Bildung im Sozialismus Sonder- und Spezialschulen in der DDR

11. Januar 2022, 10:28 Uhr

In der DDR etablierte sich neben dem allgemeinen Schulsystem auch eine feste Struktur an Sonder- und Spezialschulen. Hier sollten sowohl Kinder mit Beeinträchtigungen als auch mit spezifischen Talenten gefördert werden.

Sonderschulpädagogik

Für Kinder, die aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht in der Lage waren, eine der gängigen Bildungseinrichtungen zu besuchen, gab es verschiedene Sonderschultypen: etwa die zehnklassigen Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Blinden-, Sehschwachen-, Körperbehinderten- und Sprachheilschulen sowie Hilfsschulen für nur bedingt lernfähige Kinder. All diese Einrichtungen boten darüber hinaus eine vorschulpädagogische Betreuung an, außerdem gab es selbständige Sprachheilkindergärten. Die Sonderschulabsolventen konnten in speziellen Ausbildungsstätten oder auch auf Grundlage allgemeiner oder spezieller Ausbildungsbedingungen eine Facharbeiterausbildung absolvieren oder auch auf das Abitur vorbereitet werden.

Umgang mit außergewöhnlicher Begabung

Obwohl sich die Wissenschaft der DDR im Umgang mit der Früherkennung außergewöhnlicher Begabungen und deren Förderung schwer tat, öffentliche Diskussion über diesen problematischen Bereich des Bildungswesens wurden vermieden, begann man in den 60er Jahren mit dem Ausbau eines Netzes von Spezialschulen. Dazu zählten Kinder- und Jugendsportschulen (KJS), Musikschulen, Schulen mit erweitertem Russisch- bzw. später auch mathematisch-naturwissenschaftlichem Unterricht. Diese Schulen boten nach der 10. Klasse den Besuch der Abiturstufe an, die von der Mehrheit der Schüler absolviert wurde. Die Aufnahme an die exklusiven Bildungseinrichtungen erfolgte zu unterschiedlichen Zeitpunkten: Während die Kinder die Schulen mit erweitertem Russischunterricht bereits ab der 3. Klasse besuchten, war eine Aufnahme an einer KJS bis zur 8. Klasse möglich.

Künstlerische Ausbildung

Ein Sonderfeld stellte der künstlerische Bereich dar. Hier leistete sich die DDR ein besonders dichtes Netz künstlerischer Ausbildungsstätten mit vielfältigen Fördermöglichkeiten. Ab 1976 konnten aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ministerien für Volksbildung und Kultur an einer künstlerischen Ausbildung interessierte Schüler bereits ab der 9. Klasse an einer von den entsprechenden Hochschulen organisierten Voreignungsprüfung teilnehmen. Diejenigen, die sich für ein Kunststudium qualifizierten, erhielten schon in jungen Jahren umfangreiche Förderungsmaßnahmen durch die jeweilige Hochschule. Dadurch wurden viele künstlerische Talente frühzeitig erkannt und angemessen betreut.

Musikalische Förderung

Insbesondere auf dem Gebiet der Musik bestand ein sehr differenziertes und effektives Förderungssystem. Für musikalisch Interessierte und Begabte standen etwa 100 staatliche Musikschulen mit ca. 300 Außenstellen zur Verfügung. Hier konnten in den 80er Jahren mehr als 36.000 Kinder in ihrer Freizeit Unterricht in Instrumentalmusik, Gesang und Tanz nehmen. Ungefähr 300 Musikschulabsolventen wurden jährlich zum Studium an Musikhochschulen zugelassen. Ein unerschwinglicher Luxus war der Besuch der Musikschule nicht. Die Preise für die musikalische Ausbildung richteten sich nach dem Einkommen der Eltern und betrugen maximal 140 Mark pro Jahr.

Den Musikhochschulen zugeordnete "Jugendmusikschulen" ermöglichten etwa 600 als besonders begabt eingestuften Kindern eine mit dem 6. Lebensjahr beginnende, schulgeldfreie musikalische Ausbildung im Rahmen einer allgemeinen Oberschulausbildung. Schon frühzeitig bemühten sich die Spitzenkräfte der Musikhochschulen um die Ausbildung und Förderung des Nachwuchses.