Tote 12-Jährige Luise F. von Kindern getötet - Was passiert jetzt mit den Verdächtigen?

01. April 2023, 19:21 Uhr

Luise aus Freudenberg ist tot. Zwei Mädchen aus ihrem Bekanntenkreis haben gestanden, die Zwölfjährige getötet zu haben. Welche Strafe droht den mutmaßlichen Täterinnen? Können sie auf Schadenersatz verklagt werden? Alle Details zum Fall.

Die zwölfjährige Luise F. aus Freudenberg (NRW) ist erstochen worden. Bei der Obduktion der Leiche in der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz seien zahlreiche Messerstiche festgestellt worden, teilten die Behörden mit. Das Mädchen sei in der Folge verblutet.

Mutmaßliche Täterinnen strafunmündig

Tatverdächtig sind zwei Mädchen aus dem Bekanntenkreis von Luise F.. Sie sind 12 und 13 Jahre alt - und damit strafunmündig. Die Mädchen waren ins Visier der Ermittler geraten, weil ihre Aussagen im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen.

Bei einer weiteren Anhörung, bei der auch die Eltern und Psychologen dabei waren, seien sie mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat schließlich gestanden.

Nach über 40 Dienstjahren gibt es immer noch Ereignisse, die einen sprachlos zurücklassen.

Jürgen Süs, Polizei-Vizepräsident von Koblenz

Update vom Mittwoch: Tatverdächtige nicht mehr bei Familien

Die tatverdächtigen Mädchen leben vorerst nicht mehr bei ihren Eltern. Die beiden 12- und 13-Jährigen seien "außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht", teilte der zuständige Kreis Siegen-Wittgenstein mit. Auch ihre bisherigen Schulen besuchen sie derzeit nicht mehr.

Die Mädchen hätten aber weiterhin Kontakt zu ihren Eltern. "Der Kontakt zur Familie ist aufgrund des jungen Alters der Mädchen für die Entwicklung einer gelingenden Unterstützung sehr bedeutsam und wird insofern unterstützt", teilte der Kreis weiter mit.

Suche nach Tatwaffe vorerst aufgegeben

Zum möglichen Motiv und weiteren Details der Tat wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. Die Tatwaffe ist bislang nicht gefunden worden. Die Ermittler suchten nach einem Messer, gehen von einem haushaltsüblichen Gegenstand aus. Mittlerweile haben sie die Suche nach der Tatwaffe bis auf Weiteres aufgegeben.

Auch die Frage, ob beide Mädchen gleichermaßen an der Tat beteiligt waren, wollten die Ermittler nicht beantworten. Die Staatsanwaltschaft Koblenz machte mit Verweis auf das Alter der Kinder keine Angaben zum mutmaßlichen Tatmotiv und zu Details des Tatgeschehens.

Der Familie von Luise wünschen wir die notwendige Kraft, durch diese Zeit unfassbaren Schmerzes zu kommen.

Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

Keine "Hexenjagd" auf mutmaßliche Täterinnen via Social Media

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt davor, Bilder, Namen oder angebliche Social-Media-Profile der mutmaßlichen Täterinnen im Internet zu teilen. "Die Verbreitung von persönlichen Daten oder Bildern mutmaßlicher Beschuldigter durch private Personen in Sozialen Medien stellt eine moderne Form der Hexenjagd dar", sagte BDK-Chef Dirk Peglow.

Die Gefahr sei groß, dass Menschen öffentlich mit der Tat in Verbindung gebracht werden, die gar nichts mit ihr zu tun hätten. Und es bestehe die Gefahr, dass angeprangerte Menschen verbal oder gar körperlich angegangen werden.

Was droht minderjährigen Tätern?

Sind Täterinnen und Täter minderjährig, gilt: Bis zum 14. Geburtstag ist man nach dem Gesetz Kind und kann nicht über das Strafrecht belangt werden. Warum ist das so? Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder noch nicht einsehen können, wenn sie etwas Falsches tun.

Trotzdem sind schwerwiegendere Maßnahmen möglich, wie etwa die Entziehung des Sorgerechts und die Unterbringung straffälliger Kinder in einem Heim oder einer psychiatrischen Klinik.

