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Thesenanschlag in WittenbergWissenswertes um den Reformationstag

30. Oktober 2018, 13:06 Uhr

1967 strich die DDR-Regierung den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag. Seitdem musste in der ganzen DDR am 31. Oktober gearbeitet werden. Hier erfahren Sie mehr über die wechselvolle Geschichte des Reformationtags.

Wussten Sie schon, …

1667

… dass Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen 1667 den 31. Oktober als Gedächtnistermin für alle Protestanten einheitlich festlegte und damit die Verbindung zum legendären Thesenanschlag Luthers an der Wittenberger Schlosskirche herstellte. Das konnte er tun, weil er Präsident des Corpus Evangelicorum war und damit Schirmherr aller Protestanten im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.

1815

… dass der 31. Oktober in Wittenberg, der Wiege der Reformation, seit 1815 kein staatlicher Feiertag mehr war. Der Grund: Mit dem Wiener Kongress wurde das bis dahin sächsische Wittenberg preußisch. Und in Preußen war es üblich, das Reformationsfest am Sonntag nach dem 31. Oktober zu feiern.

1946

… dass die Sowjetische Militäradministration (SMA) mit dem Befehl Nr. 361 am 27. Dezember 1946 die Landesregierungen der Sowjetischen Besatzungszone ermächtigte, den Reformationstag in Gemeinden mit vorwiegend evangelischem Glaubensbekenntnis zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. In Sachsen-Anhalt allerdings kam keine Regelung zustande und für den Ostteil Berlins traf die SMA keine Anordnung. Die Folge: In Sachsen-Anhalt und Berlin wurde am 31. Oktober weiterhin gearbeitet.

1952

… dass 1952, nach Auflösung der Länder in der DDR, am Reformationstag in den neu gegründeten Bezirken Magdeburg und Halle und in der Hauptstadt Berlin weiter gearbeitet werden musste. Der Grund: Trotz Abschaffung der Länder, galt das Länderrecht weiter. Die Folge: Die Lage für die Feier des Reformationsfests in der DDR wurde immer unübersichtlicher.

1967

… dass die DDR-Regierung 1967 den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag strich – zusammen mit Ostermontag, Himmelfahrt, Fronleichnam, dem Bußtag und dem Tag der Befreiung (08. Mai) – als Ausgleich zum neuen arbeitsfreien Sonnabend. Seitdem musste in der ganzen DDR am 31. Oktober gearbeitet werden. Wer trotzdem "an religiösen Veranstaltungen teilnehmen" wollte, konnte dafür unbezahlten Urlaub nehmen.

1967

… dass die SED 1967 ursprünglich auch plante, die Arbeitsruhe am Karfreitag und Pfingstmontag abzuschaffen. Durch Intervention des CDU-Vorsitzenden Gerald Götting bei Ministerpräsident Willi Stoph konnte das verhindert werden. Allerdings mussten beide Feiertage an einem Sonnabend nachgearbeitet werden.

1967

… dass die evangelische Kirche in der DDR trotz staatlicher Neuregelung entschied, das Reformationsfest 1967 am 31. Oktober (einem Dienstag) zu feiern. Grund ist der 450. Jahrestag der Reformation. Für die Zeit danach verlegte man die Feier in den meisten Regionen auf den Sonntag nach dem 31. Oktober.

1990

… dass die letzte Regierung der DDR am 16. Mai 1990 verordnete, den Reformationstag in "Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung" als gesetzlichen Feiertag wieder einzuführen.

1990

… dass die DDR-Regelung in Sachen Reformationstag in den Einigungsvertrag übernommen wurde. Seit 1990 ist der 31. Oktober daher in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. Ausnahme bleibt Berlin, wo weiterhin gearbeitet werden muss.

2017

… dass der Reformationstag auf Beschluss der Bundesländer 2017 einmalig bundesweiter Feiertag ist. Anlass ist der 500. Jahrestag des Wittenberger Thesenanschlags.

Über dieses Thema berichtet der MDR auch im TV:MDR Zeitreise | 24.10.2017 | 21:15 Uhr