Polen verschärft Strafen für falsche Benennung von Konzentrations- und Todeslagern

26. Januar 2018, 14:45 Uhr

Wer künftig die einstigen deutschen KZ und Todeslager in Polen als "polnisch" bezeichnet, kann dafür bis zu drei Jahre Gefängnis bekommen. Das polnische Parlament hat am Freitag ein schärferes Gesetz für die historisch falsche Bezeichnung "polnische Todeslager" für deutsche Vernichtungslager im besetzten Polen während des Zweiten Weltkrieges beschlossen. Der umstrittenen Strafverschärfung stimmten nach Angaben der polnischen Nachrichtenagentur PAP 297 Abgeordnete zu. Fünf Parlamentarier lehnten die Gesetzesänderung ab, 130 enthielten sich.

Polens Ruf im Ausland besser schützen

Mit strengeren Strafen will die Regierung den Ruf des Landes und seiner Bürger im Ausland besser schützen. Durch die oft nachlässige Verwendung des Begriffs "polnische Lager" für deutsche Vernichtungslager habe man Polen immer wieder eine Mitverantwortung für deutsche Verbrechen zugeschrieben, argumentierte Vize-Justizminister Patryk Jaki.

Die Ermittlungen übernimmt das Institut für Nationales Gedenken (IPN). Die Behörde leistet in Polen historische Aufklärung, kann aber auch staatsanwaltlich ermitteln. Irrtümlich hatte 2012 auch US-Präsident Barack Obama von "polnischen Lagern" gesprochen und damit schwere Verstimmung in Polen ausgelöst.

Rechtsstreit mit deutschem TV-Sender

Polnische Bürger und alle Regierungen reagieren extrem sensibel auf die fälschliche Beschreibung der Vernichtungslager der Nationalsozialisten im von den Deutschen besetzten Polen als "polnisch". 2013 zum Beispiel hatte das ZDF eine Dokumentation über die NS-Vernichtungslager Auschwitz und Majdanek als Film über "polnische Konzentrationslager" beworben. Der Holocaustüberlebende Karol Tendera verklagte daraufhin den Sender. Im Dezember 2016 bekam Tendera schließlich Recht und das ZDF musste sich öffentlich entschuldigen.

Die aktuelle Gesetzesänderung wiederum veranlasste Experten der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem bereits während der Arbeiten am neuen Gesetzentwurm dazu, Sorge zu äußern. Sie befürchten, dass die neue Regelung dafür genutzt werden könnte, die in einigen Fällen nachgewiesene Mitverantwortung von Polen an Vergehen an Juden zu leugnen. Das Gesetz soll auch im Ausland gelten. Nach Einschätzung von Juristen wird dies allerdings nur schwer umsetzbar sein.

(dpa/pkl)

Über dieses Thema berichtet MDR Aktuell auch im: TV | 26.01.2018 | 19:30 Uhr