Der Westfälische Frieden

06. September 2007, 16:21 Uhr

Der Westfälische Friede wurde in den Verhandlungsorten Münster und Osnabrück in Westfalen ausgearbeitet und am 24. Oktober 1648 unterzeichnet. Damit fand die schreckliche Epoche der Religionskriege ein Ende.

Ständig beteuerten die streitenden Parteien des Dreißigjährigen Krieges ihren Friedenswillen, sandten aber trotzdem alljährlich neue Heere ins Feld, um ihre Kriegsziele mit Gewalt durchzusetzen. 1648 fand mit dem Westfälischen Frieden die leidvolle Epoche der Religionskriege ein Ende.

Kriegsende und der Friedenskongress in Münster und Osnabrück

1641 - während des Regensburger Reichstages - wurden die westfälischen Städte Münster und Osnabrück auf Veranlassung der schwedischen Krone zu Tagungsorten des zukünftigen Friedenskongresses bestimmt. Immer wieder verzögerten einzelne Parteien die Eröffnung aus taktischen Gründen, um durch erhoffte militärische Erfolge ihre Ausgangslage zu verbessern. So wurde Münster erst am 17. Mai 1643 für neutral erklärt. Die Stadträte von Münster und Osnabrück arbeiteten vorbildlich und meisterten die große Aufgabe, über 12.000 Gäste unterschiedlichster Couleur unterzubringen, zu verpflegen und zusätzliche Stallungen für die vielen Zug- und Reitpferde bereitzustellen.

Fast jedermann hat heute Vorstellungen vom Wesen und den Taten der Kriegshelden Tilly und Wallenstein, die Gesandten des Kongresses in Münster aber sind in der Regel unbekannt: Zu nennen sind der päpstliche Nuntius Fabio Chigi (1599-1667), Kardinal Mazarin schickte Henri d`Orleans (1595-1663), den Herzog von Longueville, die schwedische Delegation leitete Graf Johan Oxenstjerna (1611-1657) mit Unterstützung seines Sekundargesandten Johan Adler Salvius (1590-1652).

Die Masse der Bevollmächtigten aber kam aus dem Reich, unter ihnen überwiegend bürgerliche Räte, die durch Pedanterie, weitläufige Gutachten und umständlichen Schriftverkehr die Verhandlungen nicht gerade beschleunigten. Wichtigster Vertreter der kaiserlichen Partei in Münster war seit dem 29. November 1645 der mit Sondervollmachten ausgestattete Obersthofmeister Maximilian Graf von Trautmannsdorf (1584-1650) und Graf Johann Ludwig von Nassau-Hadamar.

Kriegsziele und Sonderinteressen

Vor allem drei Mächte waren bestrebt, ihre vermeintlich rechtmäßigen Machtansprüche durchzusetzen: Die Dynastie der Habsburger war bemüht, ihr "Universalreich" gegenüber den Ansprüchen der Niederländer abzusichern, Frankreich wollte eine mögliche Umklammerung durch das Haus Habsburg unter allen Umständen verhindern, doch stellten weder das wirtschaftlich erschöpfte Spanien noch der durch die türkische Bedrohung und die deutschen Fürsten vollkommen in die Defensive gedrängte Kaiser wirklich eine ernsthafte Bedrohung für Frankreich dar. Schließlich strebte Schweden nach einer Entschädigung für die hohen Kriegskosten und verlangte Pommern.

Eine Einigung wurde nur langsam und Stück für Stück erreicht: Am 13. September 1646 schloss der Kaiser einen Vorvertrag mit den Franzosen, denen die Hoheitsrechte des Reiches über die drei lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun und vor allem das Ober- und Unterelsaß als Reichslehen zugesichert wurden. Am 30. Januar 1648 kam es zum spanisch-niederländischen Friedensvertrag, der die niederländische Souveränität anerkannte. Am 18. Februar 1647 schlossen der Kaiser und Schweden einen Vorvertrag: Schweden erhielt Vorpommern mit Rügen und Stettin, die Stadt Wismar und die Bistümer Bremen und Verden als Reichslehen.

