Die Puhdys, 1981 im DDR-Fernsehen
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Einführung ins Thema Rock- und Pop-Musik in der DDR

18. November 2019, 12:08 Uhr

"Musik ist doch nur Unterhaltung!", ist eine gängige Meinung. Das stimmt sicher besonders bei Pop- und Rockmusik oder auch bei Schlagern. Für junge Menschen in der DDR bedeutete Musik weitaus mehr.

Die in der Zeit zwischen 1949 und 1989 aufkommenden musikalischen Moden oder Trendwechsel "im Westen" (Rock'n'Roll, Beat usw.) berührten die DDR "von außen". Wer westliche Trends mitmachte, stand unter Umständen sogar auf Gegenkurs zur Staats- und Parteilinie. Aber die DDR förderte das Musikleben auch, es gab berühmte Klassik-Virtuosen, ein gut organisiertes Netz von Musikschulen und auch eine – wenn auch verspätete - Förderung im Pop-Bereich.

Beruf: staatlich geprüfter Musiker

Musiker in der DDR brauchten eine offizielle Erlaubnis, den sogenannten "Spielschein", um überhaupt öffentlich Unterhaltungsmusik machen zu dürfen. Dieser "Spielschein" bedeutete natürlich auch Kontrolle. Liedtexte wurden geprüft, zugelassen oder verboten. Das Ministerium für Staatssicherheit (Abkürzung MfS, kurz "Stasi" genannt) befasste sich auch mit solchen Fragen. Komponisten und Publikum gewöhnten sich ein "Zwischen-den-Zeilen-Hören" an (vgl. Arbeitsauftrag Liedtexte Puhdys und Arbeitsauftrag zum Film "Die Legende von Paul und Paula").

Wenn man sich die Videos zum Thema anschaut, entsteht ein Bild von den Umständen, Bedingungen und Schwierigkeiten für Musik und Musiker in der DDR. Pop- und Rockmusik-Aufnahmen aus den 70er-Jahren spiegeln den sich verändernden "Zeitgeist" wider. Sie bewegen sich zwischen den Polen von Protest, Nische und "sozialistischer Unterhaltung". Selbst DJs, die in der DDR offiziell Schallplattenunterhalter hießen, unterlagen solchen Einschränkungen. Wer damals vor einem größeren Publikum Platten auflegen wollte, musste zuvor eine staatliche Prüfung bestanden haben und bekam anschließend ebenfalls eine Spielerlaubnis.

Spielschein (Spielerlaubnis) In der DDR brauchten Musiker eine staatliche Erlaubnis für öffentliche Auftritte. In öffentlichen Einrichtungen durften in der Regel nur Musiker mit Spielerlaubnis auftreten. Der Verdienst der Musiker richtete sich nach der von der Einstufungskommission festgelegten Stufe.

Schallplattenunterhalter (SPU) In der DDR offizielle Bezeichnung für DJ. Nur der "staatlich geprüfte Schallplattenunterhalter" durfte bei Veranstaltungen Platten auflegen. Er war außerdem verpflichtet, dass 60 Prozent der gespielten Titel aus der DDR und dem sozialistischen Ausland kamen.