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#blickzurück: Kalenderblatt der GeschichteDas geschah am 10. Februar

10. Februar 2023, 05:00 Uhr

1823: Erster Kölner Rosenmontagszug

Am 10. Februar 1823 findet in Köln der erste Rosenmontagszug statt. Er steht unter dem Motto "Thronbesteigung des Helden Carneval" und führt rund um den Neumarkt in der Kölner Innenstadt. Die Idee zu diesem Umzug geht auf eine Gruppe "gebildeter Herren" zurück, die mit einem Komitee das chaotische Treiben zur Fastnacht in geordnete Bahnen lenken wollen. Auch dem preußischen König Friedrich Wilhelm III. ist das Treiben zur Karnevalszeit zuwider. Er versucht 1828, die Veranstaltungen auf größere Städte im Rheingebiet zu begrenzen. Doch das feierwillige Volk lässt sich vom Karneval nicht abbringen. 1830 wird der Zug aufgrund zu frecher Parolen erstmals verboten.

Der Ursprung des Karnevals oder Faschings, wie man im Osten und Süden Deutschlands eher sagt, reicht aber noch viel weiter zurück: Die ersten Nachrichten über Fastnachtfeiern stammen aus dem 12. Jahrhundert. In den Kirchen und Klöstern wurde in den Tagen vor der Fastenzeit noch einmal opulent gespeist, um alles Verderbliche aufzubrauchen. Dieser Brauch übertrug sich auf die Dörfer und Städte ringsum.

In Mitteldeutschland werden die meisten Karnevalsvereine nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Und so gehört der Fasching auch in der DDR zu den kulturellen Höhepunkten – allerdings immer unter Aufsicht. Die Staatssicherheit mischt sich unter das feierwütige Volk, um die Büttenreden, die oft auch Spitzen gegen die Staatsführung enthalten, zu kontrollieren. Zudem unterstehen alle Karnevalsklubs dem "Zentralen Arbeitskreis Karneval", mit dem alle Veranstaltungen, das Motto und die Reden abgesprochen werden müssen.

1945: Untergang der "Steuben"

Am 10. Februar 1945 wird das deutsche Passagierschiff "Steuben" von einem sowjetischen U-Boot in der Ostsee angegriffen und versenkt. An Bord befinden sich nach Schätzungen über 4.000 Menschen, nur 656 können gerettet werden. Die Passagiere wollen auf dem Seeweg vor der Roten Armee flüchten, die zu diesem Zeitpunkt Ostpreußen eingekesselt hat. Da der Landweg Richtung Westen von den sowjetischen Soldaten abgeschnitten ist, hoffen die Menschen in den Hafenstädten auf eine Rettung über die Ostsee.

Ende Januar hatten bereits 10.000 Menschen an Bord der "Wilhelm Gustloff" versucht zu fliehen, doch das Schiff wurde vor der Pommerschen Küste von einem Torpedo getroffen. Im April wird das Frachtschiff "Goya" ebenfalls durch ein sowjetisches U-Boot versenkt. Die Wracks der "Wilhelm Gustloff", der "Steuben" und der "Goya" werden Anfang 2000 von der polnischen Marine und Privatpersonen auf dem Grund der Ostsee gefunden, wo sie bis heute liegen. Als Seekriegsgräber zeugen sie von den Schrecken des Zweiten Weltkrieges. Bei den drei Schiffskatastrophen sind 20.000 Menschen ums Leben gekommen.

1953: Enteignungswelle an der Ostsee

Am 10. Februar 1953 stürmen 400 bewaffnete Volkspolizisten private Hotels und Pensionen an der Ostseeküste der DDR – die "Aktion Rose" beginnt. Die Maßnahme der DDR-Regierung zielt darauf ab, die Besitzerinnen und Besitzer zu enteignen. Dafür lastet die SED den Betroffenen konstruierte Vorwürfe wie Steuerhinterziehung an. 711 Personen werden überprüft, 408 zu Haft- und Zuchthausstrafen verurteilt. Allen wird das Vermögen entzogen. Immobilien im Wert von 30 Millionen Mark werden konfisziert, außerdem 1,6 Millionen Mark Bargeld und Schmuck im Wert von rund 300.000 Mark.

Ganze Familien werden als "Wirtschaftsverbrecher" deklariert und umgesiedelt, die Unterkünfte dem FDGB-Feriendienst übertragen. Auch Soldaten der Nationalen Volksarmee werden in den Gebäuden untergebracht. Erst nach der Wende bekommt eine Vielzahl der Eigentümer beziehungsweise deren Nachfahren die Hotels und Pensionen zurück.

1962: Erster Agententausch auf Glienicker Brücke  

Am 10. Februar 1962 werden erstmals Agenten auf der Glienicker Brücke in Berlin ausgetauscht. Für den Spion Rudolf Abel, der in den USA für den KGB spioniert hat, wird der CIA-Agent und Pilot Gary Powers aus sowjetischer Haft entlassen. Dem Austausch ist ein zähes Verhandeln zwischen den USA, der UdSSR und der DDR vorausgegangen. Auf der "Agentenbrücke" finden im Kalten Krieg drei Austauschaktionen statt, die letzte am 11. Februar 1986. Die Brücke befindet sich an der Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik und ist für den normalen Grenzverkehr gesperrt.

Agentenaustausch auf der Glienicker Brücke 1986: Beamte des US State Department nehmen u. a. den sowjetischen Dissidenten Anatoli Schtscharanski (URS) in Empfang. Bildrechte: imago/Günter Schneider

1992: Prozess gegen Mielke beginnt

Am 10. Februar 1992 beginnt der Prozess gegen Erich Mielke. Der ehemalige Stasi-Chef muss sich für den Mord an zwei Polizisten im Jahr 1931 verantworten. Am 26. Oktober 1993 spricht ihn das Landgericht Berlin-Moabit schuldig und verurteilt ihn zu sechs Jahren Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wird er allerdings schon 1995 vorzeitig entlassen und für verfahrens- und haftunfähig erklärt. Für seine Verbrechen als Chef des Ministeriums für Staatssicherheit wird Mielke nie verurteilt. Ihm werden unter anderem Rechtsbeugung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Doch die Beweise reichen nicht für einen Prozess aus. Im Mauerschützenprozess 1992 kann Mielke wegen seines Gesundheitszustandes nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.

2017: Böhmermann-Gedicht bleibt teils verboten

Am 10. Februar 2017 entscheidet das Landgericht Hamburg, dass Jan Böhmermann ehrverletzende Verse des Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Erdoğan nicht wiederholen darf. Der Satiriker trägt das Gedicht am 31. März 2016 in seiner Comedy-Sendung "Neo Magazin Royale" vor. Daraufhin klagt der Staatschef der Türkei und will das Gedicht verbieten lassen. Auf Antrag Erdoğans erlässt das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, die es Böhmermann untersagt, 18 von den insgesamt 24 Gedichtversen zu wiederholen. Am 10. Februar 2017 bestätigt das Gericht das Verbot. Böhmermann geht erfolglos in Berufung. Er argumentiert, die Schmähkritik sei von der Kunstfreiheit gedeckt. Im August 2019 zieht Böhmermann mit seinem Fall vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses bestätigt am 10. Februar 2022 das Teilverbot.

Der Satiriker Jan Böhmermann in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" Bildrechte: Ben Knabe/ZDF

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR Zeitreise | 10. April 2022 | 22:20 Uhr