Am 9. März 1972 beschließt die DDR-Volkskammer das Gesetz "über die Unterbrechung der Schwangerschaft". Erstmals weltweit durften Frauen in den ersten zwölf Wochen nun selbst über einen Abbruch entscheiden.
Angelika Barbe (SPD) plädiert für das Recht auf Selbstbestimmung. "Eine Frau, die nicht unter staatlich verordnetem Druck steht, entscheidet verantwortungsbewusster."
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Marlies Deneke (PDS) ist dafür, das Recht auf den kostenlosen Abbruch müsse auch im künftigen Gesetz stehen.
Für Konrad Elmer (SPD) liegt das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bei den Frauen selbst.
Eckard Altmann (CDU/DA) interpretiert in seiner Ansprache einen Abort als "das Recht auf dieTötung ungeborenen Lebens". Etliche Frauen verlassen daraufhin den Saal.
Am 29. Juni 1995 beschloss der Bundestag, dass Frauen straffrei abtreiben dürfen, wenn die Schwangerschaft nicht älter als zwölf Wochen ist, der Abbruch durch einen Arzt erfolgt und sie sich zuvor haben beraten lassen.
Am 9. März 1972 wird in der DDR ein Gesetz beschlossen, dass Schwangerschaftsabbrüche erlaubt. Während es damals an Beratung mangelt, gibt es heute die Pflicht dazu. Dafür wird nun um Akzeptanz und Versorgung gestritten.
Die schwerste Entscheidung meines Lebens | 04.10.2018 | 22:35 Uhr