Urs Pötzsch
Jurist Urs Pötzsch vom Centrum für Europäische Politik (cep) in Freiburg. Bildrechte: Centrum für Europäische Politik

EU-Entsenderichtlinie "Osteuropäische Firmen würden aus dem Markt gedrängt"

15. Februar 2018, 14:12 Uhr

Die EU-Entsenderichtlinie regelt die Entsendungen von Arbeitnehmern innerhalb der EU. Der französische Präsident Emmanuel Macron fordert, die Regelung zu verschärfen, stößt aber auf starken Widerstand aus Osteuropa. Der Jurist Urs Pötzsch vom Centrum für Europäische Politik (cep) in Freiburg über die Vorstellungen von Macron und warum die Diskussion über die EU-Entsenderichtlinie Ost- und Westeuropa derzeit spaltet.

Elf mittel- und osteuropäische Länder wehren sich derzeit gegen eine strengere Regulierung der EU-Entsenderichtlinie. Einen Teil dieser Staaten will von Mittwoch an der französische Präsident Emmanuel Macron besuchen. Was meinen Sie, was wird er beim Thema EU-Entsenderichtlinie ausrichten können?

Derzeit gibt es einige Themen, die zu politischen Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten führen, etwa die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze oder der Umgang mit Flüchtlingen. Auch der Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Entsenderichtlinie ist sehr umstritten. Der französische Präsident ist ein Befürworter einer strengeren Regulierung von Entsendungen, um französische Arbeitnehmer zu schützen. Aber eine Reform der Entsenderichtlinie, die nur die Interessen einzelner Mitgliedstaaten berücksichtigt, würde die bestehenden Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten verschärfen.

Ich halte es für sehr wichtig, dass die Reform der Entsenderichtlinie gründlich diskutiert wird, damit die jeweiligen Interessen aller Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden. Daher ist es begrüßenswert, dass der französische Präsident auch über die Entsenderichtlinie sprechen will. Ob diese Gespräche zu einer Annäherung der beiden Seiten führen werden, lässt sich allerdings nicht sagen.

Liegt Macron bei diesem Thema im Gleichklang mit der Bundesregierung?

Auf dem jüngsten Treffen des deutsch-französischen Ministerrates im Juli in Paris wurde auch über die Reform der EU-Entsenderichtlinie gesprochen. Laut der Abschlusserklärung des Treffens wollen sich beide Regierungen dafür einsetzen, dass der Grundsatz "Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort" künftig in der Entsenderichtlinie verankert wird. Auch die Zusammenarbeit der nationalen Behörden soll durch eine stärkere Koordinierung auf europäischer Ebene verbessert werden. Paris und Berlin werden bei  der Reform der Entsenderichtlinie also an einem Strang ziehen.

Macron fordert, dass die entsandten EU-Bürger künftig nicht mehr nur nach Mindestlohn, sondern nach den Tariflöhnen der jeweiligen Branchen bezahlt werden. Andernfalls würde Sozialdumping betrieben, argumentiert er. Sie sprechen sich hingegen in einer Studie gegen eine tarifliche Entlohnung aus. Warum?

Die Absicht, am gleichen Ort für gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn durchzusetzen, ist gut gemeint. Bei Entsendungen, die nur wenige Wochen oder Monate dauern, halten wir eine vollständige Gleichstellung von entsandten und nationalen Arbeitnehmern allerdings für unverhältnismäßig. Unternehmen aus Mittel- und Osteuropa können bisher vor allem bei den Lohnkosten punkten. Würden ihre Arbeitnehmer finanziell gleichgestellt, würde die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen erheblich beeinträchtigt.

Bei der Vergabe von Aufträgen kämen sie viel seltener zum Zug und würden faktisch aus dem westeuropäischen Markt verdrängt. Für die bisher entsandten Arbeitnehmer hätte dies schlimmstenfalls zur Folge, dass sie arbeitslos werden. Das wäre ein Protektionismus zugunsten westeuropäischer Arbeitnehmer und widerspricht unserer Ansicht nach der Idee des europäischen Binnenmarkts.

Deutsche Firmen klagen seit Jahren, dass sie von osteuropäischen Firmen aufgrund des Preises aus dem Markt gedrängt werden. Wurden die nicht auch gegen die osteuropäische Konkurrenz ausgespielt?

