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Wie viele Corona-Schutzimpfungen sind nötig, um als vollständig geimpft zu gelten? Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Corona-ImpfstatusAb Herbst: Nur mit drei Impfungen vollständig geimpft

Stand: 06. Oktober 2022, 16:55 Uhr

Zwei, drei oder vier Impfungen - wann gilt man als vollständig gegen das Coronavirus geimpft? Seit 1. Oktober gilt ein neues Infektionsschutzgesetz - und das regelt auch den Impfstatus neu.

Neues Infektionsschutzgesetz seit 1. Oktober

Ob zwei, drei oder sogar vier Impfungen - aktuell spielt es kaum eine Rolle, wie häufig man gegen das Coronavirus geimpft worden ist. Fast nirgends wird der Impfstatus abgefragt oder kontrolliert - nicht einmal auf Reisen.

Das könnte sich aufgrund steigender Infektionszahlen im Herbst allerdings ändern. Zudem trat am 1. Oktober eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft.

Nur nach dreifacher Impfung "vollständig geimpft"

Es gilt nur noch als "vollständig geimpft", wer dreimal gegen das Coronavirus geimpft worden ist. Und das mit einem in der EU zugelassenen Corona-Impfstoff.

Ab 1. Oktober gilt man nur noch mit dreifacher Impfung als vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Was gilt, wenn man sich mit dem Coronavirus infiziert hat und genesen ist?

Wer nachweisen kann, dass er bereits mit dem Coronavirus infiziert war, benötigt in der Regel nur zwei Impfdosen für den vollständigen Impfschutz.

Hat man sich vor der ersten Impfdosis angesteckt, ist als Beleg ein Antikörper-Test notwendig. Erwischt es einen nach der ersten oder der zweiten Impfdosis, kann die überstandene Infektion mit einem PCR-Test nachgewiesen werden. Dann gilt man ab dem 28. Tag nach der Testung als "vollständig geimpft".

Wer muss vollständig geimpft sein?

Vollständig geimpft sein müssen Menschen, die in einer Klinik, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung arbeiten, in der eine Corona-Impfpflicht gilt.

Auch für Auslandsreisen kann ein vollständiger Impfschutz gegebenenfalls Pflicht sein. Nachweisen kann man diesen normalerweise mit dem EU-Impfzertifikat der Corona-Warn-App oder der CovPass-App auf dem Smartphone.

EU-Impfzertifikate sind aus technischen Gründen maximal 365 Tage gültig. Bildrechte: IMAGO / Bihlmayerfotografie

Wie lang ist das EU-Impfzertifikat gültig?

Was man insbesondere bei Reisen beachten sollte: Die EU-Impfzertifikate sind aus technischen Gründen maximal 365 Tage gültig. 28 Tage vor Ablauf des Zertifikats wird das durch die App angezeigt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann das aktuelle Impfzertifikat jedoch problemlos erneuern.

Das Zertifikat für die dritte Impfdosis ist unbefristet gültig, ebenso das Zertifikat für die zweite Impfung für Unter-18-Jährige. Bei Erwachsenen mit nur zwei Impfungen gilt das EU-Impfzertifikat maximal 270 Tage nach der zweiten Dosis. Das entspricht den EU-Regelungen für Reisen innerhalb der Union.

BRISANT/bundesregierung.de/infektionsschutzgesetz.de

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