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zu 2: Manipulation der Wähler

Schon im Vorfeld politischer Abstimmungen beeinflussten Druck und/oder Vergünstigungen die Entscheidung der Wähler, beispielhaft steht hier das "junge[…] Pfarrerehepaar[, das] für die lang ersehnte Wohnung zu den Wahlen [ging] (ein offizieller Loyalitätsbeweis gegenüber den Regime)" [Richter 2009, S. 32]. Die staatliche Zuteilung von Mangel und Privilegien entpuppt sich als raffiniertes System indirekter Einflussnahme auf die Bürger, die sich mit dem politischen Kurs der Führung arrangierten und diesem zum Großteil (zumindest pro forma) auch zustimmten.

Direkte Manipulation fand im Rahmen des unmittelbaren Wahlaktes selbst statt, der letztlich darin bestand, den Wahlschien zu falten und in die Urne zu werfen. Dabei wurde das Wahlgeheimnis systematisch verletzt: Wer die Wahlkabine (wenn es überhaupt eine gab) benutzte, machte sich verdächtig [vgl. Richter 2009, 14f.]. Das ironische "Falten gehen" drückt dabei – aller äußeren Zustimmung zum Trotz – die innere Distanz breiter Wählerschichten zum System aus.