Die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts bedeutet, dass Unternehmen aus der gesamten EU miteinander im Wettbewerb stehen. Die Entsenderichtlinie soll diesem Wettbewerb faire Grenzen setzen, ihn aber nicht verhindern. Dass in Deutschland inzwischen ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn und die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie gilt, sollte dazu beitragen, dass sich der Wettbewerb hier im Land auch tatsächlich in einem fairen Rahmen vollzieht.

Entsenderichtlinie Jedes Unternehmen darf in der EU Aufträge in der gesamten Union annehmen und mit eigenen Arbeitskräften ausführen. Die 1996 verabschiedete Entsenderichtlinie legt fest, dass die Firmen ihren Arbeitnehmern im Gastland den dort üblichen Mindestlohn zahlen und die Arbeitsvorschriften einhalten müssen. Sozialversichert sind die Arbeitnehmer derweil in ihrem Heimatland.

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Betrugspraktiken bekannt, mit denen Firmen die EU-Entsenderichtlinie ausgehebelt haben. Wie ist das möglich?

Die Durchsetzung der Entsenderichtlinie ist für die nationalen Behörden nicht nur rechtlich schwierig, sondern auch zeitaufwendig und personalintensiv. Das wiederum macht es Unternehmen leicht, die geltenden Vorschriften zu umgehen. Die EU hat 2014 auf diese Schwierigkeiten reagiert und die sogenannte Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie erlassen. Sie zielt darauf ab, die Feststellung zu erleichtern, wann eine Entsendung vorliegt und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der Entsendestaaten und der Aufnahmestaaten zu verbessern.

Der französische Präsident Macron will, dass die EU-Entsendungen künftig auf zwölf Monate begrenzt werden. Die EU-Kommission plädiert für 24 Monate. Welche zeitliche Begrenzung halten Sie für sinnvoll?

Eine Entsendung von Arbeitnehmern sollte nicht dazu genutzt werden können, nationale Vorschriften dauerhaft zu umgehen. Je länger ein wirtschaftlicher Akteur in einem anderen Mitgliedsstaat aktiv ist, desto mehr kann man von ihm verlangen, sich rechtlich zu integrieren, das heißt, sich an die Vorschriften des Aufnahmestaates zu halten. Ich halte daher den Vorschlag der EU-Kommission für richtig, dass Arbeitnehmer, die in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, nach zwei Jahren den nationalen Arbeitnehmern in Rechten und Pflichten gleichgestellt werden sollen.

Bisher fehlte eine klare zeitliche Obergrenze für Entsendungen. Auch eine zeitliche Obergrenze von einem Jahr, wie es der französische Präsident Macron fordert, halte ich für vertretbar. Die durchschnittliche Dauer einer Entsendung betrug im Jahr 2014 allerdings nur rund 100 Tage. In der Praxis wäre eine solche Regelung also nur für einen Teil aller Arbeitnehmerentsendungen relevant.

Einer Reform der EU-Entsenderichtlinie müssen sowohl der EU-Ministerrat als auch das Europäische Parlament zustimmen. Wann ist mit einer Umsetzung der Reform zu rechnen, wenn das Thema so umstritten ist?

Im EU-Ministerrat scheint man von einer Einigung noch weit entfernt zu sein. Zudem haben bis Mitte 2018 zwei osteuropäische Länder die Präsidentschaft im EU-Ministerrat inne: Estland und Bulgarien. Das sind zwei Länder, die die Reform kritisch sehen. Ich gehe nicht davon aus, dass diese beiden Staaten bei dem Thema sonderlich aufs Gas treten werden. Wenn ein Mitgliedsstaat, der die Präsidentschaft im EU-Ministerrat inne hat, ein Thema kritisch sieht, führt das meistens dazu, dass es gar nicht oder nur selten auf die Tagesordnung der Ratsarbeitsgruppen kommt.  Aber erst wenn der EU-Ministerrat seine Position festgelegt hat, können die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen. Die Reform der Entsenderichtlinie dürfte sich wohl noch eine Weile hinziehen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Zur Person Urs Pötzsch ist Jurist am Centrum für Europäische Politik (cep) in Freiburg und beschäftigt sich dort unter anderem mit der Sozialpolitik sowie den Organen und Rechtsetzungsverfahren der EU. Das cep beschreibt sich als liberale Denkfabrik. Zu den Kuratoriumsmitgliedern gehören u.a. der frühere EU-Kommissar Frederik Bolkestein und Polens ehemaliger Finanzminister Leszek Balcerowicz.

Über dieses Thema berichtet MDR exakt auch im: Fernsehen | 12.07.2017 | 20:15 Uhr