Wem gehört das Land? Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone

24. November 2021, 11:29 Uhr

Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 beschäftigten sich bundesdeutsche Gerichte jahrelang mit einem besonderen Aspekt bei der Privatisierung von LPGs: Wie sollte mit dem sogenannten Bodenreformland umgegangen werden, das zwischen 1945 und 1949 von der Sowjetischen Militäradministration enteignet wurde?

Was forderte die Sowjetunion wirklich?

Unbestreitbar ist, dass Helmut Kohl 1991 behauptete: "Der Fortbestand der Maßnahmen zwischen 1945 und 1949 wurde von der Sowjetunion zu einer der Bedingungen über die Wiedervereinigung gemacht, und ich sage klar, die Einheit Deutschlands konnte an dieser Frage nicht scheitern." Sein Partner Michael Gorbatschow hat diese Konstruktion eines Junktims immer bestritten: "Für mich klingt es einfach absurd, wenn man mir unterstellt, ich hätte die Forderung nach Verbot der Restitution als Vorbedingung für meine Zustimmung zur Wiedervereinigung gemacht." Und weiter: "Die Frage nach Restitution des enteigneten Besitzes wurde auf der höchsten Führungsebene niemals angesprochen."

Dieser Widerspruch blieb lange Zeit ungeklärt. Constanze Paffrath hat in einer Doktorarbeit (Macht und Eigentum, 2004) Licht ins diplomatische Dunkel gebracht. Sie kommt nach der Auswertung der wichtigsten Verträge, Gesetze und Medienberichte zu dem Ergebnis, dass die Verhandlungsstrategie der Sowjetunion 1990 lediglich auf Folgendes zielte: Die von der sowjetischen Militäradministration in Ostdeutschland zwischen 1945 und 1949 erlassenen Befehle sollten von strafrechtlicher Verfolgung freigestellt werden. Das bedeutete zwar die formale Anerkennung der Bodenreform im Einigungsvertrag. Ein zwingendes Rückgabeverbot ergab sich daraus jedoch nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat aber die Klagen von Bodenreformopfern und ihren Erben 1991 und 1996 zurückgewiesen, weil es von einem sowjetischen Restitutionsvorbehalt ausging. Strittig bleibt bis heute, ob die Bundesregierung den dargestellten feinen Unterschied während der Einigungsverhandlungen im Frühjahr und Sommer 1990 gezielt verschleiert hat. Als gesichert kann hingegen gelten, dass die DDR-Regierung die Lösung der Bodenreformfrage maßgeblich beeinflusst hat.

Begriffserklärung Junktim:
Koppelung von Regeln oder Bedingungen, die an sich separat und voneinander unabhängig sind.

Restitution:
Wiederherstellung, Rückerstattung

Bei aller Kritik - Was war machbar 1990?

Die frei gewählte Volkskammer hätte dem Einigungsvertrag andernfalls kaum zugestimmt. "Wir konnten nicht auf die Eigentumsverhältnisse unter Napoleon zurückgehen", wehren sich daher die Verhandlungsführer des Einigungsvertrages Günther Krause und Wolfgang Schäuble 2010 in der WELT. Bei geschichtlichen Umbrüchen dieser Größenordnung blieben unbequeme und individuell bedauerliche Entscheidungen leider nicht aus. Den Eigentümern von Bodenreformland, oft sind es Flüchtlinge und Vertriebene des Zweiten Weltkriegs, nach über vierzig Jahren Haus und Hof nehmen zu wollen, um die vorherigen Landeigner wieder ins Recht zu setzen, hieße Unrecht mit Unrecht zu vergelten. Überhaupt sei die Anerkennung der bestehenden Eigentumsverhältnisse auf ostdeutschem Boden im Einigungsvertrag eine unumstößliche Forderung der Regierung de Maizière gewesen. "Wir haben uns daher entschieden, wie wir uns entschieden haben", beendet Krause die Diskussion.