Eine Person hält eine transgender pride Flagge hoch.
Die Trans Pride Flag wurde 1999 von der Aktivistin Monica Helms designt. Bildrechte: Colourbox.de

Gender Wann kommt das Selbstbestimmungsgesetz?

16. Mai 2023, 17:27 Uhr

Trans* Menschen sollen in Zukunft ihren Geschlechtseintrag im Pass durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern können. Und das ab dem 14. Lebensjahr. Das als diskriminierend kritisierte Transsexuellengesetz soll durch ein Selbstbestimmungsgesetz abgelöst werden. Was ist genau geplant und warum?

Was bedeutet trans* ? "Als trans* (adj.) Person bezeichnen sich Menschen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei Geburt zugewiesen wurde". Das Sternchen steht laut der Beratungsstelle TransInterQueer e.V. "für eine Vielzahl möglicher Endungen, wie z. B. transgeschlechtlich, transsexuell, transident oder transgender". TransInterQueer e.V.

Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht dem bei Geburt eingetragenen Geschlecht entspricht, werden täglich diskriminiert und ungewollt geoutet.

Beim Gang zum Amt passt das Bild oder der Vorname auf dem Ausweis nicht zum Auftreten und man muss sich rechtfertigen. Im Wartezimmer beim Arzt wird ein Herr aufgerufen, und man erntet ungläubige Gesichter oder Anfeindungen und Diskriminierung, wenn man mit einem weiblichen Erscheinungsbild aufsteht. Das soll sich jetzt ändern.

Eine Person of color schminkt sich die Augen.
Trans* Menschen werden im Alltag oft ungewollt geoutet. Bildrechte: Colourbox.de

Was ist geplant?

In Zukunft sollen trans* Menschen einfacher ihren Geschlechtseintrag korrigieren können, mit einem Gang zum Standesamt. Und das schon ab 14 Jahren – mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Bereits seit 2018 kann man die Geschlechter "männlich", "weiblich" und "divers" eintragen lassen oder den Geschlechtseintrag offen lassen.

Das neue Gesetz soll eine Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister erleichtern, es regelt in erster Linie das Verhältnis von Bürger und Staat. Der Staat soll die Identitätsentscheidung der Betroffenen akzeptieren.

Marco Buschmann, Bundesjustizminister Katholische Nachrichten-Agentur

Medizinische Fragen regelt der Entwurf allerdings nicht. Wann geschlechtsangleichende Operationen gemacht werden, soll laut dem Eckpunktepapier der Bundesregierung weiter von Betroffenen und Ärzten entschieden werden.

In anderen Ländern gibt es ein ähnliches Gesetz bereits: Argentinien war 2012 das erste Land, das eine Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft möglich machte.

Was gilt aktuell?

Um das Geschlecht auf dem Ausweis zu ändern, muss man bislang beim örtlichen Amtsgericht einen Antrag stellen. Dem Gericht müssen dann zwei psychiatrische Gutachten vorgelegt werden. Sie sollen einschätzen, ob man seine Geschlechtsidentität mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht noch einmal ändern wird.

Dem Lesben- und Schwulenverband zufolge ist es üblich, dass die Gutachter das nur bestätigen, wenn die Antragstellenden schon über einen langen Zeitraum hinweg ihrer Geschlechtsidentität entsprechend gelebt haben.

Bis 2011 mussten sich trans* Menschen laut dem Transsexuellengesetz noch sterilisieren lassen und einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu können. Bis 2008 mussten sich verheiratete trans* Menschen dafür außerdem von ihrem Ehepartner scheiden lassen.

Was ist die Kritik am Transsexuellengesetz?

Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Argumentation: Die Rechte und die Würde von trans* Menschen werden durch das Gesetz verletzt. Bundesjustizminister Marco Buschmann bezeichnete das Gesetz insgesamt als verfassungswidrig.

