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Darum wurde das Olympische Komitee der DDR nicht anerkannt

26. Juli 2022, 10:30 Uhr

Jahrelang kämpfte die DDR um internationale Anerkennung - auch in den Sport- und Olympiastadien der Welt. Die Bundesrepublik verwehrte diese Anerkennung hartnäckig und verbot sogar das Hissen der DDR-Fahne bei Wettbewerben.

Am 22. April 1951 wird im Berliner Roten Rathaus das Nationale Olympische Komitee der DDR gegründet. Doch dieses wird nicht anerkannt von der Oberbehörde, dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC). Denn die BRD war der DDR bereits im September 1949 mit der Gründung eines eigenen olympischen Ausschusses zuvorgekommen. Und dieser galt als Alleinvertreter der Olympioniken aus ganz Deutschland.

Hallstein-Doktrin wirkt sich auch auf Sport aus

Doch die internationale staatliche Anerkennung der DDR war eines der wichtigsten Ziele ihrer Außenpolitik. Aber die Bundesrepublik verwehrte ihr diese zunächst. Mit der sogenannten Hallstein-Doktrin manifestierte sie 1955 ihren deutschen Alleinvertretungsanspruch: Die Bundesrepublik drohte jedem Staat, der diplomatische Beziehungen mit der DDR einging, mit dem Abbruch der Beziehungen. Das schlug sich auch auf den Sport nieder.

DDR im Internationalen Olympischen Komitee

Gegen den Willen der Bundesrepublik wurde die DDR 1955 ins Internationale Olympische Komitee aufgenommen - zunächst nur provisorisch und unter einer Bedingung: Zu den Olympischen Spielen 1956 sollte eine gemeinsame deutsche Mannschaft fahren. Nach hartem Ringen einigte man sich auf eine gemeinsame Hymne, Beethovens "Ode an die Freude". Doch bei Begegnungen zwischen den Sportlern aus Ost und West kam es zu Konflikten: "Als wir mit dem Bus vorfuhren, sind wir beschimpft worden als 'Kommunistenschweine'", erinnert sich der DDR-Boxer Wolfgang Behrendt.

DDR-Flagge wird verboten

1959 erklärt die DDR die schwarz-rot-goldene Fahne mit den Symbolen Hammer, Zirkel und Ährenkranz zur Staatsflagge. Die Bundesrepublik reagierte sofort: Die sogenannte "Spalterflagge" wurde als verfassungsfeindlich eingestuft und verboten. Doch zu den Olympischen Sommerspielen 1960 in Rom wollten beide deutschen Staaten ihre eigene Flagge hissen. Das IOC musste schlichten, man einigte sich auf ein gemeinsames Emblem: die olympischen Ringe auf Schwarz-Rot-Gold.

Der westdeutsche Skiverband hatte der DDR zur Vierschanzentournee 1959/60 verboten, bei Veranstaltungen auf bundesdeutschem Boden ihre Fahne zu hissen. Das Verbot galt auch für entsprechende Embleme. Beim ersten Springen im bayrischen Oberstdorf schließlich verhinderte die Polizei, dass die DDR-Sportler mit ihren Emblemen an den Start gingen. In der Folge reisten die Springer aus der DDR, der Sowjetunion und der Tschechoslowakei aus Protest ab.

Deutscher Sportbund verbietet Reisen in die DDR

Bei internationalen Turnwettkämpfen marschierte die Polizei in Turnhallen und holte die DDR-Fahne vom Mast. Für die Sportler Anlass, solche Wettkämpfe sofort abzubrechen. Turnerin Erika Zuchold erinnert sich an einen solchen Zwischenfall:

Wir haben eben für unsere Anerkennung als Land, als DDR gekämpft damals und waren Diplomaten im Trainingsanzug.

Turnerin Erika Zuchold

Nach dem Mauerbau verbot der Deutsche Sportbund (DSB) seinen Mitgliedern, in die DDR zu reisen oder Sportler von dort zu empfangen. Das westdeutsche Nationale Olympische Komitee verlangte als "Strafe für den Mauerbau" den Ausschluss der DDR aus dem Internationalen Olympischen Komitee und brach sofort die innerdeutschen Sportbeziehungen ab.

Deutsch-deutscher Wettstreit geht weiter

Doch 1965 wurde die DDR als Vollmitglied des IOC aufgenommen. Bereits 1968 in Mexiko durften zwei deutsche Mannschaften antreten - aber immer noch mit der alten Olympia-Flagge und Beethovens "Ode an die Freude" als Hymne. Erst seit den Olympischen Spielen 1972 in Sapporo und München traten zwei deutsche Mannschaften mit jeweils eigenen Fahnen, Emblemen und Hymnen an.

Am 22. Juli 1969 beschloss die Bundesregierung, "dass die Polizei nirgendwo mehr gegen die Verwendung von Flagge und Wappen der DDR einschreiten sollte." Gleichzeitig erklärte sie aber, dass diese Entscheidung für ihre Politik der Nichtanerkennung der DDR bedeutungslos bleibe. Drei Jahre später schließlich unterzeichneten beide Länder den Grundlagenvertrag über die gegenseitigen Beziehungen. Die Bundesrepublik erkannte die DDR nur staatsrechtlich, nicht aber völkerrechtlich an. Der deutsch-deutsche Wettstreit in den Stadien der Welt ging unvermindert weiter.

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Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR Sachsenspiegel | 18. September 2020 | 19:00 Uhr