Grabsteine auf einem Friedhof
Stirbt ein Verwandter oder enger Angehöriger, ist trotz aller Trauer jede Menge Bürokratisches abzuarbeiten. Bildrechte: Colourbox.de

Checkliste Todesfall - Was tun, wenn jemand stirbt und wie kann man selbst vorsorgen?

11. April 2024, 08:16 Uhr

Inhalt des Artikels:

Was ist direkt nach dem Todesfall zu tun?

Stirbt ein Mensch zu Hause und wird von Angehörigen aufgefunden, ist das eine emotionale Ausnahmesituation. Dennoch muss unmittelbar nach dem Todesfall ein Arzt kontaktiert werden, um den Tod des Verstorbenen offiziell festzustellen und den Totenschein auszustellen. Der ist nämlich ein wichtiges Dokument, das für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt wird.

Stirbt jemand im öffentlichen Raum - etwa bei einem Unfall - muss unmittelbar der Rettungsdienst verständigt werden. Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, werden die ersten organisatorischen Angelegenheiten von der Einrichtung geregelt und die Angehörigen kontaktiert.

Was zuerst zu tun ist:

  • Arzt verständigen, um den Tod offiziell zu bestätigen und den Totenschein auszustellen
  • Engste Angehörige benachrichtigen
  • Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen, um danach handeln zu können (Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Bestattungsverfügung etc. ACHTUNG: Finden Sie ein versiegeltes Testament, sollten Sie es nicht öffnen!)

Frau mit Urne
Kontrollieren Sie, ob der Verstorbene im Vorfeld einen Wunsch geäußert hat, wie er bestattet werden möchte. Bildrechte: IMAGO / agefotostock

Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied

Stirbt ein Angehöriger zu Hause, kann der Verstorbene zunächst vor Ort bleiben, um sich von ihm zu verabschieden. Senken Sie die Raumtemperatur und bedecken Sie den Toten mit einer dünnen Auflage und sorgen Sie für eine wasserdichte Unterlage.

Auch bei Sterbefällen im Pflegeheim kann man sein Recht auf Abschiednahme wahrnehmen, auch wenn die Einrichtungen oft auf eine schnelle Abholung drängen.

Das sollten Sie innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall erledigen:

  • Wohnung versorgen (Haustiere und Pflanzen versorgen, eventuell Strom, Gas, Wasser abstellen)
  • Bestattungsinstitut auswählen
  • Bestattungsvertrag und Leistungsumfang mit dem Bestatter festlegen; welche Aufgaben möchten Sie selbst übernehmen?
  • Auswahl von Sarg, Urne, Totenbekleidung, Umfang der Trauerfeier festlegen
  • Abholung des Verstorbenen und Überführung des Leichnams in die Leichenhalle bzw. ins Krematorium
  • Sterbefall beim Standesamt melden und Sterbeurkunde ausstellen lassen
  • Ein eventuell vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben

Was außerdem zu erledigen ist:

  • Den Tod bei der Krankenkasse melden
  • Lebens- und Unfallversicherung informieren
  • Pfarramt benachrichtigen, falls kirchlicher Beistand erwünscht ist
  • Den Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen sowie Bekannte und Verwandte kontaktieren

Bis zur Trauerfeier und Beerdigung oder Bestattung:

Viele dieser Aufgaben können Sie vom Bestattungsinstitut erledigen lassen.

  • Bestattungsform bestimmen (Bestattungsarten: z.B. Erd- & Feuerbestattung, Seebestattung usw.)
  • Friedhof und Grab auswählen, Grabnutzungsrechte erwerben oder verlängern
  • Einen Termin für Bestattung mit dem Friedhofsträger bzw. der Grabstättenverwaltung vereinbaren
  • Terminabsprache und Trauergespräch mit dem Pfarrer oder Trauerredner
  • Todesanzeige aufsetzen und Trauerkarten verschicken
  • Grabschmuck für Trauerhalle und Grab bei Gärtnerei bestellen (Blumen, Kränze, Trauerschleifen)
  • Räumlichkeiten für die private Trauerfeier ("Leichenschmaus") reservieren

Brennendes Grablicht auf einem Friedhof
Etwa sechs Wochen nach der Beisetzung sollte zum ersten Mal das Grab aufgeräumt werden. Bildrechte: imago/photothek

Das ist nach der Beisetzung zu erledigen:

  • Danksagungskarten verschicken oder dafür ein Zeitungsinserat aufgeben
  • Laufende Zahlungen abbrechen und Verträge, Mitgliedschaften, Miete, Abos, Strom, Telefon kündigen
  • Den Verstorbenen bei Versicherungen, Rentenkasse, Krankenkasse, Firma, Behörden, Ämtern abmelden
  • Eine Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (Sterbeurkunde, Grabnutzung & Pflege, Abrechnungen)
  • Räumung der Wohnung
  • Nach Testamentseröffnung: Erbschein beim Nachlassgericht beantragen

Nach etwa sechs Wochen sollte das Grab des Verstorbenen aufgeräumt werden. Die Grabpflege liegt bei den Angehörigen, kann aber auch an eine Gärtnerei übergeben werden.

Für den eigenen Tod vorsorgen

Viele Menschen sorgen in Form einer Bestattungsverfügung, einer Sterbegeldversicherung oder eines Bestattungsvorsorgevertrags für den eigenen Tod vor. Für Angehörige kann das eine große Hilfe sein.

In einer Bestattungsverfügung wird der Wille des Menschen festgehalten, was nach dem Tod mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Versicherte für den eigenen Tod finanziell vor. Wie sie beigesetzt werden, ist dadurch allerdings nicht geregelt.

Inhaltliches und Finanzielles kann mit einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt werden. Der wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Das entbindet Angehörige im Sterbefall von vielen organisatorischen Pflichten.

Wer keine Verträge abschließen will, kann aber dennoch seine Angehörigen über seinen letzten Willen oder bereits getroffene Entscheidungen informieren. Die Verbraucherzentrale stellt dafür im Internet eine Checkliste zur Verfügung.

Vorsorge ohne Angehörige?

Wenn jemand keine Angehörigen hat, die Bestattung und alles weitere aber nicht der behördlichen Obhut überlassen will, sollte der letzte Wille beim Amtsgericht als Nachlassgericht vor Ort hinterlegt werden. Die Gebühr beträgt pauschal 75 Euro. Das Gericht sorgt dafür, dass der letzte Wille im Zentralen Testamentsregister (ZTR) registriert wird. Wird der letzte Wille lediglich in den privaten Unterlagen hinterlegt, ist das Risiko groß, dass er nicht gefunden wird.

Quellen:


BRISANT
Verbraucherzentrale
MDR

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 01. November 2022 | 17:15 Uhr

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