Die schwierigen innerdeutschen Fragen aber waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt. Als der Kaiser im März und Mai 1647 mit Bayern und Köln seine letzten Bundesgenossen verlor, musste er auch hier Zugeständnisse machen.

Vertragsunterzeichnung und Kongressende

1648 wurde dann endlich der Friedensvertrag zwischen Kaiser und Schweden in Osnabrück und zwischen dem Kaiser und Frankreich in Münster unterzeichnet. Er stand ganz im Zeichen des Übergewichts der fremden Mächte, die in Zukunft die Bürgschaft für die Verfassung des Reiches übernahmen. Das protestantische Sachsen hatte unter dem sächsischen Kurfürsten Johann Georg II. zunächst an der Seite Kaiser Ferdinands II., dann nach dem Einfall Tillys im Gefolge Gustav Adolfs von Schweden gekämpft, nach dessen Tod ging es dann wieder gegen die Schweden. Nur die Hauptstadt und die Festung Königstein konnte gegen die schwedische Übermacht gehalten werden, bevor Sachsen sich schließlich für neutral erklärte.

Dennoch zahlte sich die sächsische Schaukelpolitik aus: Sachsen fiel die obere Lausitz und die wiedergewonnene niedere Lausitz zu. Das Altenburger und das Weimarer Herzogshaus hatten in den Auseinandersetzungen des Dreißigjährigen Krieges vielfach für die protestantische Seite Partei ergriffen, was ihnen aber nicht den erhofften Zugewinn an Macht brachte, sondern schwere Opfer kostete. Schon im Sommer 1635 trat der Herzog von Weimar dem Prager Frieden bei und widmete sich wieder seiner Regierungstätigkeit in Sachsen-Weimar, sodass der Westfälische Frieden hier keine entscheidenden Veränderungen brachte.

Die anhaltinischen Fürsten hatten in Münster nicht viel zu fordern. Ihr Ziel, die eigene Machtposition und das eigene Territorium mittels einer Beteiligung an der Aufteilung der mitteldeutschen geistlichen Fürstentümer zu vergrößern, scheiterte an der relativen Bedeutungslosigkeit und politischen wie militärischen Ohnmacht der anhaltinischen Fürsten. Der Bürgermeister von Magdeburg, Otto von Guericke, konnte sich trotz allem diplomatischem Geschick nicht durchsetzen. Die säkularisierten Hochstifte Halberstadt und das Erzstift Magdeburg fielen an Brandenburg.

Generalamnestie und Anerkennung der Restitution

Alle Regelungen erwiesen sich für den mitteldeutschen Raum als dauerhaft und blieben mit unwesentlichen Veränderungen bis zu den napoleonischen Kriegen Anfang des 19. Jahrhunderts erhalten. Der Vertrag sah zusätzlich eine Generalamnestie für alle am Krieg Beteiligten und eine generelle Anerkennung der Restitution aller Reichsstände in ihren früheren Besitzstand vor. Die Reichsstände erhielten das Recht, Bündnisse mit anderen Mächten zu schließen. Die politische Verfassungslage wurde damit im Sinne der Liberalität und gegen den kaiserlichen Absolutismus entschieden.

Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurde erneuert, die Calvinisten als dritter Religionsstand anerkannt, der jeweilige Landesherr sollte nach dem Grundsatz cuius regio, eius religio weiterhin die Religion seines Landes bestimmen, jedoch wurde begrenzte Religionsfreiheit durchaus gewährleistet.

Für den jeweiligen Besitzstand wurde der 1. Januar 1624 als "Normaljahr" für bindend erklärt. Deutschlands Konfessionslandkarte wurde damit für die nächsten drei Jahrhunderte festgeschrieben. Die Enttäuschung der Kaisertreuen war verständlich, wenn man die bittere Erfahrung bedenkt, dass die Anhänger des Kaisers im Reich 1648 die eigentlichen Verlierer von Münster waren. Papst Innozenz X. protestierte 1651 noch einmal gegen die für die Kirche nachteiligen Bestimmungen, doch die Säkularisierung des Friedens und der internationalen Beziehungen ließen sich nicht mehr rückgängig machen.

Über dieses Thema berichtete MDR um 4 im: TV | 14.02.2018 | 16.00 Uhr