StarsRoyalsHaushaltGesundheitLifestyle
Ab Januar sollen noch mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben. Bildrechte: imago images/Westend61

Ab Januar 2023Wohngeld - Wer bekommt den Mietzuschuss und wie kann man ihn beantragen?

06. Februar 2023, 12:30 Uhr

Menschen mit geringem Einkommen haben häufig Anspruch auf Wohngeld, um sich die Miete leisten zu können. Doch viele wissen gar nicht, dass sie den Mietzuschuss beantragen können. Bislang betrug er rund 180 Euro. Durch die Wohngeldreform werden seit dem 1. Januar 2023 noch mehr Bürger entlastet. Der staatliche Mietzuschuss steigt um durchschnittlich 190 Euro pro Monat.

Hohe Kosten fürs Heizen, für Strom und Lebensmittel setzen viele Haushalte in Deutschland unter Druck. Deshalb steigt das Wohngeld und soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, die Miete zu stemmen. Auch der Kreis der Berechtigten wird ausgeweitet. Doch viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie überhaupt Hilfe vom Staat bekommen könnten. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen zum Thema Wohngeld:

Wohngeld - Was ist das genau?

Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit geringen Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Sozialleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög. Für die Anträge und die Auszahlung sind die Länder beziehungsweise Gemeinden zuständig.

Geringverdiener haben häufig Anspruch auf Wohngeld. (Symboldbild) Bildrechte: imago/Ralph Peters

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkommen sind und wo genau man wohnt. Der staatliche Mietzuschuss wurde reformiert und ist um durchschnittlich 190 Euro pro Monat gestiegen. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Außerdem wird er an 1,4 Millionen Bürger mehr gezahlt werden als bisher. Bisher bekamen 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Es geht um Kosten von 5,1 Milliarden Euro. Es bleibt dabei, dass sich Bund und Länder die Kosten für die Reform des Wohngelds teilen. Eigentlich wollten die Länder das Wohngeld finanziell nicht mehr mittragen. 

Um die Höhe des Wohngeldes zu berechnen, empfiehlt sich der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Wohngeld-Ausweitung: Welche Änderungen gibt es noch? 

Neben der Erhöhung des Wohngeldes sollen auch die Leistungen verbessert werden: Es wird dauerhaft eine Heizkostenkomponente im Wohngeld verankert. Für all diejenigen, die also bisher schon Wohngeld bekommen, wird es kurzfristig  für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einen weiteren Heizkostenzuschuss geben. Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant. Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.

Außerdem wird eine Klimakomponente eingeführt, um Wohngeldhaushalte von Kostensteigerungen zu entlasten, die aus Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Gebäuden resultieren.

Wer hat Anspruch auf das Wohngeld?

Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab - eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Das dürfte ein Grund sein, warum bisher lange nicht alle Haushalte, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Ministeriums ausrechnen lassen.

600.000 Haushalte in Deutschland beziehen aktuell Wohngeld. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/Steinach

Wie beantrage ich das Wohngeld?

Um etwaige Fristen zu wahren, reicht ein formloser Antrag, um Wohngeld zu beantragen. Generell sind jedoch spezielle Antragsformulare mit regionalen Unterschieden notwendig. Häufig beinhalten sie Fragen zum Verdienst des Antragsstellers, Untermietverträge, sowie weitere finanzielle Informationen. Für das Wohngeld sind die Kommunen zuständig. Das bedeutet, dass der Antrag beim entsprechenden Wohngeldamt der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung eingereicht werden muss - persönlich, per Post oder online.


BRISANT/dpa/afp/www.bundesregierung.de

(Dieser Beitrag wurde am 28.09.2022 erstmals veröffentlicht.)

Zum Thema

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 03. November 2022 | 17:15 Uhr