Umstrittene Justizreform EU-Kommission verklagt Polen

24. September 2018, 16:43 Uhr

Im Juli hatte die polnische PiS-Regierung mehrere Richter des Obersten Gerichtes in den Zwangsruhestand versetzt. Kritiker monieren, dass damit unbequeme Richter mundtot gemacht werden sollten. In Brüssel sorgte die Regelung für heftige Kritik, die Warschau ignorierte. Nun kontert die EU-Kommission mit einer Klage.

Die EU-Kommission verklagt Polen wegen seiner umstrittenen Ruhestandsregelung von Richtern am Obersten Gericht. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) begründete Brüssel am Montag damit, dass die polnische Regelung nicht mit dem "EU-Recht vereinbar" sei. Es werde damit vielmehr das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben. Brüssel beantragte zugleich beim Gerichtshof, das Gesetz bis zu einem rechtskräftigen Urteil vorerst auszusetzen. Die Entscheidung dazu könnte es in wenigen Tagen geben.

Sollte die EU-Kommission auch im Verfahren Recht bekommen, müsste Warschau das Gesetz ändern. Andernfalls drohen dem osteuropäischen EU-Land hohe Strafzahlungen, von bis zu 100.000 Euro pro Tag.

Rentenalter für Richter im Sommer heruntergesetzt

Die Kommission klagt vor dem EuGH, weil die polnische Regierung auch nach mehrfacher Aufforderung das Gesetz nicht freiwillig änderte. Die Regelung ist Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen, die aus Sicht der EU-Kommission die Gewaltenteilung in Polen gefährdet und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränkt.

Konkret geht es um die Anfang Juli in Kraft gesetzte Ruhestandsregelung. Damit wurde das Rentenalter der Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre heruntergesetzt. Kritiker sehen in den vorzeitigen Pensionierungen einen weiteren Versuch der polnischen Regierungspartei PiS, die Justiz auf Linie zu bringen und das höchte Gericht mit ihr genehmen Richtern zu besetzen. Tausende Menschen waren im Juli dagegen in Warschau auf die Straße gegangen.

Oberste Richterin geht weiter zur Arbeit

Die Vorsitzende des Obersten Gerichtes, Małgorzata Gersdorf, ignorierte die PiS-Regelung und geht weiterhin auf Arbeit. Die 65-jährige Richterin begründete ihren Schritt damit, dass sie bis 2020 ins Amt berufen worden sei. In der vorigen Woche hatte sie bei einem Treffen mit dem polnischen Regierungschef Mateusz Morawiecki ihre Forderung erneuert, weiter im Amt zu bleiben und die anderen 19 abgesetzten Richter wieder zurückzuholen. Seitens der Regierung drang nach dem Treffen nach außen, dass man weiter bei der bisherigen Linie der Justizreform bleibe.

Wie die EU-Kommission auf die Justizreform reagierte

Wegen der umstrittenen Justizreform streiten sich EU-Kommission und die Warschauer Regierung schon seit längerem. Die EU-Kommission leitete zuletzt auch ein Strafverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags gegen Polen ein. Hier droht dem Land der Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat. Dafür müssten allerdings erst einmal 22 der 28 EU-Staaten zustimmen, dass in Polen die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Diese Mehrheit ist nicht sicher, da Großbritannien sowie andere mittel- und osteuropäische Länder dem Strafverfahren kritisch gegenüberstehen.

(dpa/afp)

Über dieses Thema berichtet MDR AKTUELL auch im: Radio | 24.09.2018 | 13:00 Uhr