Stalking-Opfer: Was nun?

eine junge Frau im Porträt 3 min
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Brisant Mo 12.02.2024 17:15Uhr 02:46 min

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Wie verhält man sich, wenn man terrorisiert wird?

  • Verweigern Sie jeden Kontakt zu der betreffenden Person!
  • Vereinbaren Sie keine Treffen!
  • Legen Sie bei einem Anruf den Telefonhörer kommentarlos auf, schalten Sie einen Anrufbeantworter mit einer neutralen Stimme!
  • Geben Sie Briefe und Pakete, von denen Sie nicht wissen, woher sie kommen oder was darin enthalten ist, ungeöffnet an die Post zurück (Aufschrift "Annahme verweigert" - dann muss der Absender das Porto doppelt bezahlen, da die Post eine Rücksendepflicht bei Nichtannahme hat)!
  • Falls Sie vor Gericht gehen wollen, sollten Sie alles an Beweisen sammeln, was Sie von dieser Person bekommen haben, auch Kassetten des Anrufbeantworters mit den Drohungen oder obszönen Bemerkungen des Stalkers.
  • Lassen Sie sich eine neue Telefonnummer geben und löschen Sie Ihren Eintrag im Telefonbuch! Achten Sie dann darauf, wem Sie Ihre neue Telefonnummer geben und machen Sie diese Menschen auf Ihr Problem aufmerksam!
  • Notieren Sie alles: jeden Kontakt, jedes Auflauern, jeden Satz, alles was Ihnen verdächtig vorkommt. Das erleichtert Ihnen auch eine Anzeige bei der Polizei, die nur bei konkretem Tatverdacht handeln kann.
  • Suchen Sie Unterstützung bei Freunden und Verwandten, schweigen Sie nicht darüber, sondern reden Sie!
  • Bitten Sie Freunde und Verwandte als Zeugen. Auch Nachbarn könnten informiert werden, wenn der Stalker etwa vor der Tür steht.
  • Suchen Sie sich rechtlichen Beistand!
  • Wenn Sie psychisch unter dieser Sache leiden, sollten Sie sich psychologischen Beistand suchen. Vielleicht gibt es in Ihrer Stadt eine Selbsthilfegruppe für Stalking-Opfer?
  • Werden Sie mit dem Auto verfolgt, dann fahren Sie direkt zu einer Polizeidienststelle!
  • In Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen wird auch Ihre Wahrnehmung geschult, besuchen Sie solch einen Kurs.
  • Auch wenn es Ihnen schwerfällt: Manchmal ist eine schnelle Lösung herbeigeführt, indem Sie umziehen. Das muss nicht immer gleich eine andere Stadt sein. Halten Sie Ihre Adresse geheim!

Wie zeigt man eine Verfolgung an?

Seit 2007 gibt es die Möglichkeit, diese Taten nach § 238 des StGB anzuzeigen. Der Paragraph beinhaltet folgendes:

Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

  • seine räumliche Nähe aufsucht,
  • unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
  • unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
  • ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahestehenden Person bedroht, oder
  • eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 12. Februar 2024 | 17:15 Uhr

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