Richter

26. Mai 2016, 14:23 Uhr

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde auch das Justizsystem der BRD in Ostdeutschland übernommen. Die Gerichtsbarkeiten mussten komplett neu aufgebaut werden, um die rechtsstaatlichen Bedingungen der BRD in den neuen Bundesländern zu verwirklichen.

Die in der DDR ausgebildeten Richter und Juristen waren für viele der neu eingeführten Gerichtszweige nicht qualifiziert und oft durch ihre Arbeit im Justizapparat der DDR kompromittiert. Nur wenige Stellen konnten also durch sie besetzt werden. Der Großteil des Bedarfs wurde von Juristen aus den alten Bundesländern abgedeckt.

Viele dieser unmittelbar nach der Wiedervereinigung berufenen, damals noch jungen  Richter besetzen bis heute die entsprechenden Stellen. Ostdeutsche Richter sind an  Gerichten in den neuen Bundesländern dagegen stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil beträgt nur 13,3 Prozent. Das sind 78 Richter. In den Chefetagen der Gerichte lassen sich sogar nur elf Ostdeutsche ausmachen, gerade einmal 5,9 Prozent.

Aussicht auf Veränderung besteht kaum. Ein Vergleich mit Daten von 2004 zeigt: Ostdeutsche Juristen rücken extrem langsam nach. Ihr Anteil bei den Vorsitzenden Richtern stieg seit 2004 nur von 3,4 auf 5,9 Prozent, in der gesamten Richterschaft lediglich von 11,8 auf 13,3 Prozent

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