Bundesländer im Überblick Restaurantbesuch geplant? Hier gilt die Registrierungspflicht
Hauptinhalt
Restaurant-Betreiber müssen in nahezu allen Bundesländern die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen. Eine einheitliche Regelung gibt es bundesweit aber nicht. Was wo gilt, erfahren Sie hier.
Gästen und Personal soll die Registrierungspflicht in der Gastronomie Sicherheit bringen. Denn so können sie informiert werden, sollte es Kontakt mit einem Corona-Infizierten gegeben haben. Eine einheitliche Regelung gibt es in Deutschland aber nicht. Hier erfahren Sie, wie Ihr Bundesland die Sache handhabt.
Hier gilt die Registrierungspflicht
Baden-Württemberg
Von jedem Gast werden Name, Telefonnummer und Adresse erfasst.
Bayern
Eine Hauptperson hinterlässt Name und Telefonnummer.
Bremen
Name und Kontaktdaten jedes Gastes.
Hamburg
Kontaktdaten jedes Gastes
Hessen
Name, Anschrift, Telefonnummer jedes Gastes
Niedersachsen
Kontaktdaten jedes Gastes.
Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten jedes Gastes.
Rheinland-Pfalz
Name, Anschrift, Telefonnummer aller Gäste
Saarland
Name, Erreichbarkeit und Anschrift jedes Gastes
Schleswig-Holstein
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail jedes Gastes
Sachsen-Anhalt
Name, Anschrift, Telefon und E-Mail der Hauptperson
In Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen ist die Registrierung der Gäste eine Empfehlung.
(Quelle: vbz/ahgz/stiftung datenschutz/dehoga/zdf)
Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 12. August 2020 | 17:15 Uhr