Wie es mit den Mädchen weitergeht, darüber entscheiden Jugendamt und Jugendhilfe.

Eine Person in einer Richterrobe hält Akten und Gesetzbuch in der Hand
Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland strafunmündig. Bildrechte: Colourbox.de

Müssen mutmaßliche Täterinnen Schmerzensgeld zahlen?

Was auf die Täterinnen auf jeden Fall zukommen könnte, ist die Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz, wenn Luises Eltern sie darauf verklagen.

In Deutschland können Kinder laut Zivilrecht bereits ab dem siebten Lebensjahr zu Schmerzensgeld verpflichtet werden. Allerdings nur dann, wenn sie zum Tatzeitpunkt verstanden haben, dass sie gegen ein Gesetz verstoßen.

Stellt ein Gericht fest, dass den Geschädigten Schmerzengeld zusteht, ist dieser Titel 30 Jahre lang gültig. Zahlen müssen die noch Minderjährigen erst, wenn sie eigenes Geld verdienen.

Minderjährige Täter eine Seltenheit

Kinder unter 14 Jahren werden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik sehr selten als Tatverdächtige im Bereich Gewaltkriminalität registriert. Darunter fällt zum Beispiel Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Totschlag und Mord.

2021 ist die Zahl der tatverdächtigen Kinder in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Bundesweit wurden 7477 Fälle registriert.

Reform des Strafrechts nötig?

Der Bielefelder Konfliktforscher Andreas Zick hält eine Reform des Strafrechts nicht für sinnvoll. Kinder durch Gesetze zu Jugendlichen zu machen, würde ihnen Strafen aufbürden, die sie nicht verstehen, und die ihnen auch nicht helfen würden. Wichtiger als eine schnelle Rechtsveränderung sei eine genaue Diagnostik.

"Kinder, die getötet haben, brauchen eine intensive und lange psychologische Betreuung und ein Therapieangebot, ebenso wie die Angehörigen der Opfer dies auch brauchen", sagte der Wissenschaftler der Nachrichtenagentur epd.

Rückkehr zum Unterricht an Luises Schule

An der Schule des getöteten Mädchens in Freudenberg nahmen sich Schüler und Lehrer der Esther-Bejarano-Gesamtschule viel Zeit für Gespräche. Normaler Unterricht fand zunächst nicht statt. Seit Donnerstag (16. März) vergangener Woche erfolgt die Rückkehr zum Unterricht nach Stundenplan - aber allmählich und ohne Druck.

Psychologen und Fachleute der Bezirksregierung seien weiterhin an der Schule - auch um die Lehrer zu unterstützen.

Kirchen geöffnet, Pfarrer bieten Seelsorge an

Ängste und Traurigkeit bei Kindern und Erwachsenen auffangen wollen auch die katholische und evangelischen Kirche in Freudenberg, die zurzeit ganztägig geöffnet sind. Die Pfarrer bieten an, auch als Seelsorger zur Verfügung zu stehen. Zudem liegen Kondolenzbücher aus, in die sich Trauernde eintragen können.

Am Sonntag (19. März) stand ein regulärer Gottesdienst in der Evangelischen Kirche im Zeichen der Trauer um Luise.

Abschied: Trauerfeier für getötete Luise

Mit einer Gedenkfeier haben Angehörige am Mittwochabend (22. März) in Freudenberg der getöteten Luise gedacht. Nur die Familie und enge Weggefährten waren in der recht kleinen Kirche zusammengekommen, draußen schirmte die Polizei das Gelände weiträumig ab.

Mitschülerinnen und Mitschüler trafen sich zeitgleich in der Aula ihrer Schule und auf dem Schulhof. Dort war eine Tonübertragung des Gottesdienstes zu hören. Auch viele Freudenberger Bürger waren dorthin gekommen. Innerhalb der Schulaula waren Ton- und Videoaufzeichnungen verboten.

dpa/AFP/epd/BRISANT/Tagesschau

Dieses Thema im Programm: Das Erste | BRISANT | 13. März 2023 | 17:15 Uhr

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