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Ein Blick in die ZeitFrauen im Berufsleben

14. November 2019, 16:38 Uhr

Die Frauen- und Familienpolitik der DDR war eng verbunden mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik der SED. Der Staat machte viel, damit die Frauen Beruf und Familie unter einen Hut bekamen. Von wirklicher Gleichberechtigung konnte dennoch keine Rede sein.

Der Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau in der DDR-Verfassung von 1949 schuf die Grundlage für die fast uneingeschränkte Einbeziehung der Frauen in den Arbeitsprozess. Bereits 1947 entstand als einheitliche Frauenorganisation in der DDR der "Demokratische Frauenbund Deutschlands" (DFD), der vom Staat bestimmt, politisch auf den Aufbau des Sozialismus orientierte und wirtschaftlich die Frauen für die Berufstätigkeit mobilisieren sollte.          

In den 50er-Jahren stieg der Anteil der Frauen im Erwerbsleben. Aufgrund der Fluchtbewegung in Richtung Westen und dem daraus resultierenden Arbeitskräftemangel waren sie für die Wirtschaft der DDR unverzichtbar. Zur Entlastung der berufstätigen Frauen und ihrer Familien wurden in den 60er-Jahren die Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut.

Mit der Verkündung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik auf dem VIII. Parteitag der SED 1971 durch Erich Honecker wurden soziale Maßnahmen eingeführt, die den Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern sollten (u.a. die Verlängerung des bezahlten Mutterschaftsurlaubes, die bezahlte Freistellung zur Pflege kranker Kinder, die kostenlose Abgabe der Antibabypille).

Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung unterstützte der SED-Staat durch spezielle Angebote. In Leitungsfunktionen sah man Frauen trotz hoher Beschäftigungszahlen jedoch selten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit wurde den Frauen rechtlich zugesichert. Da sie jedoch überwiegend im nichtproduzierenden Gewerbe tätig waren, gab es deutliche Lohnunterschiede zu den Männern in der Industrie. Diese Feststellung ist hinsichtlich der heute immer wieder geforderten Frauenquote in der BRD zu beachten.