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Wer einem anderen Menschen in Not nicht hilft, kann bestraft werden. Bildrechte: imago images/blickwinkel

Drohen Strafen?Unterlassene Hilfeleistung: Wann muss ich helfen?

17. März 2024, 13:36 Uhr

Ein Mensch liegt auf der Straße. Bin ich verpflichtet, ihn anzusprechen und bei Bedarf Erste Hilfe zu leisten? Ab wann spricht man von unterlassener Hilfeleistung? Und welche Strafen drohen?

Ein Autounfall, eine Schlägerei oder ein ohnmächtiger Mensch auf der Straße: Helfen oder nicht? Aus Angst, etwas falsch zu machen? Das Strafgesetz ist hier ganz klar: Jeder hat die Pflicht, Hilfe zu leisten. Egal, ob er oder sie eine Ausbildung in Erster Hilfe hat oder nicht.

Wer bei Unglücksfällen [...] nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten [...] ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

StGB § 323c

Die unterlassene Hilfeleistung zählt dabei zu den echten Unterlassungsdelikten, da sie konkret unter Strafe gestellt ist. Geldstrafe oder ein Jahr Gefängnis sind möglich!

Muss ich jedes Mal einschreiten?

Helfen muss man nur dann nicht, wenn bereits andere helfen, wenn das Opfer Hilfe ablehnt oder bereits gestorben ist. Außerdem muss man sich nicht selbst in Gefahr bringen. Daher steht in Paragraf 323c StGB, dass die Hilfeleistung "erforderlich" sein muss und dem Helfenden "zuzumuten".

Lieber helfen als nur zuschauen. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

Was ist "zumutbar"?

Eine Einschränkung ergibt sich also aus dem "zumutbaren". Niemand kann verlangen, dass jemand über die vielbefahrene Autobahn läuft, um einem anderen zu helfen. Oder beim Unfall mit einem Gefahrguttransporter selbst Hand anlegt - das sollte nur die Feuerwehr in Spezialanzügen. Auch bei einer Massenschlägerei gilt der Rat: Aus sicherer Entfernung lieber die Polizei anrufen. Wer sich also in eigene (körperliche) Gefahr bringen würde, muss nicht persönlich eingreifen.

Auch wer "andere Pflichten verletzen" würde, ist von der Pflicht entbunden. Beispiel: Ein Unfall auf der Autobahn, doch im Wagen des Ersthelfers sitzen kleine Kinder. Dann ist die Gefahr groß, dass diese plötzlich aus dem Auto steigen und auf die Fahrbahn zur helfenden Mutter laufen. Daher hat die Aufsichtspflicht für Eltern über die eigenen Kinder Vorrang.

Das sollten Sie unbedingt tun

Die Polizei oder Rettungskräfte verständigen oder sich bei anderen Passanten Hilfe suchen. Das ist die Pflicht eines jeden Menschen. Und das ist auch zumutbar. Jeder muss nur im Rahmen seiner Möglichkeiten und Fähigkeiten Hilfe leisten.

Quellen und weiterführende Links

BRISANT

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Dieses Thema im Programm:Das Erste | Brisant | 17. März 2024 | 17:00 Uhr