Ein psychologisches Gutachten deutet an, dass jemand krank ist. Doch trans* Menschen sind nicht psychisch krank, so die Kritik. Menschen sollten selbst über ihr Geschlecht entscheiden dürfen und keine Richter oder Ärzte, so der Lesben- und Schwulenverband Deutschland.

Laut einer Untersuchung der Berliner Humboldt-Universität im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erleben Betroffene die monatelangen Begutachtungen oft als entwürdigend:

Erwachsene berichten, dass intime Details aus der Kindheit und der sexuellen Vergangenheit abgefragt werden. Nach heute geltenden diagnostischen Kriterien sind aber weder die psychosexuelle Entwicklung in der Kindheit noch die sexuelle Orientierung ausschlaggebend für die Frage, ob aktuell eine transgeschlechtliche Identität besteht.

Bundesfamilienministerium Gutachten: Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen

Ist das Tragen von rosa Kleidern ein Beweis dafür, dass man eine Frau ist? Oder die Leidenschaft für Fußball ein Beweis dafür, dass man ein Mann ist?

Dem Bundesfamilienministerium zufolge kommentieren die Gutachter oft die Kleidung oder Hobbys der Betroffenen, wenn sie nicht in Geschlechter-Schubladen passen. Körperliche Untersuchungen mit "erniedrigendem Charakter" seien nicht selten.

Laut dem Lesben- und Schwulenverband müssen Betroffene die Kosten von durchschnittlich knapp 2.000 Euro für dieses Gerichtsverfahren in der Regel selbst zahlen.

Eine Frau hält sich ein Kleid vor den Körper.
Psychologische Gutachter kommentieren auch die Kleidung von Betroffenen. Bildrechte: Colourbox.de

Was ist die Kritik am neuen Vorschlag?

Kritiker befürchten, dass durch das neue Gesetz Männer beispielsweise in Frauenhäuser oder Frauensaunen eindringen könnten und Frauen dort dann nicht mehr sicher seien. Marco Buschmann pocht deshalb darauf, dass die Betreiber im Einzelfall selbst entscheiden können:

Es soll in der Gesellschaft natürlich weiter möglich sein, in den bisherigen Grenzen eigene Regeln zu finden. Das gilt besonders bei Schutzorten wie Frauenhäusern, da kann das Personal natürlich weiterhin entscheiden, wer Zugang erhält. Die Privatautonomie gilt auch zum Beispiel für Fitnessstudios oder ähnliche Angebote.

Marco Buschmann, Bundesjustizminister Katholische Nachrichten-Agentur

Wenn beispielsweise der Betreiber einer Frauensauna jemanden aufgrund seiner äußeren Erscheinung rauswirft, soll er "nicht dem Risiko einer Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ausgesetzt sein", meint Marco Buschmann. Diesen Aspekt zu regeln, sei sehr anspruchsvoll. Deshalb sei der Gesetzesentwurf noch nicht da.

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, kritisiert, dass trans* Menschen als Gefahr dargestellt werden. Er sagte dazu im Interview mit tagesschau.de:

Ich kann persönlich überhaupt nicht verstehen, dass von einigen jetzt so getan wird, als seien transgeschlechtliche Menschen das Problem. Sie werden für Gewalt und Übergriffe verantwortlich gemacht, obwohl sie doch selbst Opfer und im Alltag massiver Diskriminierung ausgesetzt sind.

Sven Lehmann, Queer-Beauftragter tagesschau.de

Wann kommt das Selbstbestimmungsgesetz?

Eigentlich sollte das Selbstbestimmungsgesetz schon Ende vergangenen Jahres verabschiedet werden. Doch bisher gibt es nur ein Eckpunktepapier. Laut dem Bundesfamilienministerium kommt der Gesetzesentwurf erst im Sommer. Sven Lehmann twitterte allerdings, dass die Arbeiten zum Selbstbestimmungsgesetz weitgehend abgeschlossen sind.

BRISANT/KNA/BMFSFJ/LSVD/Zeit Online/FAZ/Tagesschau

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