1732: General der kaiserlichen Kavallerie Ernst August I., Herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach

(1688-1748)

17. September 2010, 09:11 Uhr

Als Ernst August I. von Sachsen-Weimar-Eisenach am 19. Januar 1748 starb, drückte das Land eine Schuldenlast von über 370.000 Talern, das Verhältnis zu den ernestinischen Nachbarstaaten war zerrüttet, die Landstände und die Universität Jena lagen im Streit mit den Fürsten. Zum Zeitpunkt seines Todes war Sachsen-Weimar aber auch um zahlreiche prächtige Jagdhäuser reicher und die Schlossanlagen von Dornburg und Belvedere schmückten das Land. Wie so viele Landesherren seiner Zeit wollte er seinem Ansehen als souveräner Herrscher Glanz und Würde verleihen und überschätzte damit die Möglichkeiten des kleinen Herzogtums.

Den Zusammenhang zwischen Machtentfaltung und Baupolitik hatte Ernst August bereits als Prinz auf seinen Reisen zu den Zentren des Absolutismus wirkungsvoll vor Augen geführt bekommen. Er kannte den für die Barockarchitektur vorbildlichen Komplex von Versailles, er hatte Wien besucht und das Dresden Augusts des Starken gesehen. Jeder Plan, der zur Ausführung gelangen sollte, bedurfte seiner persönlichen Unterschrift. Sein Gestaltungswille ging sogar so weit, dass er mitunter seine Architekten kommen ließ, mit denen er dann Zeichnungen entwarf.

1727 ließ er den jungen Dresdner Architekten Gottfried Heinrich Krohne in das Weimarer Baubüro kommen, der Ernst Augusts ehrgeizige Pläne in die Tat umsetzte. Durch Krohne gewann Thüringen Anschluss an die künstlerische Entwicklung der Zeit. Die Jagdhäuser von Bad Berka und Ettersberg - der Herzog war ein leidenschaftlicher Jäger - und die Schlösser Dornburg und Belvedere in Weimar sind Beispiele dieser umfangreichen Bautätigkeit, die man noch heute bewundern kann.

Beim Tod seines umsichtig regierenden Onkels Wilhelm Ernst im Jahre 1728 hatte Ernst August eine volle Staatskasse vorgefunden. Seine hochfahrenden Baupläne, insbesondere aber auch seine kostspielige Militärpolitik, ließen den Bestand jedoch rasch zusammenschmelzen. Seine militärpolitischen Entscheidungen waren weniger von den Interessen des Landes, als vielmehr von seinem persönlichen Ehrgeiz bestimmt.

Seit seinen Reisen durch die österreichischen Erblande war er von dem Gedanken besessen, den Rang eines kaiserlichen Generals zu gewinnen und Chef eines kaiserlichen Regiments zu werden. Zu diesem Zweck warb er Truppen und suchte sie in der kaiserlichen Armee unterzubringen. Als dies nicht gelang, begann er, ein eigenes Regiment aufzustellen. Der Erfolg ließ nicht lange auf sich warten: 1729 ernannte man ihn zum kaiserlichen Feldmarschallleutnant, 1732 schließlich zum General der kaiserlichen Kavallerie. Die Aufstellung der Truppen war selbstverständlich mit erheblichen Kosten verbunden. Auf der Suche nach neuen Geldquellen zog der Herzog die Steuerschraube so sehr an, dass die Steuerschulden sprunghaft anstiegen und die Einnahmen aus den Verbrauchssteuern zurückgingen. Die Ursache: sinkende Kaufkraft und zunehmende Verarmung weiter Bevölkerungskreise.

Auch in den meisten anderen Bereichen agierte der Herzog alles andere als weitsichtig. Seine Politik beschränkte sich auf kurzfristig wirksame ordnungspolitische Maßnahmen und war im Ganzen durch Willkür und Launenhaftigkeit geprägt. Die einzige politische Entscheidung, die weit über seinen Tod hinaus wirksam blieb, war die Einführung des Erstgeburtsrechts. Sie bewahrte das Land vor zukünftigen Erbteilungen und sicherte damit den Bestand des Herzogtums bis in das Jahr 1918.