Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) marschieren 1980 in Cottbus
Soldaten der Nationalen Volksarmee (NVA) marschieren 1980 in Cottbus. Bildrechte: imago images / snapshot

Die Geschichte der Nationalen Volksarmee NVA, Grenztruppen und Wehrpflicht in der DDR

17. April 2024, 11:00 Uhr

Die Nationale Volksarmee war zunächst eine reine Freiwilligenarmee, bis 1962 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt wurde. Neben dem 18-monatigen Grundwehrdienst, zu dem in der DDR schon seit 1962 alle Männer zwischen 18 und 26 Jahren antreten müssen, wurden auch Frauen für den Verteidigungsfall, Reservisten und Jugendliche per Gesetz stärker in die Wehrpflicht eingebunden. Beispielsweise wird die Vorbereitung zum Wehrdienst Bestandteil der Schulbildung und Erziehung.

Am Anfang stand die Volkspolizei

Im Potsdamer Abkommen wurde die Demilitarisierung Deutschlands verfügt und zunächst wurde dieser Grundsatz auch in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) sehr ernst genommen. Lediglich zur Gewährleistung der inneren Sicherheit begann man mit der Bildung einer Polizei, der Deutschen Volkspolizei. In deren Aufgabengebiet fiel unter anderem die Schaffung einer Grenzpolizei, mit deren Aufbau 1946 begonnen wurde. Zunächst betrug die genehmigte Personalstärke dieser Einheit 2.543 Mann, bis 1948 war sie auf 10.000 Mann angewachsen. Dabei handelte es sich um kasernierte Volkspolizei-Einheiten, die mehr oder weniger militärisch organisiert waren. Ab Mai 1952 firmierte die Grenzpolizei unter der Bezeichnung Deutsche Grenzpolizei und wechselte von der Zuständigkeit des Innenministeriums in die Hoheit des Ministeriums für Staatssicherheit.

Erst mit dem Mauerbau 1961 wurde sie dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt und erhielt ein eigenes Kommando bei der Nationalen Volksarmee (NVA). Bis zu ihrer Auflösung zum 30. September 1990 hatten die Grenztruppen immer einen Sonderstatus als "Teilstreitkraft", ab 1971 waren sie formell nicht einmal mehr Teil der NVA, sondern wurden - nun unter der Bezeichnung "Grenztruppen der DDR" - ausgegliedert, damit ihre Angehörigen bei den Abrüstungsverhandlungen zwischen Warschauer Vertrag und NATO nicht mehr zur Truppenstärke der DDR zählten.

Gründung der Nationalen Volksarmee

Nationale Streikräfte für die DDR wurden formal zunächst am 10. Juli 1952 in der Volkskammer, dem Parlament, proklamiert. Die eigentliche Gründungsphase der NVA begann im Mai 1955 mit dem Abschluss des Warschauer Vertrages sowie einem Souveränitäts-Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR: Damit wurde der DDR auch die Verantwortung für ihren militärischen Schutz zugesprochen. Bereits existierende Einheiten konnten in die ein Jahr später offiziell gegründete Nationale Volksarmee überführt werden. Wie die Grenzpolizei war die NVA zunächst eine reine Freiwilligenarmee. Erst 1962 folgte die allgemeine Wehrpflicht.

Die Grenztruppen - Teilstreitkraft mit Sonderstatus.

Innerhalb der sogenannten bewaffneten Organe der DDR hatten die Grenztruppen einen Sonderstatus inne. Ihre vornehmliche Aufgabe bestand besonders seit dem Mauerbau 1961 in der Sicherung der Grenzen nach innen. Rekrutierte sich der Vorgänger Grenzpolizei in ihren Anfängen aus Freiwilligen, wurden die Grenztruppen nach Einführung der Wehrpflicht 1962 aus einem Kreis immer sorgfältiger ausgewählter Wehrpflichtiger gebildet. Wichtig war absolute ideologische Zuverlässigkeit. Denn im Ernstfall sollte die Waffe auf eigene Mitbürger gerichtet werden. Der Soldat hatte den "Grenzverletzer" festzunehmen oder zu vernichten. Kam es an der Grenze zu Zwischenfällen, wurden diese von der für das Militär zuständigen Abteilung 2000 des Ministeriums für Staatssicherheit untersucht. Auf Propaganda-Plakaten wurden die Soldaten der Nationalen Volksarmee als "immer treue Waffenbrüder" betitelt.

Ausbau der Grenzanlagen

Ab 1966 erfolgte dann ein systematischer Ausbau der Überwachung dieser Grenzen mit "wirksamen Pionieranlagen". Darunter wurden elektrische Warnsysteme ebenso verstanden wie automatische Selbstschussanlagen, Stacheldrahtsicherungen, Metallgitterzäune, Mauern aus Stahlbeton, Kfz-Sperrgräben, Bunker, Beobachtungstürme, Hundelaufanlagen, Kolonnenwege für Transport- und Kontrollfahrten sowie ein ausgedehntes Meldenetz. Dieses Grenzaufgebot sollte in erster Linie die Flucht aus der DDR unterbinden. Unterstützt wurden die Grenztruppen anfänglich durch die Volkspolizei und so genannte "Grenztruppenhelfer". Diese etwa 2.000 bis 3.000 im Grenzgebiet ansässigen Helfer waren den Grenzkompanien unterstellt; sie halfen bei der Überwachung des Grenzraums, bei Verkehrskontrollen auf Zufahrtsstraßen oder bei Fahndungen. Ihr Mindesteinsatz betrug zwölf Arbeitsstunden im Monat, die in Zivilkleidung abgeleistet wurden. Lediglich eine Armbinde kennzeichnete sie als "Freiwillige Helfer der Grenztruppen".

