Schüler nach Hause geschickt Kein Unterricht in Jogginghosen: Was darf die Schule - und was nicht?

In Jogginghosen in die Schule? Nein, sagt eine Schule in Nordrhein-Westfalen und schickt Schüler kurzerhand nach Hause. Es ist nicht die erste Schule, die das It-Piece aus dem Unterricht verbannen möchte. Der knallharte Kleider-Kodex sorgt für Diskussion. Was dürfen Schulen - und was nicht?

Junge Männer mit Jogginghosen
Jogginghosen: bequeme Alltagkleidung, aber an Schulen nicht gern gesehen. Bildrechte: dpa

Das Jogginghosen-Verbot an einer Sekundarschule in Wermelskirchen schlägt hohe Wellen. Die Schule setzt konsequent eine seit langem beschlossene Kleiderordnung um. Neben dem Verbot von Jogginghosen und Trainingsanzügen, sind auch Kappen, Mützen und Jacken im Unterricht tabu. Ebenfalls sind tiefe Ausschnitte und zu viel Haut, wie beispielsweise ein unbedeckter Bauchnabel, verboten.

Wohlfühl-Outfit versus Gammel-Look

Die einen empfinden die Jogginghose als gemütliches Fashion-It-Piece und das Tragen als Privatsache. Andere meinen, das legere Beinkleid habe in der Öffentlichkeit nicht zu suchen - schon gar nicht an einer Schule. Doch darf die überhaupt eine Kleiderordnung erlassen?

Kleiderordnung in der Schule - das sagt das Gesetz:

Generell sind Regeln und Vorgaben, die an Schulen gelten, in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert. Doch wie die Schule mit dem Kleidungsstil ihrer Schüler verfährt, das legt jede Einrichtung in ihrer Haus- und  Schulordung fest. Diese Regeln können, je nach Bedarf, sehr unterschiedlich ausfallen.

  • Viele Schulen dulden keine rassistischen, beleidigenden oder sexistischen Aufdrucke auf Shirts.
  • Einige Schulen möchten, dass die Schüler nicht zu viel Haut zeigen - und verbieten Hotpants, tiefe Ausschnitte und bauchfreie Oberteile.

Der Beschluss über die Kleidungsvorschriften wird in aller Regel durch Eltern, Lehrkräfte und die Schülervertretung in der Schulkonferenz getroffen - und gilt dann für alle Schüler.

Schüler spielt auf Smartphone
Handy im Unterricht: nur mit Ausnahmen erlaubt. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

Was genau kann die Schule verbieten und was nicht?

Handys wegnehmen - und wenn ja, wie lange?

Wenn Handys für die Nutzung im Unterricht verboten sind, können die Lehrkräfte sie einziehen, wenn sie trotzdem heimlich genutzt werden. In der Regel müssen die Geräte jedoch spätestens bis zum Ende des Schultags wieder zurückgegeben werden. In begründeten Fällen darf das Handy aber auch länger einbehalten werden.

Essen im Unterricht verbieten

Im Unterricht zu essen oder Kaugummi zu kauen, kann vom Unterricht ablenken. Darum darf der Lehrer ein Verbot aussprechen. Möchten die Schüler trotzdem etwas trinken, sollten sie vorher den Lehrer fragen.

Welche Strafen dürfen Lehrer erteilen?

Sollte ein Schüler im Unterricht zum Störenfried werden oder häufiger durch ein Fehlverhalten auffallen, dürfen Lehrkräfte auch:

  • Strafarbeiten erteilen
  • nachsitzen lassen
  • Verweise erteilen
  • Schülerin/Schüler vom Unterricht ausschließen

Dozentin vor Tafel mit mathematischen Formeln und Diagrammen
Genau wie Schüler: Auch Lehrer müssen sich an Regeln halten. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

Was dürfen Lehrer nicht?

  • Gewalt anwenden
  • die Würde verletzen
  • die gesamte Klasse bestrafen
  • Bestrafung durch wiederholtes Abschreiben
  • den Toilettengang verweigern
  • Liebesbriefe und Nachrichten vorlesen
  • Noten laut vorlesen
  • Tasche oder Handy durchsuchen

Ist das Jogginghosen-Verbot wirklich rechtens?

Mit ihren expliziten Kleider-Vorgaben möchte die Sekundarschule in Wermelskirchen dafür sorgen, niemanden zu "irritieren". Das schreibt die Schule auf ihrer Homepage.

Einschnitte seien notwendig, um die Rechte anderer nicht zu verletzen oder gegen gute Sitten zu verstoßen, argumentieren auch andere Schulen. Als öffentliche Einrichtungen können sie (über die Hausordnung) bestimmte Kleidungsstile verbieten, wenn sie die Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags in Gefahr sehen oder wenn ein Kleidungstück die schulische Ordnung stört.

In Sachen Jogginghose sehen sich einige Schulen in der Pflicht, die Jugendlichen auf das Berufsleben vorzubereiten und eine Vorstellung zu vermitteln, welche Kleidung für welche Situation angemessen ist.

Ob die Regelung allerdings auch vor Gericht Bestand hätte, ist fraglich. Selbst dann, wenn sich die Schulkonferenz darauf geeinigt hat, dass bestimmte Kleidung im Unterricht tabu ist. Denn grundsätzlich ist das äußere Erscheinungsbild eines Schülers seine persönliche Angelegenheit, die durch das Grundgesetz geschützt wird.

BRISANT/Sekundarschule Wermelskirchen/Kultusminister Konferenz/dpa

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 23. März 2023 | 17:15 Uhr

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