#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 15. Mai

15. Mai 2022, 05:00 Uhr

1997: Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar

Am 15. Mai 1997 stimmt der Bundestag über die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ab. Von 643 Abgeordneten stimmen 470 Abgeordnete dafür, dass Vergewaltigung in der Ehe künftig strafbar ist. 138 Abgeordnete aus CDU und FDP stimmen dagegen, darunter Horst Seehofer und Friedrich Merz. Dem Beschluss war eine lange Debatte vorausgegangen. Konservative Politiker hatten eine "Widerspruchsklausel" gefordert, nach der es einer Ehefrau möglich gewesen wäre, nachträglich das Strafverfahren gegen ihren Mann beenden zu lassen. Das wurde jedoch ausgeschlossen. Seit dem 1. Juli 1997 ist Vergewaltigung in der Ehe nach Paragraf 177 StGB ein Straftatbestand und wird als solcher strafrechtlich verfolgt.

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Ein Ausschnitt aus MDR Exakt von 2011 über den damaligen Stand von Sexualstrafdelikten.

Mi 12.05.2021 14:55Uhr 01:04 min

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1992: Anklage gegen SED-Politiker

Am 15. Mai 1992 erhebt die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen Erich Honecker und andere SED-Politiker. Sie werden für die Todesfälle an der innerdeutschen Grenze verantwortlich gemacht. Noch im selben Jahr, am 12. November, beginnt der Prozess gegen Honecker. Die Anklage: Totschlag in 68 Fällen seit dem Bau der Mauer. Im Januar 1993 lehnt das Landgericht Berlin die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Wegen seines schlechten Gesundheitszustands hatte Honecker erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Auch Erich Mielke und Willi Stoph müssen sich wegen Verhandlungsunfähigkeit nicht vor Gericht verantworten. Heinz Keßler, Fritz Streletz und Hans Albrecht werden 1993 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

1871: Reichsstrafgesetz verkündet

Am 15. Mai 1871 verkündet Kaiser Wilhelm I. das neu erarbeitete Reichsstrafgesetz. Es ist eines der ersten Gesetze nach Gründung des Deutschen Kaiserreiches. Damit symbolisiert es einen wichtigen Schritt zum gesamtdeutschen Recht.Vorgänger war das Preußische Strafgesetzbuch von 1851. Die Grundzüge des Reichsstrafgesetzes gelten noch immer im bestehenden Strafrecht. So unterteilt es Straftaten in die noch heute gültigen drei Stufen: Verbrechen, Vergehen, Übertretung. Zusammen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Reichsstrafgesetz damit die älteste noch gültige Rechtsschrift in Deutschland. In der DDR hingegen existiert bis 1990 ein eigenes Strafgesetzbuch, das beispielsweise harte Strafen gegen politisch motivierte Taten wie Republikflucht vorsieht.

Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Das Reichsstrafgesetz von 1871 war eines der ersten gesamtdeutschen Gesetze. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

1960: Eisenbahnunfall bei Leipzig

Am 15. Mai 1960 kommt es zu einem der schwersten Zugunglücke in der Geschichte der DDR. Am heutigen S-Bahnhof Leipzig Nord prallen zwei Personenzüge frontal zusammen, drei Zugwaggons werden ineinandergeschoben. Mindestens 54 Menschen sterben, darunter auch die Eltern des berühmten Malers Neo Rauch. 240 weitere werden verletzt. Grund für das Zugunglück ist ein technischer Defekt. Weil die Stromversorgung fehlerhaft war, konnte eine Weiche nicht richtiggestellt werden. Der Fahrdienstleiter übersah diesen Fehler und die zwei Personenzüge wurden auf dasselbe Gleis gelenkt.

1950: DDR-Häftlinge bitten den Westen um Hilfe

Am 15. Mai 1950 wird in der Tageszeitung "Hamburger Echo" ein verzweifelter Häftlingsbrief aus Bautzen II veröffentlicht. Er berichtet von den katastrophalen Haftbedingungen in dem völlig überbelegten DDR-Gefängnis und einem Häftlingsaufstand, der am 31. März 1950 stattfand. Die Protestaktion wurde von der Volkspolizei brutal niedergeschlagen. Die Häftlinge mussten sich ihrem Schicksal fügen. Über die Revolte wurde in der DDR nie berichtet, sie geriet mit den Jahren in Vergessenheit.

1942: Juden wird Haustierhaltung verboten

Am 15. Mai 1942 wird es Juden in Deutschland verboten, Haustiere zu halten. Besitzer müssen ihre Tiere töten lassen. Außerdem wird "Ariern" untersagt, Haustiere aus jüdischen Familien zu übernehmen. Die Verordnung hat den faden Beigeschmack, dass sie auch für den Massenmord an der jüdischen Bevölkerung hilfreich sein konnte. Die Nationalsozialisten mussten sich nach der Deportation nicht um zurückgebliebene Tiere kümmern. Wie alle antijüdische Gesetze im Dritten Reich zielt das Verbot auf die Diskriminierung und Entrechtung der Juden ab.

Junge mit Hund 1920
Tierschutz wird vom NS-Regime als Deckmantel für antisemitischen Ziele vereinnahmt. Zum Beispiel wird 1933 ein "Gesetz zum Schlachten von Tieren" verabschiedet, das deutschen Juden das rituelle Schächten verbietet. Bildrechte: IMAGO / serienlicht