Wehrdienst – Leben mit dem Ernstfall

Auch an diejenigen, die nicht an der Grenze dienen mussten, stellte der Wehrdienst in der NVA große psychische und physische Anforderungen dar. Trotz des Anscheins, eine Verteidigungsarmee zu sein, befand sich die NVA in einer ständig hohen Einsatzbereitschaft. Der Kernsatz der sozialistischen Militärdoktrin lautete: Der Gegner wird auf seinem eigenen Territorium vernichtet. Die Theorie ging davon aus, dass nach einer NATO-Aggression die Truppen des Warschauer Paktes zur Offensive übergehen und den Feind auf dem Gebiet der NATO vernichten. Intern ergingen sich die Offiziere der NVA gern in der Vorstellung, dass es bis zum Atlantik kein Hindernis für die Panzerdivisionen des Warschauer Paktes gäbe.

Für die Wehrdienstleistenden bedeutete die permanente Gefechtsbereitschaft eine hohe Beanspruchung: wenig Urlaub, kaum Ausgang und damit die dauernde Trennung sowohl von der Familie als auch der zivilen Umwelt. Hinzu kam ein äußerst rigides disziplinarisches System. Waren Waffentechnik und militärische Ausrüstung meist in sehr gutem Zustand, galt dies für die Mannschaftsunterkünfte, Sanitäreinrichtungen, Küchen und Speiseräume weniger. Die Haushaltsmittel wurden vorrangig für die Sicherstellung der Kampfkraft genutzt.

Angesichts der vielfältigen Beanspruchungen, Verpflichtungen und Entbehrungen war der Wehrdienst für Jugendliche kaum eine Verlockung. Um sie dennoch zu motivieren, wurden sie sowohl innerhalb der Armee als auch außerhalb - im Rahmen der Wehrerziehung - politisch geschult.

Wehrdienst in der DDR: Pflicht, Disziplin und EK-Bewegung

Die Musterung für den Wehrdienst erfolgte in der Regel im Alter von 17 Jahren. Jetzt musste der Jugendliche auch entscheiden, ob er sich eventuell für eine längere Dienstzeit verpflichten wollte. Eine Wehrdienstverweigerung war anfangs überhaupt nicht möglich. 1964 schuf der Nationale Verteidigungsrat die Möglichkeit eines waffenlosen Militärdienstes als sogenannter "Bausoldat". Wer diesen Dienst wählte, hatte allerdings unter ständigen Schikanen zu leiden. Eine Totalverweigerung war gesetzwidrig und wurde entsprechend hart bestraft.

Wer waren die Bausoldaten? Wer als Wehrpflichtiger den Dienst verweigerte, musste ab 1964 die Wehrpflicht als so genannter "Bausoldat" in einer Baukompanie ableisten. Das bedeutete vor allem eines: schwere körperliche Arbeit, nicht selten im Tagebau. Alle diejenigen, die den Dienst an der Waffe verweigerten, nahmen sich dadurch die Chance auf einen Studienplatz. Offiziell wurde die Existenz der Bausoldaten totgeschwiegen.

Der Grundwehrdienst war im Alter von 18 bis 26 Jahren für 18 Monate abzuleisten. Er wurde mit dem obligatorischen Wehrkundeunterricht an den Schulen vorbereitet und setzte sich in Form von Reservisteneinsätzen zum Teil noch viele Jahre nach dem aktiven Wehrdienst fort. Bis zu einem Alter von 50 Jahren konnte man insgesamt weitere 24 Monate einberufen werden. Eine Laufbahn als Berufsunteroffizier dauerte zehn Jahre, als Fähnrich 15 Jahre und als Berufsoffizier 25 Jahre.

Der Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften ist Recht und Ehrenpflicht der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Jeder Bürger ist zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend dem Gesetz verpflichtet.

Artikel 23, Absatz 1 der DDR-Verfassung von 1974

Während des Grundwehrdienstes bestand 18 Monate selbst im Ausgang Uniformpflicht, ebenso auf der Fahrt von und zum Heimaturlaub. Die Wehrpflichtigen sollten sich an eine spartanische Lebensführung gewöhnen. Zur Durchsetzung von Ordnung und Disziplin waren die Vorgesetzten mit einer weit reichenden Disziplinargewalt ausgestattet, sie konnten Urlaub und Ausgang gewähren oder auch verbieten, Arrest und Degradierungen aussprechen, aber auch Belobigungen in Form von Beförderungen oder Sonderurlaub. Der Druck, der dadurch auf die Wehrpflichtigen ausgeübt wurde, fand seinen Ausdruck in der so genannten EK-Bewegung. Die Entlassungskandidaten, d.h. die ihr letztes Diensthalbjahr absolvierenden Soldaten, ließen ihren angestauten Frust an nach ihnen eingezogenen Wehrpflichtigen aus. Nicht selten kam es zu Gewalt und Schikanen. Nach der Wiedervereinigung wird die NVA aufgelöst.

Der Artikel erschien erstmals 2011.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Das Ende der NVA | 22. November 2020 | 22:58 Uhr

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