Ein Mann schaut auf seinem Handy die Ebay-Seite an.
Ein neues Gesetz macht private Online-Verkäufe transparent. Bildrechte: IMAGO/Bihlmayerfotografie

Online-Plattformen Steuern auf Privatverkäufe auf Ebay und Co. - Das ist neu ab 2023

05. Februar 2024, 13:01 Uhr

Alter Schmuck vom Dachboden, die Kommode aus dem Keller oder gebrauchte Klamotten: Der Verkauf über Onlineplattformen wie Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Vinted und Co. boomt nach wie vor. Doch Vorsicht! Seit dem 1. Januar 2023 erfährt das Finanzamt durch eine Gesetzesänderung von den Einnahmen. Muss ich jetzt auf meine Verkäufe Steuern bezahlen?

Neues Gesetz in Kraft

Es trägt den sperrigen Namen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass die Betreiber digitaler Plattformen nun Einkünfte melden müssen, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. So hat es der Bundestag beschlossen.

Davon betroffen sind nicht nur professionelle, sondern auch private Verkäufer. Ziel sei es, dass Unternehmen wie Airbnb, Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy, Vinted oder Momox steuerlich transparenter arbeiten müssen.

Meldepflicht der Plattformen

Konkret heißt das, dass alle privaten Verkäufe, die über eine Online-Plattform abgewickelt werden, von den Anbietern an die Finanzbehörden gemeldet werden müssen. Dabei ist egal, was verkauft wird: Bücher, Klamotten, gebrauchte Möbel oder veraltete Technik. Unter das Gesetz fallen auch Dienstleistungen, Verpachtungen oder Vermietungen, wie sie etwa auf Airbnb angeboten werden.

Symbolfoto PStTG - Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen
Betroffen von der neuen Meldepflicht sind im Grunde alle Tätigkeiten, für die es eine Vergütung gibt. Bildrechte: IMAGO / Future Image

Ab welchem Umsatz muss ich Steuern bezahlen?

Die Grenze für Nutzer liegt bei 30 Verkäufen pro Kalenderjahr oder Einnahmen von mehr als 2.000 Euro. Das klingt erstmal nicht problematisch, doch gerade wer gebrauchte Kleidung oder ausgedientes Spielzeug verkauft, erreicht die Mengengrenze schnell.

Auch bei Haushaltsauflösungen, Auto- oder Technikverkäufen ist die Summe von 2.000 Euro nicht utopisch.

Welche Daten werden weitergegeben?

Nicht nur das Finanzamt, auch andere Behörden - wie etwa das Jobcenter oder der Zoll - bekommen Zugriff auf die gemeldeten Daten. Übermittelt werden Name, Anschrift und Bankverbindung des Verkäufers, sowie dessen Steuer-ID und der Verkaufserlös. Ebenfalls transparent gemacht werden Gebühren oder Provisionen, die den Gewinn schmälern.

Wer sich künftig bei besagten Plattformen anmeldet, kann damit rechnen, dass bereits bei der Registrierung mehr Daten abgefragt werden. Zum Beispiel der Klarname oder die Steueridentifikationsnummer. Dadurch ersparen sich die Plattformbetreiber nachträgliche Arbeit.

Auf einem Laptop ist eine Shopseite zu sehen.
Gerade beim Verkauf von gebrauchten Klamotten erreicht man schnell eine Anzahl von 30 Verkäufen pro Jahr. Bildrechte: IMAGO / Belga

Was passiert wenn ich über die Grenze von 2000 Euro komme?

Sollte man den Freibetrag oder die Anzahl der Verkäufe überschreiten, kann Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder womöglich sogar Gewerbesteuer fällig werden. Es zähle aber stets der Einzelfall, zudem dürften auch eventuell entstandene Vorkosten bei einem womöglich anfallenden Gewinn geltend gemacht werden.

Wer die Grenze mit kleinen Verkäufen überschreitet, sollte also nicht gleich in Panik verfallen. Bei einer Meldung an die Steuerbehörden werden erstmal keine steuerrelevanten Grenzen überschritten. Außer dem Informationsfluss seitens der Plattform an den Fiskus passiert zunächst nichts.

Wer allerdings gut laufende Versandgeschäfte als Privatverkäufer betreibt, bei dem wird das Finanzamt nun schneller aufmerksam. Genauso, wenn man eine leer stehende Wohnung laufend und damit quasi gewerblich über Airbnb vermietet, ohne ein Gewerbe dafür angemeldet zu haben.

Den Überblick behalten

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, über seine Online-Verkäufe und -Geschäfte Buch zu führen, sowie Ausgaben und Einnahmen und entsprechende Gewinne dann auch in der Steuererklärung transparent darzulegen.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 24. Januar 2023 | 17:15 Uhr

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