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Schwindel und Kopfschmerzen, doch für eine Autofahrt reichen die Kräfte noch. Nicht selten ist das eine fatale Fehleinschätzung … Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Noch fahrtüchtig?Gefahr am Steuer – Wann darf ich noch Autofahren und wann nicht?

24. August 2022, 19:29 Uhr

Nach einem Sekt oder Bierchen ans Steuer setzen? Das kommt für viele nicht infrage. Doch wie sieht es mit dem Gesundheitszustand aus? Jeder ist selbst dafür verantwortlich, einzuschätzen, ob er fahrtüchtig ist oder nicht. Das kann im Zweifel aber ziemlich schwierig sein. Gerade wenn man nicht ganz gesund ist, kann die Autofahrt zur Belastungsprobe werden. Wir erklären, bei welchen Krankheiten man den Autoschlüssel lieber erst gar nicht in die Hand nehmen sollte.

Der Schädel brummt, die Nase läuft, Gliederschmerzen machen das Leben schwer und die nächste Fieberattacke setzt auch schon ein. Trotzdem setzen sich viele jetzt noch hinters Steuer – und unterschätzen die Gefahr dabei komplett.

Krank im Straßenverkehr

Kaum wird regelmäßig kontrolliert, ob jeder Fahrer auch gesundheitlich in der Lage ist, sich hinters Steuer zu setzen. Dabei wäre genau das von Vorteil, denn gerade die weitverbreiteten Volkskrankheiten wie Diabetes, Schlaganfälle, Herzrhythmusstörungen oder Bluthochdruck können sehr gefährlich werden.

Darf ich trotz Krankheit Auto fahren?

Die Antwort: Das kommt ganz auf die Erkrankung an. Obwohl man natürlich selbst dafür verantwortlich ist, das sicherzustellen, können auch Mediziner ein ärztliches Fahrverbot aussprechen, wenn sie den Eindruck haben, dass der Zustand des Patienten dessen Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.

Grundlage dafür ist Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hier werden Vorschriften über häufig vorkommende Erkrankungen getroffen, die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben. Wird ein Fahrverbot erstmals erteilt, beträgt die Dauer drei bis sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde hat außerdem die Möglichkeit, zusätzlich ein behördliches Fahrverbot auszusprechen. Meist geschieht das, wenn vermutet wird, dass der Patient das Fahrverbot ignorieren wird.

Ein ärztliches Fahrverbot wird zum Beispiel bei folgenden Erkrankungen häufig verhängt: 


  • Herzrhythmusstörungen mit Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit
  • Herzleistungsschwäche
  • akute organische Psychosen
  • schwere Altersdemenz
  • Diabetis (Grund dafür ist die "Hypoglykämie", also Unterzuckerung) 
  • Epilepsie

Bei Epilepsie hängt es ganz davon ab, wie lange der letzte Anfall zurückliegt und wie der Arzt die Fahrtauglichkeit einschätzt.

Medikamente im Straßenverkehr

Laut ADAC können rund ein Fünftel aller auf dem Markt erhältlichen Medikamente Auswirkungen auf die Fahrsicherheit haben – nicht nur verschreibungspflichtige Präparate. Fragen Sie also unbedingt bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, ob Sie nach der Einnahme noch Autofahren können und lesen Sie zusätzlich den Beipackzettel.

Medikamente im Straßenverkehr: Das ist erlaubt

Tatsächlich gibt es kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr nach Einnahme von Medikamenten verbietet. Doch auch hier gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Ob Sie in der Lage sind, ein Auto zu lenken und zu fahren, müssen Sie selbst einschätzen.

Was passiert, wenn ich krankgeschrieben einen Unfall baue?

Sollten Sie trotz Krankschreibung fahren und dabei einen Unfall bauen, wird Ihre Haftpflichtversicherung in aller Regel dennoch greifen. Doch nicht zu früh gefreut: Sollte sich herausstellen, dass sie gegen ärztlichen Rat gefahren sind, kann es passieren, dass der Versicherungsdienstleister im Nachhinein Geld zurückfordert. 

Bei diesen Wirkstoffen und Medikamenten ist besondere Vorsicht geboten

Ibuprofen 

Bei Kopfschmerzen und Fieber greifen viele gerne zu Ibuprofen. Doch darf man dann noch Auto fahren? Hier kommt es ganz auf die Dosierung an. Ist das Medikament höher dosiert, sollte man darauf verzichten, sich hinters Steuer zu setzen. Hier am besten immer einen Blick auf den Beipackzettel werfen.

Lendormin

Lendormin ist ein Schlafmittel, welches durch den Wirkstoff Brotizolam bei Schlafstörungen eingenommen wird. Das Medikament kann mit zahlreichen unerwünschten Nebenwirkungen wie Schwindel, Seh- oder Aufmerksamkeitsstörungen verbunden sein.

Zolpidem

Gleiches gilt beim schlaffördernden Wirkstoff Zolpidem. Medikamente, die Zolpidem enthalten, können das Reaktionsvermögen und die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Wer sich dennoch ans Steuer setzt, kann gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 3000 Euro bestraft werden.

Dextromethorphan

Viele bekannte Hustensäfte enthalten den Wirkstoff Dextromethorphan, welcher eine halluzinogene Wirkung entfalten kann. Die Fahrtüchtigkeit kann durch die Substanz stark eingeschränkt werden.

Psychopharmaka

Psychopharmaka haben in der Regel eine dämpfende Wirkung. Die Medikamente können unsere Reaktionszeit verlängern und somit die Fahrtauglichkeit einschränken. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt ab, ob Sie Auto fahren sollten.

Darüber hinaus gibt es aber noch eine ganze Menge anderer Wirkstoffe, auf die man am Steuer verzichten sollte. Ganz wichtig ist immer: Wenn Sie Medikamene nehmen, sprechen Sie immer mit ihrem Artzt oder Apotheker.


Brisant/sos-verkehrsrecht.de/ADAC/bussgeldkatalog.org/apotheken-umschau.de/www.betanet.de

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