsphäre bedrängt fühlen. Dann ist es ratsam, sich vertrauensvoll an den Bade- oder Saunameister zu wenden und um Hilfe zu bitten. Eine rechtliche Handhabe hat man jedoch nicht.

Erst wenn man feststellt, dass einem die Blicke durch eine Kamera folgen, gibt es gesetzliche Regelungen. Im Strafgesetzbuch (StGB) wird unter § 201a die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" zum Schutz der Privatsphäre unter Strafe gestellt. Der Paragraph untersagt unerlaubte Bildaufnahmen im besonders geschützten Raum - und dazu zählen insbesondere Toiletten, Umkleidekabinen oder auch private Schlafzimmer.

Strafbar ist demnach nicht nur das unerlaubte Filmen oder Fotografieren, sondern auch das Hochladen dieses Materials im Internet, wenn das gegen den Willen der abgebildeten Person erfolgt ist. Kann ein strafbares Verhalten im Sinne von § 201a StGB nachgewiesen werden, muss der Täter mindestens mit einer Geldstrafe rechnen, die Höchststrafe liegt bei zwei Jahren Freiheitsentzug.

Wie kann ich mich vor Spannern schützen?

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl! Fühlen Sie sich in der Gegenwart eines anderen Menschen allein aufgrund seiner Blicke unwohl, dann seien Sie misstrauisch. Hält er einen Gegenstand in Ihre Richtung, in dem eine Kamera versteckt sein könnte?

Werfen Sie einen prüfenden Blick in öffentliche Toiletten, Umkleidekabinen und Duschen, bevor Sie sie nutzen. In so manch zufällig drapierter Reinigungsmittel-Packung könnte sich eine Kamera befinden.

Was tun, wenn ich heimlich gefilmt wurde?

Entdecken Sie ein Video von sich im Netz, das ohne Ihre Einwilligung dort hochgeladen wurde, dann sollten Sie umgehend Anzeige erstatten. Nur so können Sie sicher gehen, dass das Filmchen gelöscht - und sein Urheber dafür zur Rechenschaft gezogen wird.

BRISANT/anwalt.org

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 13. Oktober 2022 | 17:15 Uhr

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