Zollkontrolle auf dem Flughafen in Hahn.
Welche Regeln gelten, wenn man Souvenirs aus dem Urlaub mitbringen möchte? Bildrechte: imago/Thomas Frey

Ärger vermeiden Zollkontrolle am Flughafen: Was darf im Koffer sein?

01. Februar 2024, 15:02 Uhr

Ich packe meinen Koffer und nehme mit …

Wer in den Urlaub fliegt, hat natürlich allerlei persönliche Gegenstände im Gepäck. Auf der Rückreise kommen dann gern ein paar Souvenirs dazu - von Muscheln, Sand oder Mitbringsel aus dem Dutyfree-Shop.

Was viele nicht bedenken: Das kann zu Problemen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen führen. Denn nicht alles darf man einfach mitnehmen - schon gar nicht mit ins Flugzeug.

Welche Waren dürfen eingeführt werden? Was darf ins Gepäck? Ein Überblick:

Reisen innerhalb der EU

Prinzipiell ist es erlaubt, aus einem EU-Land all das mitzubringen, was für den persönlichen Bedarf benötigt wird. Das nennt man Warenfreizügigkeit. Dazu zählen Lebensmittel, Souvenirs und Kleidung.

Apropos Lebensmittel: Da ist oft nicht die Ausfuhr das Problem, sondern die Einfuhr. Drohen durch die Produkte etwa Seuchen, ist die Einfuhr verboten. Nicht mitbringen darf man deshalb zum Beispiel Wildpilze, Kartoffeln oder tierische Produkte wie Käse, Wurst und Fisch.

Ferne Länder außerhalb der EU

In fernen Ländern stehen viele Tiere unter Artenschutz, die gerne als Mitbringsel dienen. Aber der Artenschutz gilt auch für tote Tiere! Hier kontrolliert der Zoll besonders streng: Produkte aus Elfenbein, Felle oder Leder von Krokodilen und Schlangen müssen im Herkunftsland bleiben.

Auch Korallen sind weltweit geschützt. Ebenfalls verboten sind Pflanzen wie Kakteen, kakteenähnliche Pflanzen und Orchideen. Wird man dabei erwischt, solche Gegenstände einzuschmuggeln, werden diese beschlagnahmt und es droht eine Geldstrafe.

Bei unerlaubten Waren aus Ländern außerhalb der EU drohen außerdem Zollabgaben. Für Waren bis zu einem Preis von 430 Euro gilt die Freigrenze. Auf Waren zwischen 430 und 700 Euro gilt ein Pauschalsatz von 17,5 Prozent. Auf Waren mit einem Wert von mehr als 700 Euro fallen sowohl ein individueller Zollsatz als auch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Orte der besonderen Sorte: Asservatenkammer des Zolls in Dresden
Mitbringen verboten: Bei Schlangen gilt der Artenschutz. Bildrechte: MDR JUMP

Tabak, Alkohol & Medikamente

Wer im Ausland unterwegs war, darf sowohl Tabakwaren, Alkohol als auch Medikamente einführen - allerdings nur in begrenzter Menge. Bei Tabakwaren beschränkt sich die Einfuhr aus nicht europäischen Ländern auf 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak.

Bei Alkohol kommt es sowohl auf die Menge als auch auf den Alkoholgehalt an. So dürfen beispielsweise vier schäumende Weine und 16 Liter Bier mitgebracht werden, jedoch nur 1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22 Prozent.

Reisende an einem Flughafen
Tabak, Alkohol und Medikamente dürfen nur in bestimmten Mengen eingeführt werden. Dabei kommt es auch darauf an, ob man im EU-Ausland oder Drittländern unterwegs war. Bildrechte: IMAGO / ANP

Bei Reisen innerhalb der EU erhöht sich der Wert für Tabakwaren auf 800 Zigaretten, 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak. Auch beim Alkohol ist mehr erlaubt. Die Höchstgrenze liegt bei 10 Litern Spirituosen, 90 Litern Wein oder 110 Litern Bier. Hat der Zoll den Verdacht, dass die Waren nicht für den persönlichen Bedarf sondern zum Weiterverkauf gedacht sind, muss man seine "Unschuld" anhand von Rechnungen oder Quittungen beweisen.

Für Arzneimittel und Medikamente gilt: Bei der Einreise in die EU muss die Menge dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen. Bei Reisen innerhalb der EU darf die mitgeführte Menge an Medikamenten höchstens für drei Monate ausgelegt sein. Außerdem darf nur nach Deutschland eingeführt werden, was hier auch als Arznei zugelassen ist.

Wie viel Bargeld ist erlaubt?

Wer die EU verlässt, darf nicht mehr als 10.000 Euro Bargeld mit sich führen. Alles, was diesen Betrag überschreitet, muss vorher schriftlich bei der zuständigen deutschen Zollstelle angemeldet werden. Dazu zählen übrigens auch gleichgestelle Zahlungsmittel wie Sparbücher, Edelmetalle oder elektronisches Geld.

Messer & Waffen im Koffer

Eine Einfuhr von Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, zählt als Straftat. Dabei ist es ganz egal, ob die Gegenstände aus einem EU-Land oder einem Drittland kommen.

Arbeit beim Zoll
Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld mit sich führt, muss das vorher anmelden. Bildrechte: IMAGO / Becker&Bredel

Kontrolle beim Zoll

Findet der Zoll bei der Einreise Waren, die nicht angemeldet oder sogar verboten sind, drohen Geldbußen bis hin zu Strafverfahren. Wird man erwischt, kommt es auf den Wert der Waren an und darauf, wie hoch der Zollzuschlag wäre. Der wird dann zusätzlich zur normalen Zollabgabe fällig.

Liegt der Zollzuschlag über 130 Euro, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem Warenwert von mehr als 700 Euro abzüglich des Freibetrags droht ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung.

Wer Waren in einem höheren Wert mit in den Urlaub nehmen oder von dort mitbringen möchte, beispielsweise eine Sportausrüstung, teure Technik oder Schmuck, dem wird empfohlen das vor der Ausreise, mit Hinweis über die Herkunft der Gegenstände, anzumelden. Dafür gibt es das Auskunftsblatt INF3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr.

Was man woher mitbringen darf und wie es verzollt werden muss, das kann man vorab ganz einfach mit dem Abgabenrechner des Zolls prüfen oder mit der "Sicher Reisen"-App des Auswärtigen Amtes. Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite!

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 09. Mai 2023 | 17:15 Uhr

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